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nds 5-2015
Besoldungsrunde2015
Tarifergebnis 1 :1 übertragen!
ZumAuftaktderVerhandlungenzwischenGewerkschaftenundLandesregierung
haben Lehrkräfte, PolizistInnen sowie Finanz- undVerwaltungsbeamtInnen aus
NRW vor der Staatskanzlei die Forderungder Gewerkschaftenbekräftigt: Unter
demMotto „Wir sindeins –1 :1!“ forderten siedie zeit- und inhaltsgleicheÜber-
tragung
des Tarifergebnisses auf die LandesbeamtInnen inNRW.
In den bisherigen Gesprächenmit der Lan-
desregierunghatdieGEWNRW zusammenmit
ver.di, GdP und DGB NRW deutlich gemacht,
dassdievonder Landesregierungvorgegebene
Kostenneutralität nicht sinnvoll ist, wenn die
AttraktivitätdesöffentlichenDienstesverbessert
werden soll.WennbeispielsweiseGesundheits-
management tatsächliche Wirkung entfalten
soll, gehtdasnichtohne zusätzlichefinanzielle
Ressourcen.DieBeamtenpolitikderLandesregie-
rung ist inden letzen zehn Jahrengeprägt von
massiven finanziellen Einschnitten. Nach den
Jahrender sogenanntenReformenmit zumeist
schlechter werdenden Bedingungen ist es an
der Zeit, eine Dienstrechtsreform umzusetzen,
die den öffentlichenDienst attraktivermacht.
Aus Sicht der Landesregierung sind die in-
haltlichen Schwerpunkte der Dienstrechtsmo-
dernisierungdieVereinbarkeit vonFamilieund
2013warendieGewerkschaftenvonderLan-
desregierungüberdieMedienmitdemBeschluss
überrascht worden: Der Tarifabschluss sollte
nurbis zurBesoldungsgruppeA10übertragen
werden, dieBesoldungsgruppenA11undA12
sollten mit je einem Prozent abgespeist, den
übrigen Besoldungsgruppen zwei Nullrunden
verordnet werden. Gesprächemit denGewerk-
schaften und einen tragfähigen Kompromiss
gab es erst imAugust 2014, nachdemder Ver-
fassungsgerichtshofMünsterdieseRegelungen
für verfassungswidrig erklärt hatte.
Anders in diesem Jahr: Am 13. Mai 2015
fanddieersteVerhandlungsrunde inderStaats-
kanzlei statt. Ministerpräsidentin Hannelore
BerufdurchFlexibilisierungvonArbeitszeitund
Freistellungsregelungen, die Anpassung der
Laufbahngruppenstruktur an die Entwicklung
im Hochschulbereich, Personalentwicklung
und Fortbildung, eine Zielquote für Frauen,
dieSteigerungderAttraktivitätdesöffentlichen
Dienstes für SpezialistInnen, die Schaffung
eines behördlichenGesundheitsmanagements
sowie Besoldung und Versorgung.Die GEW
NRW fordert im Zuge der Dienstrechtsreform:
◆◆
A13Z für allevollausgebildetenLehrkräfte,
unabhängig von der Schulform
◆◆
die Entfristung der Altersteilzeitregelung
◆◆
diegleicheBehandlungbeimPensionseintritt
– mit der Vollendung des 67. Lebensjahres
statt bis zum Ende des Schulhalbjahres, in
dem das 67. Lebensjahr vollendet wird
◆◆
Teilzeit auch imReferendariat
◆◆
ein Gesundheitsmanagement, das den der-
zeitigen Widerspruch zwischen Schulträger
und -ministerium auflöst
Nach einem Zwischenbericht des Finanz-
ministeriums will die Landesregierung den
Gesetzentwurf imDialogmitdenGewerkschaf-
ten und Berufsverbänden, den kommunalen
SpitzenverbändenunddenRessortserarbeiten.
EinReferentenentwurf,der lautZwischenbericht
fürdieerstenMonate2015geplantwarundvor
der Einbringung indenLandtagalsGrundlage
fürdieVerbändeanhörungdient, liegtbisheute
allerdingsnicht vor.DerambitionierteZeitplan
der Landesregierung, das Gesetz noch im lau-
fendenJahrumzusetzen,kannsokaumgehalten
werden. Voraussichtlich kann erst Mitte 2016
ein neues Gesetz inKraft treten.
Ute Lorenz,
Referentin für Beamtenrecht, Beamten-
politik undMitbestimmung der GEWNRW
Kraft, die stellvertretende Ministerpräsiden-
tin Sylvia Löhrmann, Finanzminister Norbert
Walter-Borjans und der Chef der Staatskanzlei
Franz-Josef Lersch-Mense verhandelten mit
den Vorsitzenden von DGB, DBB, DRB sowie
denGewerkschaftendes öffentlichenDienstes
ver.di, GdP undGEW.
Nach einer Darstellung zur ersten Einschät-
zungdesUrteilsdesBundesverfassungsgerichts
vom5.Mai2015zurRichterbesoldungundwei-
teren InformationenzudenKostenderÜbertra-
gungdesTarifabschlussesaufdieBeamtInnen in
NRWwurdendieGesprächekonstruktivgeführt.
Die Gewerkschaften machten deutlich, dass
der Grundsatz „Besoldung folgt Tarif“ gelten
müsseunddieBeamtInnen in2013und2014
bereitseinenstrukturellenBeitragzurHaushalts-
konsolidierunggeleistet hätten. Die Vorgaben
aus Karlsruhe sowie die Entscheidungen zahl-
reicher anderer Bundesländer waren ebenfalls
Aspekte im Vortrag der Gewerkschaften. Eine
unterschiedlicheBehandlungderverschiedenen
BesoldungsgruppensowieeineAbkopplungder
RuheständlerInnen lehntendieGewerkschaften
einhellig ab.
Dorothea Schäfer
DienstrechtsreformNRW
Reformen brauchen Ressourcen
NachmehrerenGesprächen im erstenHalbjahr 2014 ruht derzeit dieArbeit an
einemDienstrechtsmodernisierungsgesetz. Während das Warten auf den Refe-
rentenentwurf weitergeht, hält dieGEWNRW an ihren Forderungen fest.
Foto: PhotoGraphyca/shutterstock.com
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