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W i s s e n s w e r t e s
f ü r A n g e s t e l l t e u n d
Arbeitszeugnis
Muss abgeholt werden
Ein Zeugnis ist am Ende des Arbeitsverhältnisses im Betrieb abzuholen, so-
fern nicht ausnahmeweise besondere Umstände dieses unzumutbar machen.
Wer ohne Abholversuch ein Zeugnis einklagt, hat deshalb in aller Regel die
Prozesskosten zu tragen (Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss
vom 6. Februar 2013 – Az.: 10 Ta 31/13). Quelle: DGB einblick 7/13
U.L.
G8-SchülerInnen NRW
Fahrtkosten-Benachteiligung verfassungswidrig
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat die Be-
nachteiligung von GymnasiastInnen bei der Fahrtkostener-
stattung als verfassungswidrig eingestuft.
Betroffen sind Schülerinnen der 10. Klasse an Gymnasien mit dem
kurzen Weg (G8) zum Abitur. Das Land NRW hatte diese SchülerInnen
bereits der Oberstufe zugeordnet. Damit erhielten sie die Fahrtkostener-
stattung erst ab einer Entfernung von fünf Kilometern zur Schule. Zehn-
tklässer anderer Schulformen erhielten die Erstattung bereits bei einer
Distanz von mindestens 3,5 Kilometern. Der 19. Senat sah darin einen
Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz im Grundgesetz, wie
das OVG am 7. März mitteilte. Eine Revision gegen das Urteil ist nicht
zugelassen. Nichtzulassungsbeschwerde ist aber möglich.
Das Land hatte die zwei Jahre währende Regelung im vergangenen
Sommer wieder aufgehoben. Ob jetzt alle damals betroffenen Schüle-
rInnen Geld zurückverlangen können, ist unkar. Zunächst können die
drei Kläger die Fahrtkosten bei den Kommunen zurückfodern. Dabei
geht es um jeweils mehrere hundert Euro (Az.: 19 A 702/11, 19 A
820/11, 19 A 2620/11)
dpa/U.L.
Fallzahlen 2012
DGB Rechtsschutz erfolgreich vor Gericht
Konfessionslos
Teilnahme am Religionsunterricht gerechtfertigt
Im Streit zweier konfessionsloser Eltern um die Teilnahme ihrer
Kinder am Religionsunterricht hat das Kölner Oberlandesgericht für
die Teilnahme entschieden. Die Eltern leben getrennt, haben aber
das gemeinsame Sorgerecht für die beiden Sechsjährigen. Das Gericht
übertrug mit seiner Entscheidung vom 18. April 2013 das Sorgerecht in
dieser Frage auf den Vater, der den Religionsunterrcht befürwortet. Es
spreche mehr dafür, dass eine Teilnahme für die kulturelle Bildung der
Kinder förderlich sei, argumentierte das Gericht. Sie ermögliche ihnen
spoäter auch eine fundiertere eigene Entscheidung für oder gegen die
Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft. Das Gericht, das damit
eine Entscheidung des Amtsgerichts Monschau bestätigte, ließ wegen
der grundsätzlichen Bedeutung Beschwerde beim Bundesgerichtshof
zu (Az.: 12 UF 108/12).
dpa/Se
Mutterschutz
Arbeitgeber muss Verbote beachten
Die Beschäftigungsverbote des Mutterschutzgesetzes richten sich
ausschließlich an den Arbeitgebet. Die schwangere Arbeitnehmerin ist
nicht Adressatin des Beschäftigungsverbots, sie wird beschäfitgt. Der
Arbeitgeber muss ein Beschäftigungsverbot deshalb auch beachten,
wenn die werdende Mutter bereit wäre, trotz des Beschäftigungsver-
bots zu arbeiten. Ein Beschäftigungsverbot enthält kein Vergütungsver-
bot. Hat die schwangere Arbeitnehmerin verbotswidrig gearbeitet, so
verliert sie nicht deswegen ihren Vergütungsanspruch (Landesarbeits-
gericht Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Januar 2012, Az.: 12 Sa
46/11). Quelle: dgb-einblick 3/13.
U.L.
Der DGB Rechtsschutz hat 2012
für Gewerkschaftsmitglieder vor
den Arbeits- und Sozialgerichten
257 Millionen Euro erstritten. Ins-
gesamt sind bundesweit 127.000
neue Verfahren für Gewerk-
schaftsmitglieder aufgenommen
worden. Die meisten wurden in
der Region West (29.670 Fälle)
aufgenommen, gefolgt von der
Region Ost (29.569 Fälle) und
der Region Nordrhein-Westfalen
(28.430 Fälle). Zu beobachten
ist ein deutlicher Anstieg von Fäl-
len im Organisationsbereich von
ver.di. Dies sei zurückzuführen
auf die Massenentlassungen im
Handel, so der DGB.
U.L.
Anteil von Verfahren vor Arbeits- und Sozialgerichten nach Streitgegenständen,
in denen Gewerkschaftsmitglieder vom DGB-Rechtsschutz vertreten wurden (in Prozent)
44,6
Arbeits-
entgelt
28,9
Betriebs-
bedingte
Kündigung
12,5
6,1
2,3
Sonstige Streitfälle
zur Beendigung von
Arbeitsverhältnissen
Betriebliche
Altersvorsorge
Befristung
Personen-
bedingte
Kündigung
Eingruppierung
Verhaltens-
bedingte
Kündigung
Sonstiges
(z.B. Zeugnisse)
Arbeitsrecht
Sozialrecht
25,8
Grundsicherung
Arbeitslose
25,8
Schwer-
behinderten-
recht
16,0
15,4
8,1
7,0
6,1
Pflegeversicherung
Sonstiges (Sozialhilfe,
Kindergeld)
Kranken-
versicherung
Unfall-
versicherung
Arbeitslosen-
versicherung
Rentenversicherung
0,5
0,7
1,2
1,6
2,1
Quelle: DGB Rechtsschutz 2013