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nds 5-2013
das leitungsteam Referat l
Prävention vor Intervention
Ein umfassendes und wirkungsvolles Gesundheitsmanagement, wie es das Arbeitsschutzgesetz vorsieht, ist die
Voraussetzung für einen effektiven Arbeits- und Gesundheitsschutz in unseren Bildungsstätten. Unser Arbeitgeber
darf sich nicht aus seiner gesetzlich vorgeschriebenen Verantwortung stehlen, indem er seine Verantwortung nur
unzureichend oder gar nicht wahrnimmt. Das Land ist als Arbeitgeber zuständig für gute und gesundheitsförder­
liche Bedingungen am Arbeitsplatz seiner Beschäftigten. Es muss seine Fürsorgepflicht unter anderem dadurch
wahrnehmen, dass es die Schulleitungen gegenüber den Schulträgern unterstützt, wenn diese gesundheitliche
Gefährdungen in den Gebäuden nicht beseitigen.
Das Land kann seine Zuständigkeit für den Arbeitsschutz nicht einfach wegschieben, wie es zum Beispiel nach
der Erfassung der psychosozialen Arbeitsbelastung durch COPSOQ versucht wird: Die Entwicklung von Maßnahmen
zur Entlastung ohne Zeitausgleich und ausschließlich auf Schulleitungen und Lehrkräfte zu verlagern, belastet
diese noch mehr. Unser Arbeitgeber muss die erforderlichen Rahmenbedingungen zur Entlastung schaffen – und
das gilt für den gesamten Prozess der Gefährdungsbeurteilung.
Erforderlich sind hierbei unter anderem die Einstellung von ArbeitspsychologInnen und die Ausbildung von
GesundheitsmoderatorInnen, damit die Schulen und Bildungsstätten spürbare Unterstützung erfahren. Wirksamer
Gesundheitsschutz heißt: Prävention vor Intervention. Gemeinsam mit den Personalräten, den Lehrerräten und den
KollegInnen vor Ort werden wir Unterstützung in diesem Prozess leisten. Weitere Informationen gibt es online unter
per E-Mail an
und in den GEW-Publikationen zum Thema.
Von oben: Anne Ruffert, Harda Zerweck und Stephan Jacobs
Fotos: B. Butzke
budget für Arbeits- und gesundheitsschutzin der Schule
GEW fordert Verdreifachung der Mittel
das budget für den Arbeits- und ge­
sundheitsschutz in Schulen muss drin­
gend den durch die deutsche gesetz­
liche unfallversicherung und die Ar­
beitsschutzgesetze vorgegebenen Erfor­
dernissen angepasst werden, damit die
belastungen der lehrkräfte reduziert
werden können. Hier gibt es dringenden
bedarf, die Mittel zu erhöhen, um ge­
sundheitsförderliche Arbeitsbedingun­
gen zu schaffen.
In Nordrhein-Westfalen zeigen bereits die Er­
gebnisse der ersten beiden Tranchen der Gefähr­
dungsbeurteilung im psychosozialen Bereich im
Bezirk Düsseldorf, dass die emotionalen Anfor­
derungen, die Vereinbarkeit von Arbeits- und
Privatleben sowie in einigen Schulformen Un­
terrichtsstörungen und Gewalt als Belastungs­
schwerpunkte benannt werden. Doch gibt es
bisher eine geringe Nachfrage der beteiligten
Schulen nach Unterstützungsangeboten der Be­
zirksregierungen oder der Schulämter.
Das Land NRW stellt auf Anforderung ver­
schiedenste Unterstützung bereit – darunter
COPSOQ-Beauftragte, FachberaterInnen, fach­
liche DezernentInnen, einen Betriebsärztlichen
Dienst (BAD), die Unfallkasse, Schulpsycholo­
gInnen, ModeratorInnen für die Beurteilung
von Arbeitsinhalten, Arbeitsorganisation, Mit­
arbeiterführung und Sozialen Beziehungen
(BAAM) sowie ModeratorInnen aus dem Lan­
desprogramm Bildung und Gesundheit (BuG).
Wenn also in NRW – wie in Baden-Württemberg
– einerseits nicht nur ähnliche Belastungs­
schwerpunkte vorhanden sind, sondern ande­
rerseits auch die gleichen Motivationshemm­
nisse an Schulen auftreten und die Kollegien
die Unterstützungsangebote des Arbeitgebers
nicht wie gedacht anfordern, können für NRW
nachfolgende Schlüsse gezogen werden.
Die KollegInnen müssen motiviert werden,
die von ihnen erlebten und gefühlten Belas­
tungen bei der Erhebung zu dokumentieren.
Wenn die Ergebnisse dann in regionalen Ver­
anstaltungen verstärkt bekannt gemacht wer­
den, kann der Arbeitgeber sie nicht einfach
ignorieren. Es sollten unter anderem Fort­
bildungsmodule angeboten werden mit den
Schwerpunkten „Gesundes Führungsverhalten“
(z. B. durch die Unfallkasse), Entlastungen für
ältere Lehrkräfte (z. B. ein Beziehungscoaching
nach dem Freiburger Modell) sowie Entlastung
im Schulalltag für BerufseinsteigerInnen und
LehramtsanwärterInnen.
Die GEW fordert, dass die Mittel im Landes­
haushalt NRW für den Arbeits- und Gesund­
heitsschutz auf das nach Arbeitsschutzrecht
erforderliche Mindestmaß von circa acht Mil­
lionen Euro aufgestockt werden. Eine Gefähr­
dungsbeurteilung für die Lehrkräfte in NRW ist
nur der erste Schritt. Die daraus abgeleiteten
Interventionsmaßnahmen müssen vom Land
NRW als Arbeitgeber umgesetzt und können
nicht wegen mangelnder Ressourcen abge­
lehnt werden. Ganz abgesehen davon, dass
Präventionsmaßnahmen schon aus gesamtge­
sellschaftlicher und bildungspolitischer Sicht
bereitgestellt werden müssen.
Anne Ru ert
Anne Ruffert
Leitungsteam Referat L
(Arbeits- und Gesundheitsschutz)
der GEW NRW
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