nds20150607 - page 30

30
arbeitsplatz
BeamtenbesoldungNRW
Erfolgreicher Abschluss
DGB, DBB und die Gewerkschaften
des öffentlichen Dienstes ver.di, GdP
undGEWhaben sicham20.Mai 2015
mit der Landesregierung auf eine
1 :1-Übertragungdes Tarifergebnisses
auf die LandesbeamtInnen geeinigt.
Dabei mussten die Gewerkschaften
allerdings eine zeitliche Verschiebung
der Besoldungsanpassung in diesem
und in den nächsten beiden Jahren in
Kaufnehmen.Gleichwohl:DasErgebnis
kann sich sehen lassen.
DieGewerkschaftenkonntenwichtigeKern­
forderungendurchsetzenundeineSpaltungder
Beamtengruppen verhindern. Alle Beamten­
gruppen und die VersorgungsempfängerInnen –
und das sind in NRW 240.000 Menschen –
profitieren gleichermaßen vomAbschluss. Die
zeitliche Verschiebung der 1:1-Übertragung
ließ sich vor dem Hintergrund der aktuellen
Rechtsprechung nicht verhindern.
Dabei plantedieLandesregierung zunächst
nochmehrEinsparungen,dieVerhandlungsposi­
tionenhatten ineinererstenVerhandlungsrunde
am13. Mai nochweit auseinander gelegen.
Nach harten, aber konstruktiven Verhand­
lungenwurden folgende Schritte vereinbart:
◆◆
Die ersteBesoldungsanhebungum2,1Pro­
zent erfolgt statt zum 1. März zum 1. Juni
2015.
◆◆
Der nächste Anhebungsschritt um 2,3 Pro­
zent, mindestens aber um75,- Euro, erfolgt
zum1. August 2016.
◆◆
IneinemdrittenSchrittwurdefürdasWahljahr
2017 vereinbart, das noch zu verhandelnde
Tarifergebnis1:1 zuübernehmen, allerdings
mit einer dreimonatigenVerschiebung.
◆◆
Für die LehramtsanwärterInnenwerden die
Bezüge2015und2016ummonatlich jeweils
30,-Euroerhöht.DievereinbarteZeitverschie­
bung gilt auch für sie.
Nach wie vor müssen die LandesbeamtInnen
einen strukturellen Sparbeitrag zum Landes­
haushalt erbringen: Jeweils0,2Prozentpunkte
gehen wie bisher in die Versorgungsrücklage
des Landes zur Sicherung der Pensions­
leistungen. Inzwischen hat das Kabinett ent­
schieden, dass noch vor der Verabschiedung
des neuen Besoldungsgesetzes die rückwir­
kende Erhöhung mit dem Augustgehalt –
unter Vorbehalt – ausgezahlt werden soll.
Insgesamt ist das Ergebnis ein guter Kom­
promiss ineiner schwierigenHaushaltssituation
für das Land Nordrhein-Westfalen. Bis in das
Wahljahr2017 istdieTeilhabederBeamtInnen
anderwirtschaftlichenEntwicklunggesichert.
Das sind echte Verbesserungen, die ohne den
Druck nach dem Affront 2013 und die klaren
Ansagen der GEWNRW nicht erreicht worden
wären.Begrüßenswert indiesemZusammenhang
ist auch, dass die Landesregierung nicht auf
Kosten der PensionärInnen oder bei der Bei-
hilfe imKrankheitsfall sparenundaufweiteren
Personalabbau verzichtenwill.
Dorothea Schäfer
DaF-Lehrkräfte demonstrierengegenprekäreBeschäftigung
Integration braucht Ressourcen
Der Bonner offene Arbeitskreis (BOK)
derDozentInnen fürDeutschalsFremd-
sprache (DaF) hatte am28. Mai 2015
inder Bonner Fußgängerzone zu einer
Demonstration aufgerufen. 75 Kolle-
gInnen, die seit Jahren erfolgreich
Zugewanderte inDeutschunterrichten,
demonstrierten gegen ihre prekären
Arbeitsbedingungen.
Die Lehrkräfte forderneinedeutlichbessere
Finanzierungdiesergesellschaftlichessentiellen
Arbeit.VHSundprivateSprachschulträgermüs­
sen indieLageversetztwerden,dieKollegInnen
entsprechend ihrer akademischen Ausbildung
und ihres hochwertigen Deutschunterrichtes
bezahlen zu können – Festanstellungsverträge
sinddabeiunabdingbar!Seit2005arbeitendie
Lehrkräfte vonderGesellschaftweitestgehend
unbemerkt mit arbeitsrechtlich bedenklichen
Honorarverträgen für heute rund20,- Europro
45-minütiger Unterrichtseinheit. Unterrichts­
vor- und -nachbereitung sowie die Kosten für
Fortbildungenwerdennichtvergütet.Von ihrem
Monatseinkommenbezahlen siealleSozialver­
sicherungsbeiträge selbst. Im Krankheitsfall
und imUrlaub bekommen sie nichts, sie sind
jederzeit kündbar. Einer Lehrkraft für Integra­
tionskurse verbleiben trotzVollzeitarbeit kaum
1.000,- Euro netto imMonat. Die KollegInnen
sind oft gezwungen, sich von einemHonorar­
vertrag zumnächsten zuhangeln, umüber die
Runden zu kommen. Häufig können sie ihrer
Rentenversicherungspflichtnichtnachkommen.
DieKursträgerwehren sichweiterhingegen
den Verdacht der Scheinselbstständigkeit, ob­
wohl derArbeitsalltagder Lehrkräfteeindeutig
aufeinAngestelltenverhältnishinweist.Honorar­
verträgewerden realitätsfern formuliert, damit
sie bei einer arbeitsrechtlichen Überprüfung
auf Scheinselbstständigkeit in der Regel nicht
beanstandet werden. Die LehrerInnen unter­
schreibenebendieseVerträge, dennwegender
desaströsenUnterfinanzierungder Integrations­
kursedurchdasBundesministeriumdes Inneren
(BMI)gibteskeinenVerhandlungsspielraum für
dieKursträger. Parallel verweistdasBMIaufdie
Vertragsfreiheitbei Selbstständigkeit zwischen
AuftragnehmerundAuftraggeber.DasBundes­
amt fürMigrationundFlüchtlinge (BAMF) fühlt
sich für die prekären Arbeitsverhältnisse nicht
zuständig, stellt aber weiterhin unentgeltlich
zu leistende sowie höhere qualitative und ad­
ministrative Anforderungen an die Kursträger
und Lehrkräfte.
DieGEWNRWhilft inder unsicheren Situa-
tion, doch es fehlt in diesem Berufsfeld ein
Arbeitgeberverband der Sprachkursträger, mit
demdieGewerkschafteinenFlächentarifvertrag
aushandelnkönnte.DiebetroffenenLehrkräfte
habenmit ihrer Demonstration ein Signal ge­
geben: Die Integration vonMigrantInnen aus
Krisenländernwird indennächsten30 Jahren
in unserer Gesellschaft wesentlich sein, ohne
engagierte SprachlehrerInnen jedoch kaum
funktionieren.WenndiePolitikmit ihnen rech­
nenwill, dannmuss sie für eineentsprechende
Finanzierung ihrerwichtigenwieanspruchsvollen
Arbeit sorgen!
Stephan Pabel
1...,20,21,22,23,24,25,26,27,28,29 31,32,33,34,35,36,37,38,39,...40
Powered by FlippingBook