von Sekundar- undGesamtschulengeschuldet
undan vielenStellenunvermeidlich. DieUnter-
richtsverpflichtung beträgt trotz allem immer
noch28Wochenstunden.Hauptschulleitungen
gehen ihrem Job für eineA-13-Besoldungnach
– an anderen Schulformen ist diese Stufe die
Einstiegsbesoldung für BerufsanfängerInnen.
Beförderungsstellen sind an Hauptschulen
lediglichzuzehnProzentvorhanden,ananderen
Schulformender Sek I sindes40Prozent –und
dasbeigleichemLehramt.AuchdergrößteAnteil
allerLehrkräfte fürHerkunftssprachlichenUnter-
richt im Bereich der Sek I ist anHauptschulen
Hauptschule der Puffer, der die Vielzahl an
förderbedürftigen Kindern von auslaufenden
Förderschulen aufnimmt, damit andere Schul-
formen langsam in den Inklusionsprozess
hineinwachsen können?
Schlechte Lehr- und Lernbedingungen
anderHauptschule
Der Arbeits- und Gesundheitsschutz für die
HauptschulkollegInnenundauch ihre Schüler-
Innenfindet indenPlänenderLandes-regierung
viel zu wenig Berücksichtigung. Die Verant-
wortlichen müssen endlich erkennen, dass
die Bedingungen, unter denen Hauptschulen
arbeitenmüssen,absolutunzureichend, javieler-
ortsgesundheitsgefährdendsind.Währenddas
nordrhein-westfälischeSchulsystem imUmbruch
ist, darf die Landesregierungdie SchülerInnen
und LehrerInnen der Hauptschulen nicht als
Kollateralschaden abschreiben!
Es istanderZeit, dassdieKollegInnensigna-
lisieren, dass es so nicht weitergeht und ihre
Belastungsgrenze bereits überschritten ist. Es
ist an der Zeit, dass auch die Landesregierung
erkennt, dass investiert werden muss. Haupt-
schule braucht – solange es sie gibt – mehr
Ressourcen!
RuthReinartz
Kernforderungen
DieFachgruppeHauptschulederGEWNRW fordert
für dieHauptschulen inNRW:
◆◆
Reduzierung der Unterrichtverpflichtung auf
25Wochenstunden
◆◆
Beförderungsstellen für 40 Prozent der Be-
schäftigtenwie an den anderen Schulen der
Sekundarstufe I
◆◆
Senkung der Klassengrößen auf maximal 18
SchülerInnen
◆◆
Zuweisung der Lehrkräfte nachUnterrichts-
stunden statt nach Stellen
◆◆
Schließen der Kienbaumlücke, um die gesetz-
lich festgelegte Stundenzahl erfüllen zu können
◆◆
ausreichende Versorgungmit Sonderpädago-
gInnen
◆◆
größerer Anteil der Integrationshilfestellen für
die Beschulung von Zuwandererkindern
◆◆
Entlastung bei Einsatz an verschiedenen
Standorten
◆◆
bessere Besoldung von Schulleitungen undmit
Schulleitung Beauftragten
◆◆
Einfrieren der Entlastungstunden und Leitungs-
zeit direkt ab dem Schließungsbeschluss
angesiedelt. Obwohl die KollegInnen oft die
höchste Unterrichtsverpflichtung an mehreren
Standorten und in verschiedenen Schulformen
haben, erhalten sie die geringste Entlohnung
mit der Entgeltgruppe 10.
Große LückenanderHauptschule
Auch in2015/2016wirddievomLandesrech-
nungshofmehrfachangemahnteKienbaumlücke
vonzurzeit rund350 fehlendenLehrerstellenan
derHauptschulenichtgeschlossen.Diesewären
aber notwendig, damit die Hauptschule ihre
Unterrichtsverpflichtungüberhauptsicherstellen
kann. Trotz des hohen Anteils an Kindernmit
Förderbedarf undMigrationshintergrund liegt
derKlassenfrequenzrichtwertweiterhinbei 24.
Doch eigentlich müsste er analog zur Förder-
schule zwischen9,92 und16 liegen.
Auch fehlenklareRegelungen fürdieStellen-
anteile für Integrationshilfen für Kinder, die
im Laufe eines Schuljahres aus Krisen- und
KriegsgebietennachNRWkommen. Es istnicht
absehbar, dass diese tatsächlich flexibel und
zeitnah bereitgestellt werden können, auch
dieKriterien für dieVerteilungder Stellen sind
wenig transparent.
Was ist mit den Stellenanteilen, die den
Schulen aus dem Stellenbudget für die son-
derpädagogischen Unterstützungsbedarfe zu-
gesichert wurden oder die ihnen aufgrundder
individuellenZuweisungenzustehen?DieHaupt-
schulenwissennicht,wann jene zugesicherten
–wennauchunzureichenden–Stellenanteilezur
Verfügung gestellt werden. Die KollegInnen
kommen nicht umhin sich zu fragen: Ist die
RuthReinartz
stellvertretende Vorsitzende der
FachgruppeHauptschule der
GEWNRW sowie Personalrätin
Nachgefragt
nds: Im Schuljahr 2014/2015 konnten landesweit
rund 300 Hauptschulen keine fünften Klassen bil-
den.WelchequantitativeEntwicklungerwartenSie
indennächsten Jahren?
Claus Hamacher:
Die Anzahl der Hauptschulen in
Nordrhein-Westfalen sinkt deutlich, aber noch deut-
licher ist der Rückgang der Schülerzahl an Haupt-
schulen. Der Trend führt im Moment zu immer
wenigerHauptschulenundmehrGesamt-undSekundar-
schulen. Eine stabile Situation bei den Gymnasien,
aber auch den Realschulen zeichnet sich ab. Wir
sehen keine Anzeichen dafür, dass sich dieser Trend
ändert.
Welche zusätzliche Unterstützung benötigen aus-
laufendeHauptschulen aus Ihrer Sicht?
Die SchülerInnen einer auslaufenden Hauptschu-
le brauchen Planungssicherheit für ihre weitere
Schullaufbahn. Und für die Kinder, die ohne die
Schließung vielleicht in Zukunft die Schule in Zukunft
besucht hätten, müssen durch eine vorausschauende
Schulentwicklungsplanung und gegebenenfalls Ab-
stimmungen mit den Nachbarkommunen Lösungen
gefunden werden. Zum Beispiel ist es für Kinder
problematisch, die an einer Realschule feststellen,
dass sie dort den Abschluss nicht schaffen werden,
wenn es keine Hauptschule im Ort gibt und in der
Sekundar- oder Gesamtschule keine Plätze frei sind.
DerWunsch nach Planungssicherheit gilt auch für die
betroffenen Lehrkräfte. Ungeachtet des Bedeutungs-
verlustes für die Schulform insgesamt muss doch die
einzelne Schule personell so aufgestellt sein, dass sie
dem Anspruch auf individuelle Förderung gerecht
werden kann. Dies scheint bei denderzeitigenBerech-
nungsformeln für die Lehrerzuweisungnicht gesichert.
Schulentwicklung macht an Gemeindegrenzen
nicht halt, sie braucht den „regionalen Konsens“.
WelchenVerbesserungsbedarf gibt es dafür?
Demografische Entwicklung, schulische Inklusion,
geändertes Elternwahlverhalten – wir werden in Zu-
kunft einen stärkeren Bedarf an interkommunaler
Abstimmung und Kooperation haben, wenn wir das
Ziel eines guten Angebots in der Fläche beibehalten
wollen. Zunächst ist eswichtig, frühzeitigdenKontakt
zudenbetroffenenNachbarkommunen zu suchen, am
besten noch bevor man selbst auf einen bestimmten
Weg festgelegt ist. Dann kann gemeinsam nach einer
guten Lösung gesucht werden. So sind auch abge-
stimmte Schulentwicklungsplanungen der einzelnen
Schulträger möglich. Hierfür kommen unter anderem
regionale Runde Tische oder ähnliche Austauschorte
in Betracht. In Bezug auf einzelne Schulen gibt es ne-
ben der von einer Kommune alleine getragenen und
finanzierten Schule – die der Regelfall bleiben wird –
auch sinnvolle Kooperationsmodellemit Beschulungs-
vereinbarungen in gemeinsamer Trägerschaft.
Die Fragen für die nds stellteMichael Schulte.
ClausHamacher
Beigeordneter Finanzen, Spar-
kassen, Schule, Kultur und Sport
beim Städte- undGemeindebund
Nordrhein-Westfalen e.V.
Foto: StGBNRW