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nds 6/7-2015
Referentenentwurf zum Lehrerausbildungsgesetz
Gute Ansätze konterkariert
12. Mai 2015, früher Nachmittag – es
liestsichzunächstgut,wasdieLandes-
regierung hinsichtlich ihrer Planung
zur Weiterentwicklung vor allem des
Lehramtsstudiums verlauten lässt. Ja,
da finden wir Forderungen der GEW
NRW durchauswieder. Einen Tag später
liegt der Referentenentwurf vor und
es stellt sich Ernüchterung ein: Einige
eigentlich gute Ansätze werden weit-
gehenddurchdiegeplanteUmsetzung
konterkariert, bemängelteVerwerfungen
im Vorbereitungsdienst bleiben gänz-
lichunbearbeitet.
Ja, es ist gut, dassdas Land für das Studium
moderner Fremdsprachen auch für das Lehr-
amt an Gymnasien und Gesamtschulen auf
den Nachweis des Latinums verzichten will.
Aber es ist vollkommenunverständlich,warum
gleichzeitigdieHochschulendiesbezüglichdie
uneingeschränkte Freiheit für die Festlegung
eigener Anforderungen erhalten sollen.
Lehramtsstudium
Ja, es ist zu begrüßen, dass das Eignungs-
sowie das Orientierungspraktikum zusammen­
geführtwerdenunddabeiUniversitäten, Schulen
und Zentren für schulpraktische Lehrerausbil-
dungkooperierensollen.Aber:Eserschließt sich
nicht, warumden Schulendiebisher zur Verfü-
gung stehende Eignungspraktikumsressource
gestrichenwerden soll.DiegutenAnsätzewer-
den durch konsequent mangelhafte Umsetzung
ausgebremst –unddasgilt für diverseAspekte
des Lehramtsstudiums.
Vorbereitungsdienst
Hinsichtlich der Arbeits- und Ausbildungs­
bedingungen im Vorbereitungsdienst gibt es
noch nicht einmal ein „Ja, gute Ansätze“, son-
dernnur viele „Aber“, denn:Korrekturenanden
regelmäßig aufgezeigten Fehlentwicklungen
und Verwerfungen, die seit langem für die
Beteiligten zu unzumutbaren Verdichtungen
und Belastungen führen, sind nicht einmal im
Ansatz vorgesehen.
FachleiterInnenund
LehramtsanwärterInnen
Vor zwei Jahren hatte ein erster Anlauf des
Ministeriums für SchuleundWeiterbildung zur
Neuregelung der Vergabe der Anrechnungs-
stunden für FachleiterInnen zu massivemWi-
derstand geführt. Dies führte nun immerhin
zu der Einsicht, dass eine längst angemahnte
haushaltskonformeVergabenicht ohne zusätz-
liche Ressourcen möglich ist. Es ist allerdings
indiskutabel, wenn der Lehramtsausbildung
parallel dazuananderer StelleRessourcenent-
zogenwerden – nämlich jene, die die Schulen
bisher für die Begleitung der Eignungsprakti-
kantInnen erhalten.
Das jetzt vorgestellte Berechnungsverfah-
ren für die Vergabewirft darüber hinaus viele
Fragen auf: Ausgangspunkt ist eine Budgetie-
rung auf Grundlage der lehramtsspezifischen
FachleiterInnen-LehramtsanwärterInnen-Rela­
tionen.DiedamiteinemSeminar zurVerfügung
stehenden Anrechnungsstunden sollen über
eine Sockelermäßigung, über Regelungen zu
LehramtsanwärterIn-pro-Kopf-Stunden und ei-
nen Fachseminar-Zuschlag verteilt werden. Es
ist davon auszugehen, dass Deckelung und
variableParameter für FachleiterInneneher zu
einer Reduzierung der Anrechnungsstunden
führenwerden.
Hiermussnachgebessertwerden!
Der Referentenentwurf umfasst die Novel-
lierung
◆◆
des Lehrerausbildungsgesetzes (LABG),
◆◆
der Lehramtszugangsverordnung (LZV),
◆◆
derOrdnungdesVorbereitungsdienstesund
der Staatsprüfung (OVP),
◆◆
derVerordnung zurberufsbegleitendenAus-
bildung zum Erwerb des Lehramts für son-
derpädagogischeFörderung (VOBASOF)und
◆◆
der Verordnung über die Ausbildung und
Prüfung fürFachlehrerInnenanFörderschulen
und in der pädagogischen Frühförderung
(APO FLFS).
Er lieferteineVielzahl vonAspekten,die jetzt
imRahmenderVerbändebeteiligungaufgegrif-
fen werden – mit der Aufforderung an Politik
undMinisterium,erforderlicheNachjustierungen
an ihrengeplantenWeiterentwicklungenvorzu-
nehmen.
MischaMeier
Dokumente für dieVerbände­
anhörung zur LABG-Novelle
GEWNRW: Referentenentwurf zur
Überarbeitung vonVorschriften
zur Lehrerausbildung2015
MischaMeier
LeitungsteamReferat D (Aus-,
Fort- undWeiterbildung von
Lehrenden und Erziehenden)
FachleiterInnenkonferenz in Essen
Zukunftskurs
Am27.Mai 2015diskutierten inEssenmehr als 80
FachleiterInnen mit VertreterInnen aus demMSW
die geplanten Änderungen im Referentenentwurf
des Lehrerausbildungsgesetzes – und dabei vor
allemdas Verfahren zur Vergabe vonAnrechnungs-
stunden. Viele Beispielrechnungen und Hinweise
auf die Ausbildungsanforderungen unterstrichen
die notwendige Ressourcenverbesserung nach-
drücklich. Ihre Forderungen brachten die Teilneh-
merInnen schließlich inder Resolution „Ressourcen
entscheiden über Zukunftskurs“ zum Ausdruck.
Foto: kallejipp/photocase.de
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