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nds 5-2013
Sekundarschulen als Ersatzschulen
Es gibt eine neue Schulform: die Sekundarschule. Eine Sekundarschule
kann auch als Ersatzschule geführt werden. Daher musste die Ersatzschul-
finanzierungsverordnung (FESchVO) geändert werden.
Änderungsverordnung
Richtlinien für Schulfahrten
Der Text der neuen Richtlinien (Erlass)
Die Gerichte haben dem MSW Beine gemacht. Nun liegt die Überarbei-
tung der ehemaligen Wanderrichtlinien vor. Der Erlass heißt nun „Richtli-
nien für Schulfahrten“. Zitat: „Die Schulen entscheiden über die Durchfüh-
rung von Schulfahrten im Rahmen der der Schule für die Erstattung der
Reisekosten der Lehrkräfte zur Verfügung stehenden Mittel (Landesmittel
zuzüglich Drittmittel) in eigener Verantwortung. Die Schulkonferenz legt
gemäß § 65 Absatz 2 Nummer 6 Schulgesetz NRW (SchulG – BASS
1 – 1) ein Fahrtenprogramm für das jeweilige Schuljahr fest, durch das
die Anzahl, die Dauer sowie die Kostenobergrenze bestimmt werden.
Schulfahrten dürfen nur unter Beachtung des der Schule zur Verfügung
stehenden Reisekostenbudgets vorgesehen werden. In das Fahrtenpro-
gramm sind vorrangig Schulfahrten mit allen Schülerinnen und Schülern
einer Klassen- bzw. Jahrgangsstufe aufzunehmen. Der Schulpflegschaft,
dem Schülerrat und der Lehrerkonferenz ist Gelegenheit zur vorbereiten-
den Beratung zu geben. Die Kostenobergrenze für Schulfahrten ist mög-
lichst niedrig zu halten, damit alle Schülerinnen und Schüler teilnehmen
können und Familien finanziell nicht unzumutbar belastet werden. Der
finanzielle Aufwand darf kein Grund dafür sein, dass eine Schülerin oder
ein Schüler nicht teilnehmen kann. (...) Soweit nicht gewährleistet ist, dass
Reisekostenmittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen, darf die
Dienstreise nicht genehmigt werden.“
Richtlinien für Schulfahrten
MSW erläutert Neuregelung
Das MSW gibt Hinweise für 2013 und 2014: „Neu ist, dass Schulkon-
ferenzen ein Fahrtenprogramm im Rahmen der zur Deckung der Reisekos-
tenvergütung der Lehrkräfte zur Verfügung stehenden Mittel für jeweils
ein Schuljahr festlegen. Dienstreisen aus Anlass der Begleitung von Schul-
fahrten dürfen nur noch im Rahmen der zur Verfügung stehenden Reise-
kostenmittel (Landesmittel zuzüglich Drittmittel) genehmigt werden.“
Erläuterung des MSW
Unterrichtsmaterial „Türkçe ve Türk Kültürü“
Die GEW fordert, der Verbreitung und dem Einsatz schulischer Materi-
alien für den herkunftsprachlichen Unterricht mit nationalistischen und
rassistischen Inhalten nachzugehen und Einhalt zu gebieten. Hinweise
gab es zu der Bücherreihe „Türkçe ve Türk Kültürü“, die vom türkischen
Ministerium für Nationale Erziehung über die Konsulate in Deutschland
verbreitet wird. Der Landesausschuss für Multikulturelle Politik (LAMP)
hat eine umfassende Analyse dieser Materialien vorgenommen und eine
Reihe kritikwürdiger Passagen herausgestellt. Diese Analyse ist dem
MSW zur Verfügung gestellt worden und wird dort eingehend geprüft.
Die GEW hält die curriculare Überprüfung für erforderlich und regt die
Einberufung einer Kommission an, die diese Analyse vornimmt und Vor-
schläge für die Formulierung von Lernzielen des Herkunftssprachlichen
Unterrichts im Spannungsfeld von Integration und Treue zur Herkunfts-
kultur entwickelt.
GEW-Analyse
Verfassungsschutz in Schulen
Ein kritischer Blick ist nicht nur auf die Aktivitäten der Bundeswehr
in Schulen zu richten, sondern auch auf die des Verfassungsschutzes.
Die Piraten fragen nach der Einflussnahme des Verfassungsschutzes
auf Bildungsinhalte. Die Landesregierung betont die Verpflichtung des
Verfassungsschutzes zur Aufklärungsarbeit, sie verneint einen Bildungs-
auftrag des Verfassungsschutzes. Die der Antwort beigefügte Auflistung
der Veranstaltungen unter Beteiligung des Verfassungsschutzes (2010
bis 2012) umfasst immerhin zehn Seiten.
Beantwortung der „Kleinen Anfrage
“
im Landtag
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p us
z u m S c h u l r e c h t
W i s s e n s w e r t e s
Landesrechnungshof zu Förderschulen
Der Landesrechnungshof legt – unter ausdrücklicher Bezugnahme
zur Debatte um das 9. Schulrechtsänderungsgesetz – eine Prüfung des
Schulbetriebs an öffentlichen Förderschulen vor. Zitat: „Angesichts der
vom LRH festgestellten Mängel und Ungereimtheiten sehe er insoweit
erhebliche Optimierungsmöglichkeiten. Nicht zuletzt angesichts der
Haushaltslage und der spätestens ab dem Haushaltsjahr 2020 einzu-
haltenden Schuldenbremse solle nach seiner Auffassung zunächst ver-
sucht werden, etwaige Mehrkosten der Inklusion innerhalb des Systems
aufzufangen und möglichst keine bedarfserhöhenden Parameter zu
installieren.“
Bericht des Landesrechnungshof
Zentralabitur
Das Schulministerium legt dem Schulausschuss einen Statusbericht
zum Zentralabitur 2013 vor. Natürlich enthält er (auch wieder) die Auflis-
tung der „Problemanzeigen und Fehler“.
Statusbericht zum Zentralabitur