30
arbeitsplatz
Allepaar JahrewirddieLehramtsausbildung reformiert.BisherwaresdenStudie-
rendenderauslaufendenStudiengängedannmöglich, ineigenemTemposinnvoll
weiterzustudieren. ImJahr2015siehtdieSituationandersaus:MitdemAuslaufen
derStaatsexamensstudiengänge fürdasLehramtnachderLehramtsprüfungsord-
nung (LPO) 2003droht zahlreichen Studierendendie Zwangsexmatrikulation.
Zwangsexmatrikulationenbei auslaufenden Lehramtsstudiengängen
Schädlicher Anachronismus
Studierende sammeln Unterschriften, um
ihr Studium nicht abbrechen zu müssen, Pro-
rektorInnen unterstützen die Argumente der
Studierenden gegenüber denMinisterien, und
auchdieVorsitzendeder GEWNRW, Dorothea
Schäfer, hat einen Brief an die beiden zustän-
digenMinisterinnen verfasst. Warum?
Harter Schnitt ohneAusnahmen
Mit der Umstellung der Lehramtsstudien-
gänge auf ein einheitliches Bachelor/Master-
Systemwurdeauchbeschlossen, diebisherigen
StaatsexamensstudiengängeunddieBachelor/
Master-Modelllehramtsstudiengängeauslaufen
zu lassen. Die alten Studiengänge für Grund-,
Haupt- und Realschulen enden demnach mit
dem Sommersemester 2016, für alle anderen
Schulformen mit dem Sommersemester 2017.
Wer zu diesem Zeitpunkt noch in diesen Stu-
diengängen studiert, soll zwangsexmatrikuliert
werden. Damit haben die Studierenden, die
zuletzt in den auslaufenden Studiengängen
angefangenhaben, lediglich11beziehungsweise
13 Semester Zeit.
DieBerücksichtigungder Lebensumstände–
zumBeispiel Lohnarbeit, Kindererziehungoder
die Pflege von Familienangehörigen – durch
Härtefallregelungen ist gesetzlich verboten.
DieseRegelungentstandmitder2009beschlos-
senen Reform der Lehramtsausbildung, kurz
vor der Abwahl der damaligen schwarz-gelben
Landesregierung. Zwar musste seinerzeit auf
Grund öffentlichen Kritik viel Vernünftiges in
dieReform integriertwerden, zumBeispiel die
GleichstellungderLehrämter fürGrund-,Haupt-
undRealschulenmit denanderen Lehrämtern.
Gleichzeitig sollte aber die unternehmerische
Hochschuleweiterdurchgesetztundabgesichert
werden – so auchmit denAuslaufregelungen.
ZumVergleich: Bei der letztenUmstellungdes
LehramtsbetrugdieÜbergangszeit21Semester
undesgabweitreichendeHärtefallregelungen.
EinWechsel in die neuen Studiengänge ist
nur selten sinnvoll: VieleFächerkombinationen
undmancheFächerexistierennichtmehr.Studie-
rende inStaatsexamensstudiengängenwerden
fast immer indenBachelor zurückgestuft und
müssen mindestens eine Bachelor-Arbeit, das
Praxissemester undDeutsch als Fremdsprache
nachholen.AbsolvierteVeranstaltungenkönnen
oftnichtangerechnetwerden.Bei Studierenden
derBachelor/Master-Modellstudiengängesind
dieSchwierigkeiten jenachHochschuleverschie-
den, aber nicht geringer.
Niemanden vomStudiumausschließen!
Betroffen sind allein an den Unis Aachen,
Bielefeld,Duisburg-Essen,Köln, Paderbornund
Siegen nach Recherchen der Landeslehramts-
fachschaftenmehrals13.000Studierende. Sie
überlegensichdreimal,obsieeinenTürkischkurs
oder ein Seminar über die Geschichte ihres
Faches belegen können, Reformpädagogik im
teaching-to-the-test-Modus lernen und ihre Fa-
milienplanungandenAuslauffristenorientieren
müssen. Und dennoch droht der Rausschmiss.
LehramtsfachschaftenNRW:
Offener Brief
Die GEW NRW hat dafür gestritten, dass
sowohl die Förderung des Teilzeitstudiums,
das Menschen in verschiedenen Lebenslagen
erlaubt, Teil der Hochschulen zu sein, als auch
eine Zivilklausel im neuen Hochschulgesetz
verankert wurden. Lassen wir uns jetzt nicht
durchanachronistischeAuslaufregelungenda-
vonabhalten, alsHochschulmitglieder zueiner
„nachhaltigen, friedlichenunddemokratischen
Welt“ – so formuliert es das Hochschulgesetz
– beizutragen! Das erfordertMuße statt eines
Durchlauferhitzer-Studiums, beidemunterZeit-
druckmöglichsteffektiveinAbschlussgemacht
werdensoll.UndSpaßmachendarfLernenauch
– erst recht künftigen LehrerInnen.
StefanBrackertz, MarvinWeißmann
StefanBrackertz
Landesausschuss der
Studentinnen und Studenten
der GEWNRW
MarvinWeißmann
Landesausschuss der
Studentinnen und Studenten
der GEWNRW