DashataberfataleFolgen:Schulministeriumund
Bezirksregierungenziehennämlichdenscheinbar
kostengünstigen, aber falschen Schluss, dass
Verbesserungen nicht erforderlich seien.
Um dies zu verhindern, informiert die GEW
NRWdieKollegInnenüber ihreRechteundüber
diePflichtendesArbeitgebers imGesundheits-
schutz. Sie zeigt Handlungsmöglichkeiten auf
und unterstützt gemeinsammit den Personal-
räten bei der Durchsetzung.
Verantwortung tragen –
auf allenEbenen!
Die Verantwortung für den Gesundheits-
schutz amArbeitsplatz Schule ist auf drei Ebe-
nen verteilt. Das LandNRW – vertreten durch
Schulministerium und Bezirksregierungen –
trägtalsArbeitgeberdieGesamtverantwortung
für denGesundheitsschutz der Lehrkräfte und
gesundheitsförderliche Arbeitsbedingungen.
Der Arbeitgeber muss alle gesundheitlichen
Gefährdungen erheben, dokumentieren, be-
urteilen und danach geeignete Maßnahmen
zur Beseitigung festgestellter gesundheitlicher
Gefährdungen ergreifen. Der Schulträger – in
der Regel dieKommune – ist zuständig für die
AusstattungderGebäudeundRäumesowiedie
Lernmittel. Die Schule selbst undauchdie ein-
zelnenBeschäftigtenmüssenbeimGesundheits-
schutzmitwirken.DasLandallerdingsmusseine
OrganisationdesGesundheitsschutzesschaffen
undMittel bereitstellen, diedenBeschäftigten
die Mitwirkung ermöglichen. Hierzu gehören
Zeitressourcen,dasheißtwenigerPflichtstunden
ebensowieUnterstützungbei derAuswertung
der Schulberichte und die Bekanntgabe von
Auswertungsergebnissen zu Einzelfragen.
Entlastungsmaßnahmenmüssenoft inallen
drei Bereichen gleichzeitig ansetzen, damit
sie wirksam sind. Die Inklusion zum Beispiel
führt seit JahrenzusteigendenBelastungender
Lehrkräfte, die sichden zusätzlichenAufgaben
zwar individuell und als Kollegium engagiert
stellen, aber wegender fehlendenpersonellen
und räumlichen Ressourcen damit völlig über-
belastet sind. Das Gleiche gilt ganz aktuell
angesichtsderwachsendenZahl ausländischer
SchülerInnenohnedeutscheSprachkenntnisse.
Der Schulträger muss hier die erforderlichen
zusätzlichen Räume schaffen – einschließlich
der Besprechungs- und Pausenräume für die
Beschäftigten.
Daskannder
Personalrat tun
Der Personalrat hat in Fragen des Gesundheits-
schutzes am Arbeitsplatz Schule weitreichende
Mitbestimmungs- undMitwirkungsrechte.
Trotzdem verweigernSchulministeriumundBezirks-
regierungen bisher den Personalräten die Mitbe-
stimmungbei derGefährdungsbeurteilungundder
Maßnahmenentwicklung. Müssen die Personalräte
erst vor Gericht gehen, damit der Gesundheits-
schutz für die Beschäftigtenwirksamwird?
Personalräte fordern schon lange mehr Lehrer-
stellen, eine bessere Unterstützung vor Ort sowie
gezielte Entlastung für Schulformen und Personen-
gruppen wie Lehrkräfte, Schulleitungen, Teilzeit-
undVollzeitbeschäftigte, BerufsanfängerInnenund
Dienstältere.
Nicht zuletzt wegen der fehlenden Dokumenta-
tionen sind entscheidende Entlastungen bislang
ausgeblieben.
Wenn Schulen und Personalräte zusammenar-
beiten, kann der Personalrat die Schulen bei der
Forderung nach Entlastung wirksam unterstützen.
Er kann die Dienststellen veranlassen, ihre gesetz-
lichen Pflichtenwahrzunehmen, indem er
◆◆
die Dienststelle auffordert, Arbeitspsychologen
undGesundheitsmoderatoren zur Verfügung zu
stellenund Fachkräfte für Arbeitssicherheit und
Betriebsärzte konzentriert und systematisch an
die Schulen zu bringen,
◆◆
regionale Auswertungsworkshops initiiert, die
den Schulen bei der Auswertung undMaßnah-
menentwicklung helfen und
◆◆
Schulen unterstützt, wenn die Bezirksregierung
die fachliche Begleitung und einen unterrichts-
freien Tag für dieAuswertungder Schulberichte
ablehnt.
Daskannder
Lehrerrat tun
Der Lehrerrat hat in Fragen des Gesundheits-
schutzes am Arbeitsplatz Schule viele Informa-
tions- undBeteiligungsrechte.
◆◆
Beteiligen Sie sich als Lehrerrat an der Auswer-
tung der Schulberichte. Die Gefährdungsbeur-
teilung ist eine entscheidende Voraussetzung
für nachhaltige positive Veränderungen am
Arbeitsplatz und für die Qualität in Schulen.
◆◆
Entscheidend ist: Empfehlen Sie der Lehrerkon-
ferenz, die Dokumentation der Gefährdungen
zu beschließen und mit ihren Forderungen
ans Schulamt, die Bezirksregierung und das
Schulministerium zu senden. Nur dann greift
die gesetzliche Verpflichtung des Landes in
gesundheitsförderliche Arbeitsbedingungen zu
investieren.
◆◆
Informieren Sie den Personalrat über diesen
Beschluss.
KarinBehler
Mitglied imReferat L
(Arbeits- undGesundheitsschutz)
der GEWNRW
AnneRuffert
LeitungsteamReferat L
(Arbeits- undGesundheitsschutz)
der GEWNRW
Harda Zerweck
LeitungsteamReferat L
(Arbeits- undGesundheitsschutz)
der GEWNRW
In NRW ist jetzt vor allem das Land am
Zug. Es darf nicht auf fehlende Finanzmittel
verweisen,dennLehrkräftehabeneinenRechtsan-
spruchaufeinengesundenArbeitsplatzunddas
Bundesrecht verpflichtet die Länder, Mittel für
gesetzlicheAnsprüche bereitzustellen.
Das fordert dieGEWNRW
GesundheitsschutzerfordertVerhaltens- und
Verhältnisprävention.DazubrauchendieSchulen
mehr LehrerstellenundUnterstützungvorOrt für
◆◆
dieBildung kleiner Klassen, für individuelle
Förderung, TeambesetzungundKooperation,
◆◆
die Senkung der Unterrichtsverpflichtung –
auch zurAuswertungder Schulberichteund
Maßnahmenentwicklung,
◆◆
Prävention bei Lärm- und Stimmbelastung
und Störungen imUnterricht,
◆◆
MaßnahmengegendenWork-Privacy-Conflict,
◆◆
Maßnahmen,dieSchulleitungensalutogenes
Handeln ermöglichen und
◆◆
Fortbildungen von Schulleitungen, Lehrer-
räten und Personalräten in diesemBereich.
DasLanddarfnichtwarten,bis2018alleBezirks-
ergebnissevonCOPSOQvorliegen, sondernmuss
jetzt investieren.Dennwer inGesundheitsfragen
aufschiebtund spart,wird letztlicheinehöhere
Rechnung zahlen.
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MSWNRW: Infos undMaterialien zum
Arbeits- undGesundheitsschutz in Schulen
GEWNRW: Infos undMaterialien zu
(psychosozialer) Belastung amArbeits-
platz Schule
BAD: Hinweise „Ablauf Innenraum-
belastung an Schulen“
Die GEWNRW und ihre
Personalrätewerden Sie
unterstützen und das Land
in die Pflicht nehmen.