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nds 9-2015
Umfrage zu Inklusion – jetzt teilnehmen!
GEWNRW befragt Schulen
Am8. September 2015 startete die ersteOnline-Umfrage der GEWNRW zum
Thema Inklusion. Nach Inkrafttreten des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes
(9. SchRÄG) erreichten die Bildungsgewerkschaft viele Rückmeldungen aus
dennordrhein-westfälischenSchulen, dievon zumTeil erheblichenProblemen
bei der Umsetzung von Inklusion berichteten. Um die daraus folgenden For-
derungen der GEW NRW nach mehr Unterstützung und Ressourcen für das
Gemeinsame Lernen besser vorbringen und stützen zu können, sind Daten
und Faktenunerlässlich.
Foto: GonzaloAragon/ shutterstock.com
Die Online-Umfrage der GEW NRW richtet
sich an alle allgemeinbildenden Schulen Nor-
drhein-Westfalens. Da durch die landesweite
Umsetzung des Gemeinsamen Lernens auch
anFörderschulenneueHerausforderungenent-
standen sind,wurde für sieparallel eineauf sie
zugeschnitteneBefragunggestartet.DieSchul-
leitungen sind aufgefordert, den Fragebogen
bis 4. Oktober 2015 online auszufüllen. Dazu
haben sie per E-mail einen Link erhalten, mit
dem jedeSchule jeweilseinmalanderUmfrage
teilnehmen kann. Die Teilnahme ist freiwillig
undanonym, sodassdieAngabennichtaufdie
jeweilige Schule bezogenwerden können. Um
aussagekräftigeund repräsentativeErgebnisse
zu erhalten, solltenmöglichst viele Schulenan
der Befragung teilnehmen.
Akzeptanz setztArbeitszufriedenheit
voraus
Seit einem Jahr ist das 9. SchRÄG in NRW
in Kraft. Mit diesemGesetz will das Land den
Auftrag der UN-Behindertenrechtskonvention
umsetzenunddieerstenSchritteauf demWeg
zur inklusiven Bildung an Schulen gesetzlich
verankern.DasSchulgesetz (§2Abs.5)besagt,
dassalleSchülerInnen „inderRegelgemeinsam
unterrichtet und erzogen“ werden. In Paragraf
20Absatz2Schulgesetzwirdzudem festgelegt,
dassdieallgemeineSchule inderRegelOrtder
sonderpädagogischenFörderung ist.Davonab-
weichendkönnenElternauchdieFörderschule
als Förderort für ihr Kindwählen.
Die GEWNRW setzt sich seit vielen Jahren
für das Gemeinsame Lernen ein. Dabei hat sie
immer betont, dass die Rahmenbedingungen
stimmenmüssen. Bereits imBeschlussausdem
Jahr 2014 „Inklusion braucht Qualität und
Struktur“ forderte die Bildungsgewerkschaft:
„Der Inklusionsprozess muss so gestaltet wer-
den, dass er dieAkzeptanz aller Beschäftigten
findet. Nur dadurch kann Inklusion erfolgreich
werden.Akzeptanzbei denBeschäftigten setzt
Arbeitszufriedenheit, TransparenzderEntschei-
dungenundBeteiligungvoraus.Dieseentsteht
durchangemesseneRahmenbedingungen, ver-
bindlicheQualitätsstandards,Klarheitüberden
Arbeitsplatz und unterstützende Strukturen.“
Teilnehmenbis4. Oktober 2015
EinGroßteil der zubewältigendenProbleme
konzentriert sich auf das eingeführte Stellen-
budget,mitdemdieallgemeinenSchulenUnter-
stützungdurchSonderpädagogInnenerhalten.
Die Schulen klagen aber auch über zuwenige
Differenzierungsräume, mangelndes Unter-
richtsmaterial und zu wenig Vorbereitung der
Lehrkräfteauf Inklusion.DieseBeispieledecken
nur einen kleinen Teil der bisher geschilderten
Herausforderungen ab.
Mit der Online-Befragung geht die GEW
NRW den Herausforderungen, Möglichkeiten
und Problemen der schulischen Inklusion auf
den Grund. Die Ergebnisse sollen helfen, die
Bedürfnisse vor Ort systematisch zu erfas-
sen und somit die Forderungen nach mehr
RessourcenundUnterstützunggegenüberdem
Schulministerium zu untermauern. Dabei sind
nicht nur allgemeine Angaben zur jeweiligen
Schule wie die Schülerzahl – sowohl mit fest-
gestellten sonderpädagogischemFörderbedarf
als auchohne – oder dieAnzahl der Stellen im
Kollegiumvon Interesse.AuchgibtesFragenzu
denFortbildungendesKollegiums,derexternen
UnterstützungderSchulebeiderUmsetzungvon
Inklusionwieauch zuSchulträgermaßnahmen
von beispielsweise Kommune oder Kreis.
Unterstützung ist gefragt!
DieKollegInnenwerdengebeten, ihreSchul-
leitung auf die Online-Umfrage anzusprechen
und siebei der Teilnahme zuunterstützen!Die
ErgebnissewerdenEndeOktober zurVerfügung
stehen und veröffentlicht werden.
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Ilse Führer-Lehner
Referentin für Bildungspolitik der
GEWNRW
LeaDinglinger
Praktikantin imReferat Bildung der
GEWNRW
FraukeRütter
Referentin der GEWNRW
Beschluss der GEWNRW: Inklusion
braucht Qualität und Struktur
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Inklusion
SchulgesetzNRW – zuletzt geändert durch
Gesetz vom25. Juni 2015
Juni2015