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arbeitsplatz
Das Landesamt für BesoldungundVersorgungNord­
rhein-Westfalen (LBV) kümmert sich auchumdieBei-
hilfeanträge der RuhestandsbeamtInnen.Was bei der
Antragsstellung zubeachten ist, darüber sprachUte
Lorenz, Referentin für Beamtenrecht der GEWNRW,
mit JanaVagajcev, LBV-Sachbearbeiterin.
Landesamt für BesoldungundVersorgungNRW
Beihilfe und Pflege
nds:WelcheAufgabenübernimmt dieAbtei-
lung „Beihilfe“ im LBV?
JanaVagajcev:
Wirbearbeitenvorallemdie
BeihilfeanträgederRuhestandsbeamtInnendes
LandesNordrhein-Westfalen–undsomitauchdie
AnträgederpensioniertenLehrerInnen.Befinden
sich Lehrkräfte noch im aktivenDienst, haben
sie inder jeweilszuständigenBeihilfestelleeinen
Ansprechpartner für ihre Fragen zur Beihilfe.
In 2014 haben wir für rund 220.000 Bei­
hilfeberechtigte insgesamt rund 1,2Millionen
Beihilfebescheideerstelltunddamit insgesamt
etwa 1,2 Milliarden Euro zur Auszahlung ge­
bracht. Im Schnitt werden monatlich an die
100.000Beihilfebescheide erstellt.
Wie läuftdasBeihilfeverfahren imDetailab?
DieBeihilfeberechtigtenmüssen ihrenAntrag
inklusive Kopien aller Belege an die Zentrale
Scanstelle Detmold, kurz ZSDT, schicken. Dort
werdendieeingehendenAnträgegescanntund
denBeihilfestellen elektronisch zur Verfügung
gestellt.DieAnträgemüssengrundsätzlichvon
denBeihilfeberechtigten selbstunterschrieben
werden. Soll eine andere Person zur Stellung
der Beihilfeanträge berechtigt sein, muss eine
Vollmacht vorliegen – formlos oder mit dem
Vordruck der Beihilfestelle.
Wie langedauert inderRegeldieBearbeitung?
ImSchnittwirdeinBeihilfeantrag innerhalb
vonzweiWochenbearbeitet. Erfahrungsgemäß
erreichen uns zum Jahreswechsel und zu den
SommerferienbesondersvieleAnträge–dadurch
kann sich die Bearbeitung zu den Stoßzeiten
schoneinmal verzögern.WirbittenunsereKun­
dInnendaher immer,diesbeiderAntragstellung
zu berücksichtigen oder gegebenenfalls eine
längere Bearbeitungszeit einzuplanen. Der ak­
tuelle Bearbeitungsstand kann online unter
jederzeit abgerufenwerden.
WelcheBelegemüssen imEinzelfallmitdem
Beihilfeantrag eingereichtwerden?
Bei abzurechnendenHeilbehandlungenwie
Krankengymnastik, Massagen oder ähnliches
muss eineKopie der dazugehörigenärztlichen
Verordnung eingereicht werden. Bei einigen
Aufwendungsarten–darunterRehabilitationen,
Heilkuren oder Zahnimplantationen – ist die
vorherige Anerkennung der Beihilfefähigkeit
durch die Beihilfestelle erforderlich, damit die
Leistungen abgerechnet werden können. Eine
Behandlungsollte imZweifelsfallerstbegonnen
werden, wenn der Anerkennungsbescheid der
Beihilfestelle vorliegt.
Wie können betroffene Lehrkräfte dieAbtei-
lung „Beihilfe“ ambesten erreichen?
Bei offensichtlichen Fehlern im Beihilfebe­
scheid,wiezumBeispielnichtaufgeführteBelege
oderZahlendreher,genügteinkurzerHinweisper
Telefonoder über dasOnline-Kontaktformular.
NatürlichenkönnenAntragsstellerInnenauch
jederzeit die Möglichkeit nutzen, sich persön­
lich von den KollegInnen vor Ort während der
ÖffnungszeitenandenStandortenDüsseldorf,
Köln undMünster beraten zu lassen.
Die Fragen für die nds stellteUte Lorenz.
Infotage im LBV
Das LBV bietet im September 2015 Infotage zu
diversen Themen für Beihilfeberechtigte und be-
rücksichtigungsfähigeAngehörige an.
Pflege
Wenn Sie selbst pflegebedürftig sind, pflegebedürf­
tige Angehörige haben oder mehr zum Thema Bei­
hilfe zu pflegebedingten Aufwendungen erfahren
möchten:
08.09.2015
Düsseldorf, Johannstraße 35
11.09.2015
Münster, Andreas-Hofer-Straße 50
Zahnersatz
Wenn Sie sich über die Beihilfefähigkeit von zahn­
ärztlichen Leistungen wie Zahnersatz und Implan­
taten informierenmöchten:
09.09.2015
Düsseldorf, Johannstraße 35
Anmeldung bitte per E-Mail an informationstag@
lbv.nrw.de oder telefonisch unter 0211-60232300.
Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl be­
grenzt ist und nur vorher angemeldete Besuche­
rInnen Einlass finden können.
Kontakt zum LBV
Dienstgebäude
Johannstraße 35, 40476Düsseldorf
Nebengebäude
Riehler Platz 2, 50668Köln
Andreas-Hofer-Straße 50, 48145Münster
Beihilfeanträgeper Post an
Zentrale Scanstelle Beihilfe, 32746Detmold
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8.00–12.00
Uhr, Dienstag undDonnerstag13.00–15.00Uhr
ServiceCenter für telefonischeAnfragen
Sprechzeiten: Montag bis Freitag7.00–16.00Uhr
Servicenummer Beihilfe: 0211-602306
Onlineangebot
Kontakt:
Beihilfe-Infos:
JanaVagajcev, LBV-Sachbearbeiterin
Foto: fmatte/ photocase.de
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