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stellungnahme der geW nrW
zum 9. schuländerungsgesetz
msW: gesetzentwurf 9. schräg
Klaus Klemm/ulf preuss-lausitz:
auf dem Weg zur schulischen in
klusion in nordrhein-Westfalen
geW nrW: aktuelle infos zum
Thema inklusion
p us
dagogischer Förderung in Fachzentren regelt.
Daneben bedarf es auf Schulebene der Schaf
fung eines Leitungsamtes für inklusive sonder
pädagogische Förderung.
Transparenz und Professionalität
Die Umsetzung inklusiver Maßnahmen er
fordert eine professionelle und transparente,
zentrale und regionale Prozesssteuerung,
klare gesetzliche Vorgaben hinsichtlich der
Entscheidungsaufträge und -befugnisse sowie
der Zuständigkeiten von Eltern, Schulaufsicht,
Schulleitungen und Schulträgern. Zur Bewäl
tigung der Querschnittsaufgabe „Inklusive
sonderpädagogische Förderung“ bedarf es
einer qualitativ und quantitativ gestärkten
Schulaufsicht, um die anstehenden Koordina
tions- und Beratungsaufgaben angemessen
erfüllen zu können.
Qualitätsstandards
Qualitätsstandards für eine inklusive Bil
dung müssen definiert und sichergestellt wer
den. Der Gesetzentwurf legt jedoch keine
Qualitätsstandards für inklusive Schulen fest.
Die GEW bekräftigt ihre positive Haltung hin
sichtlich eines inklusiven Bildungssystems. Im
Sinne eines gelingenden Inklusionsprozesses
nds 5-2013
erwartet die Bildungsgewerkschaft jedoch,
dass die Lücken in dem vorliegenden Gesetz
entwurf geschlossen werden. Die Bildungs
gewerkschaft verweist außerdem auf den
Beschluss ihres Gewerkschaftstages 2013 in
Wuppertal „Inklusion als gesamtgesellschaft
licher Auftrag: Qualitätsstandards für die
Inklusion in Schulen schaffen“. Hier wer
den Qualitätsstandards, resultierend aus den
Erfahrungen des Gemeinsamen Unterrichts
der vergangenen Jahre, als Gelingensbedin
gungen für Inklusion dargelegt.
Ilse Führer-Lehner
dr. ilse führer-lehner
Referentin für Bildungspolitik und
Frauenpolitik der GEW NRW
schulministerium lud zum fachbeirat „inklusion“
Konstituierung lässt auf sich warten
die 150 Teilnehmerinnen hatten sich von der einladung zur konstituierenden
sitzung des fachbeirats „inklusion“ in düsseldorf viel versprochen. auch Vertrete
rinnen der geW nrW waren vor Ort, verließen die sitzung jedoch enttäuscht: ein
arbeitsfähiges gremium wurde nicht beschlossen, die zusammensetzung ist unklar
und ein sinnvoller inklusionsplan steht aus.
Am 8. Mai 2013 hatte das Ministerium
für Schule und Weiterbildung (MSW) zu ei
ner konstituierenden Sitzung des Fachbeirats
„Schulische Bildung für Menschen mit Behinde
rungen“ eingeladen. Der Einladung des Schul
ministeriums , gerichtet an den „Gesprächskreis
Inklusion“, waren etwa 150 Personen nach
Düsseldorf gefolgt – VertreterInnen der ver
schiedenen Elternverbände, Selbsthilfegruppen,
Lehrerverbände und der Schulaufsicht, schulpo
litische SprecherInnen der Landtagsfraktionen,
die Spitzenorganisationen der Landkreise, Städ
te und Kommunen sowie natürlich auch die
GEW.
Ein Beirat, kein Beschlussgremium
Wie aus einem solch großen Kreis ein
arbeitsfähiges Gremium werden soll, wurde
nur angedeutet: Es wurde vorgeschlagen,
dass nur ein/e VertreterIn der jeweiligen
Organisation anstelle von zwei Personen teil
nimmt. Verbände, mit denen regelmäßige
Gesprächsrunden stattfinden, sollen gegebe
nenfalls auf die Zugehörigkeit verzichten. Vor
allem die Beteiligung der Zivilgesellschaft
wurde in Aussicht gestellt. Unklar blieb die
konkretere Aufgabenbeschreibung. Natürlich
sei der Fachbeirat kein Beschlussgremium,
sondern habe nur eine beratende Funktion
inne, so Ralph Fleischhauer vom MSW. Oh
nehin habe zunächst einmal das Parlament
das Wort: Der Gesetzentwurf sei eingebracht,
die Anhörung in den Ausschüssen vorberei
tet – die Arbeitsebene im Ministerium und
damit auch der Fachbeirat seien jetzt nicht
gefragt. Kritik aus dem Teilnehmerkreis kam
auch hinsichtlich der Beiratsbezeichnung auf:
Von Inklusion sei im Namen keine Rede mehr.
Ralph Fleischhauer stellte eine Überarbei
tung in Aussicht.
Entscheidung vertagt
Dem Auftrag im Aktionsplan der Landesre
gierung, neben dem Landesbeirat auch Fach
beiräte bei den beteiligten Ministerien zu
bilden, wird mit großer Verzögerung und sehr
halbherzig Rechnung getragen. Die Vertrete
rInnen der GEW hatten den Eindruck, dass
das MSW keine Organisation benachteiligen
will und die Entscheidung einer sinnvollen Zu
sammensetzung vor sich herschiebt. Dadurch
wird kein arbeitsfähiges Gremium zustande
kommen. Der Forderung nach Beteiligung und
Transparenz ist man dann nur auf dem Papier
nachgekommen.
Die Aussage von Schulministerin Sylvia
Löhrmann, dass durch die unterschiedliche
Entwicklung in den Kommunen ein Inklusi
onsplan nicht sinnvoll sei, kann die GEW nicht
nachvollziehen. Eigentlich heißt das, dass der
Prozess so ungesteuert weiterlaufen soll wie
in den letzten zwei Jahren. Das akzeptiert die
GEW nicht und wird daher innerhalb wie au
ßerhalb eines Fachbeirats für die Umsetzung
ihrer Forderungen kämpfen!
Dorothea Schäfer
dorothea schäfer
Landesvorsitzende der GEW NRW