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aRBeItSPLatZ
Unterrichten im ausland
Ist Bildung Privatsache?
Die GeW-arbeitsgruppe der auslandslehrerinnen und -lehrer (aGaL) berät inte­
ressierte KollegInnen, die über die Bundesgrenzen hinweg unterrichten möchten.
Insbesondere Deutsch ist als Fremdsprache gefragt, das Deutsche Sprachdiplom
boomt. Doch wohin entwickeln sich die Deutschen auslandsschulen?
Die Option, für einige Jahre ins Ausland
zu gehen, gehört zu den wenigen Möglich­
keiten für LehrerInnen, sich einmal in einem
ganz anderen Arbeitsfeld auszuprobieren.
Lehrkräfte können bis zu sechs Jahre im
Ausland arbeiten und kehren mit einem
großen interkulturellen und beruflichen
Erfahrungsschatz und vielfältigen persön­
lichen Bereicherungen zurück. Ungefähr
2.000 deutsche KollegInnen sind jährlich
im Auslandseinsatz – viele davon aus NRW.
400 werden jedes Jahr von der Zentralstelle
für das Auslandsschulwesen (ZfA) in Köln
neu vermittelt. Welche Vermittlungschan­
cen man hat und welche veränderten Auf­
gaben und neuen Lebensbedingungen auf
einen zukommen, darüber informiert die
AGAL in der GEW. Sie berät außerdem die
rund 500 Mitglieder, die schon im Ausland
tätig sind.
Verfahren und Einsatz
Unterrichten im Ausland ist allerdings
nicht gleich Unterrichten in der Heimat: Bei
der Personalvermittlung wird unterschieden
zwischen Auslandsdienstlehrkräften (ADLK),
Landes- und Bundesprogrammlehrkräften
(LPLK, BPLK) und Ortslehrkräften (OLK,
vereinzelt auch OK). Je nach Programm gibt
es unterschiedliche Auswahl- und Bewer­
bungsverfahren und unterschiedliche Ein­
satzmöglichkeiten. OLK werden zwar nicht
von der ZfA vermittelt, sie veröffentlicht
aber Stellenausschreibungen der Schulen
auf ihrer Webseite. Interessierte können
sich mit den örtlichen Schulträgern auch
direkt in Verbindung setzen. In den Landes-
verbänden finden regelmäßig Informations­
veranstaltungen zum Auslandsschuldienst
statt, zuletzt kamen 40 Interessierte der
GEW NRW im September nach Essen. Alle
zwei Jahre im November organisiert die
AGAL außerdem eine Fachtagung zum Aus­
landsschulwesen für Interessierte und Rück­
kehrer. Dort berichten auch ehemalige Aus­
landslehrerInnen von ihren Erfahrungen.
Hohe Gebühren für Schulbesuch
Bei der letzten AGAL-Tagung 2012 stand
die Frage im Mittelpunkt, wie weit die
Bildung an Deutschen Auslandsschulen pri­
vatisiert werden dürfe. Fast alle deutschen
Schulen im Ausland werden von gemein­
nützigen Vereinen getragen, die sich größ­
tenteils über Schulgebühren finanzieren.
Dementsprechend hoch sind die Gebühren:
Je nach Region können es mal 2.000 Euro
im Jahr sein oder auch 14.000 Euro wie in
Shanghai. Zwischen 70 und 90 Prozent des
Etats müssen die Schulen selbst aufbrin­
gen, der Rest stellt sich aus Zuschüssen von
Bund und Ländern zusammen.
Schülerinnen der DS Bariloche in Argentinien: Marc Seegers war zwei Jahre lang dort tätig.
Foto: M. Seegers
Straßenblockade der argentinischen Lehrergewerkschaft.
„Neuerdings gibt es kommerzielle Schulträ­
ger, die noch die Ausnahme bilden. Wohin ent­
wickeln sich die Deutschen Auslandsschulen
im Spannungsfeld zwischen Marktwirtschaft
und Gemeinnützigkeit?“, fragt Manfred Brink­
mann, GEW-Referent für Internationales. Ob
die teuren und exklusiven Auslandsschulen
damit gegen das Sondierungsverbot verstoßen,
fragte der Journalist Holland-Letz auf der
Tagung und präsentierte den 14. GEW-Privati­
sierungsreport (s. E&W 1/2013, S. 42).
Die Regierung hat einen Entwurf für ein ers­
tes Auslandsschulgesetz vorgelegt, der Sicher­
heit schaffen und noch in dieser Legislaturpe­
riode verabschiedet werden soll. „Der Entwurf
stellt einen Fortschritt gegenüber dem Status
quo dar“, urteilt der AGAL-Vorsitzende Franz
Dwertmann (Bremen), „so konnten wir errei­
chen, dass das Verbot der Gewinnorientierung
darin festgeschrieben wird“.
Die GEW fordert allerdings darüber hinaus,
dass demokratische Strukturen festgeschrie­
ben, Schulgebühren sozialverträglich gestaffelt
und Ortslehrkräfte angemessen vergütet wer­
den. Darüber hinaus enthält der Entwurf keine
aGaL-Info-Webseite
aktueller Privatisierungsreport
zum auslandsschulwesen
Zfa des Bundesverwaltungs­
amtes
Informationen des mSW NRW
zum auslandsschuldienst
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