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nds 5-2013
Regelungen zur Beurlaubung von deutschen
Lehrkräften, zur Vergütung einschließlich der
Personalnebenkosten – Stichwort strittiger Ver-
sorgungszuschlag – oder Bestimmungen zur
Konfliktregelung zwischen den drei Vertrags-
partnern. Die Stärkung des Lehrerbeirats for-
derte das Plenum der Tagung in Mariaspring
in einer Resolution. Dies könnte unter anderem
dadurch erfolgen, dass auch der Lehrerbeirat
ohne Einsichtnahme der Schulleitung jährlich
einen Bericht nach Köln schickt.
Foto: M. Seegers
Herausforderung Auslandsschuldienst
So muss die AGAL auch regelmäßig bei
Schwierigkeiten im Ausland beraten. In einem
der Vereinigten Arabischen Emirate musste die
AGAL die GEW-Rechtsabteilung einschalten,
um eine saubere Vertragsauflösung sicher-
zustellen. Die Deutsche Schule wollte sich
einfach über die Vertragsgrundlagen mit der
Zentralstelle für das Auslandsschulwesen hin-
wegsetzen und den stellvertretenden Schullei-
ter unter fadenscheinigen Vorwänden fristlos
kündigen, trotz ernsthafter, unabsehbarer Er-
krankung. Abgesehen von einem unschönen
Ende des Auslandseinsatzes, wäre eine solche
Kündigung mit hohen Kosten für die Lehrkraft
verbunden. Finanzielle Pauschalen müssten
zurückgezahlt werden, der kurzfristige Umzug
und Flüge für die gesamte Familie müssten
gestemmt werden. Dies ist nur ein Problem von
vielen, das auf AuslandslehrerInnen sowie ihre
Partner und Familien zukommen kann.
Bestmögliche Vorbereitung ist alles
Manchmal sind es auch gar nicht die be-
ruflichen Probleme, die das Leben im Ausland
zu einer Herausforderung machen. So kehrte
etwa Gymnasiallehrerin Veronika Katterbe
nach drei Jahren wieder zurück, obwohl ihr die
Arbeit an der Deutschen Schule Guatemala
sehr viel Spaß machte. „Ich fühlte mich wie in
einem goldenen Käfig“, beschreibt ihr Mann
Uli seine Zeit in Guatemala an der Seite sei-
ner Frau. Eine ihm vorher angebotene Stelle
erwies sich als leere Versprechung, ein anderer
Nebenjob war um elf Uhr vormittags erledigt,
danach schlug er die Zeit tot. Viel Bewegungs-
freiheit blieb ihm dazu allerdings nicht: Die ho-
he Kriminalitätsrate sorgt dafür, dass Strecken
kaum zu Fuß gegangen werden können – ganz
besonders nicht bei Dunkelheit. „Man fährt
aus Sicherheitsgründen alle Strecken mit dem
Auto, am besten zu zweit, aber wer sollte mit
mir fahren?“, so Katterbe.
Bei der turnusgemäßen AGAL-Sitzung im
Februar beriet die AGAL, ob man solche
Probleme zum Thema einer der nächsten
Fachtagungen machen sollte. Denn welche
Schwierigkeiten ein Auslandseinsatz für die
Lehrkraft selbst und Mitausreisende mit sich
bringen kann, das sind noch einmal zwei Paar
Schuhe. Und mit Kindern werden gleich vier
daraus. Mit einer guten Vorbereitung und einer
kompetenten Beratung sollte dies aber nie-
manden vom Auslandsschuldienst abhalten.
Marc Seegers
Auslandsdienstlehrkraft (ADLK)
Voraussetzung für die Bewerbung als ADLK ist,
dass der/die KollegIn bereits im Landesschuldienst
in NRW verbeamtet oder unbefristet angestellt ist
sowie mindestens zwei Jahre unterrichtet hat. An
Auslandsschulen mit deutschem Abitur werden die
meisten Fächer auf Deutsch unterrichtet. Auch an
Auslandsschulen mit vergleichbaren Abschlüssen
wie dem gemischtsprachigen International Bacca-
laureate (IB) werden einige Fächer auf Deutsch
unterrichtet, doch auch fremdsprachiger Fachun-
terricht ist möglich. An den derzeit 141 Deutschen
Schulen wird teilweise der einheimische Schulab-
schluss plus Deutsches Sprachdiplom (DSD) ange-
boten. Daher haben DeutschlehrerInnen mit der
Zusatzausbildung Deutsch als Fremdsprache (DaF)
sehr gute Vermittlungschancen. Schulleiterstellen
im Ausland oder Fachberater- und Koordinato-
renstellen sind ausschließlich ADLK-Stellen. Die
Bewerbung erfolgt auf dem Dienstweg.
Landesprogrammlehrkraft (LPLK)
Aufgrund einer Absprache zwischen Bund und
Ländern über die Vermittlung von LehrerInnen
werden auch LPLK eingesetzt, deren Anzahl ins-
gesamt gering ist. LPLK kommen wie die mei-
sten Bundesprogrammlehrkräfte vorwiegend im
Raum MOE, Baltikum, ehemalige GUS-Staaten und
Mongolei zum Einsatz, teilweise auch in China
oder Vietnam. Die LPLK ist im Landesschuldienst
normalerweise verbeamtet oder angestellt und
wird für die Auslandstätigkeit freigestellt. Größte
Chancen haben Lehrkräfte mit gymnasialem (oder
vergleichbarem) Lehramt und der Lehrbefähigung
in Deutsch, Deutsch als Fremd- oder Zweitsprache.
NRW beurlaubt die für den Einsatz vorgesehenen
LehrerInnen bei Wahrung ihrer Beamtenrechte
beziehungsweise Dienstrechte und übernimmt
weiterhin die Besoldung. Die Lehrkräfte erhalten
vom Schulträger meist zusätzlich ein Gehalt. LPLK
bewerben sich auf dem Dienstweg an die obersten
Landesschulbehörden.
Bundesprogrammlehrkraft (BPLK)
Als BPLK ist der Weg ins Ausland nach dem
2. Staatsexamen oder einem gleichwertig aner-
kannten Abschluss möglich. Ein aktueller aktiver
Schuldienst ist nicht Voraussetzung – man kann
sich zum Beispiel nach dem Referendariat auf
BPLK-Stelle bewerben. BPLK arbeiten vorwiegend
an inländischen staatlichen oder privaten Schulen
mit verstärktem Deutschunterricht. An diesen Schu-
len können die SchülerInnen das Deutsche Sprach-
diplom (DSD-Schulen) erlangen. Die Bewerbung er-
folgt direkt über die ZfA. An den Auslandsschulen
gibt es nur vereinzelt BPLK-Stellen – ein genauer
Blick bei der Stellenausschreibung ist wichtig. Die
Bewerbung erfolgt direkt über die ZfA. Auch ver-
beamtete und angestellte Lehrkräfte können sich
auf BPLK-Stellen bewerben, die Bewerbung erfolgt
dann auf dem Dienstweg.
Ortslehrkraft (OLK)
Eine weitere Möglichkeit, an einer Deutschen
Schule im Ausland zu unterrichten, ist die Tätigkeit
als OLK. Mit der Schule im Ausland schließt man
einen Arbeitsvertrag nach Landesrecht und handelt
das Gehalt direkt mit dem Schulträger aus. Für eine
Lehrtätigkeit als OLK wird das 2. Staatsexamen
nicht grundsätzlich vorausgesetzt, hier entscheidet
letztlich die Schule vor Ort. Auch als LehrerIn in
NRW kann man sich für eine OLK-Stelle beurlau-
ben lassen, jedoch ohne Fortzahlung der Bezüge.
Auslandsschulen suchen außerdem immer wieder
ErzieherInnen, SozialpädagogInnen und Mitarbei-
terInnen für den außerschulischen Bereich sowie
für die Schulverwaltung und den Schulbetrieb.
Diese erhalten dann ebenfalls einen Ortsvertrag.
Die ZfA veröffentlicht auf ihrer Webseite Stellen-
angebote, wird bei der Vermittlung ansonsten aber
nicht tätig. Man bewirbt sich direkt bei der Schule.
Marc Seegers
Beauftragter der GEW NRW in
der AGAL, Lehrer für Deutsch und
Sport in Dülken, lehrte zwei Jahre
in Argentinien
Kontakt:
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