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nds 5-2013
Spargesetz zur Beamtenbesoldung
Wir sind nicht das Sparschwein für Rot-Grün!
am 15. mai 2013 wurde im Landtag der erste teil der Dienstrechtsreform be
schlossen. Für die BeamtInnen in NRW war es ein tag mit wichtigen politischen
entscheidungen: Zur Debatte stand das geplante Spargesetz zur nur teilweisen
Übertragung des Potsdamer tarifergebnisses auf die BeamtInnen und Versor
gungsempfängerInnen. ein entsprechender entschließungsantrag wurde für den
zweiten teil der großen Dienstrechtsreform eingebracht. Während der Plenarsit
zung machten tausende BeamtInnen ihrem Ärger vor dem Landtag Luft.
Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaf
ten im öffentlichen Dienst – ver.di, GEW und
GdP – hatten gemeinsam mit den DBB-Ver
bänden zu der großen Demonstration vor dem
Landtag aufgerufen. Andreas Meyer-Lauber,
Vorsitzender des DGB NRW, appellierte an
die Abgeordneten: „Ändern Sie dieses Gesetz!
Lassen Sie nicht zu, dass 80 Prozent der Beam
tinnen und Beamten von der Gehaltsentwick
lung abgekoppelt werden!“
Auch die GEW-Landesvorsitzende Dorothea
Schäfer fand deutliche Worte für die rot-grüne
Politik. „Das lassen wir uns nicht bieten. Wir
sind nicht das Sparschwein der Landesregie
rung. Wir fordern 1:1 für alle“, rief sie den
KollegInnen zu. Aus dem ganzen Land waren
sie nach Düsseldorf gekommen, darunter viele
LehrerInnen.
Der Sparplan der Landesregierung
Zur selben Zeit trug Finanzminister Norbert
Walter-Borjans im Landtag den vorgesehenen
Sparplan vor:
•
u
Auf BeamtInnen bis einschließlich Besol
dungsgruppe A 10 wird das Tarifergebnis
zeit- und wirkungsgleich übertragen. Da
mit erhöhen sich die Grundgehälter um
2,65 Prozent für das Jahr 2013 und um
2,95 Prozent für das Jahr 2014.
•
u
In den Besoldungsgruppen A 11 und A 12
erfolgt eine Erhöhung der Grundgehälter
um jeweils 1 Prozent in den Jahren 2013
und 2014.
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Die Pensionäre erhalten entsprechende An
passungen wie bei den jeweiligen Gruppen
der Versorgungsbezüge.
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u
Die Anwärtergrundbeträge werden so er
höht wie es für die gesamten Tarifbeschäf
tigten gilt, also um 50 Euro im Jahr 2013
und um 2,95 Prozent im Jahr 2014.
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u
Für die übrigen Besoldungsgruppen – A 13
und darüber sowie die Besoldungsgruppen
B, R, C, H und W – gibt es in den Jahren
2013 und 2014 keine Erhöhung.
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u
In Hinblick auf die allgemeine Stellenzu
lage, den Familienzuschlag, die Amtszula
gen, die Auslandszuschläge, einige Mehr
arbeitsvergütungsbeträge und Erschwernis
zulagenbeträge wird das Tarifergebnis für
alle Besoldungsgruppen in vollem Umfang
übernommen.
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u
Der Urlaub für alle wird gleichermaßen auf
die Dauer von 30 Tagen festgelegt.
Mit den Gegenstimmen der Opposition
und einer SPD-Gegenstimme wurde das vor
gelegte Besoldungsänderungsgesetz nun für
die weiteren Beratungen in die zuständigen
Ausschüsse des Landtages überwiesen. Dort
wird es eine Anhörung von Sachverständigen,
Gewerkschaften und Verbänden geben. Die
Landesregierung plant, das Gesetz noch vor
der Sommerpause zu verabschieden.
Der Kampf geht weiter
Die GEW wird gemeinsam mit dem DGB
und seinen Gewerkschaften im öffentlichen
Dienst weiter darum kämpfen, dass dieser
Gesetzentwurf den Landtag nicht so verlässt
wie er eingebracht wurde. Alle BeamtInnen
sind aufgerufen, diesen Kampf zu unterstützen.
Tausende BeamtInnen machen ihrem Ärger vor dem
Landtag Luft.
Fotos: W. Gregor
Die GEW-Untergliederungen sind aufgerufen,
ihre Landtagsabgeordneten vor Ort zu besu
chen und die Position der Beschäftigten im
öffentlichen Dienst deutlich zu machen. Denn
als Abgebordnete stehen sie letztlich mit ihrer
Stimme in der Verantwortung, der Mehrheit der
Beschäftigten im Schulbereich wegen der Schul-
denbremse einen Reallohnverlust aufzuerlegen.
Nach Angaben des Finanzministers konnten
in den letzten zehn Jahren pro Jahr 2,4 Milli
arden Euro bei den BeamtInnen einge-spart
werden. Nur gemeinsam können wir verhin
dern, dass die BeamtInnen in NRW erneut ein
Sonderopfer bringen müssen!
Ute Lorenz
Ute Lorenz
Referentin für Angestellten-
und Beamtenrecht, Tarifrecht
und Mitbestimmung
der GEW NRW
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Landtag NRW: Protokoll der
Plenardiskussion vom 15. mai
2013