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nds 5-2015
NeueBroschüre
Wiewillst du lernen?
Das neue NRW-Hochschulgesetz verbietet – wie
auch lange von der GEW NRW gefordert – Anwe-
senheitspflichten. Leider sieht die Praxis oftmals
anders aus. Damit es nicht dabei bleibt, hat der
Landesausschuss der Studentinnen und Studenten
der GEWNRW eine Broschüre erarbeitet. Sie kann
in der Landesgeschäftsstelle unter
versand@gew-
nrw.de
bestellt werden und ist online verfügbar
unter
.
BefristeteAnschlussbeschäftigungnachdemReferendariat
Im Sommer auf Hartz IV?
Das Schuljahr geht zu Ende undmit ihm auch der Arbeitsvertrag. Was für tarif-
beschäftigteVertretungslehrkräfte invielenFällennochgängigePraxis ist,wird
auch für LehramtsanwärterInnen (LAA), die im Frühjahr mit einem Fristvertrag
inden Lehrerberuf starten, zu einem Problem.
Jahrelang wurden Vertretungslehrkräfte
zum Schuljahresende in die Arbeitslosigkeit
geschickt, um sie regelmäßig nach den Ferien
wieder einzustellen. Eine grandiose Sparidee,
seinerzeit zynisch voneinemMinisteriumsspre-
cher begründet: „In den Schulferien wird kein
Unterrichterteilt, dabrauchenwir keineVertre-
tungen.DieBetroffenenhabendochAnspruch
auf Arbeitslosengeld.“ Nach Skandalisierung
durchdieGEWundauf öffentlichenDruck hin
– Lehrkräfte werden ausgebeutet und Solidar-
systemewerden ausgenutzt – ist diese perfide
PraxisaufdemErlassweg spürbar eingedämmt
worden. Einer Statistik der Bundesanstalt für
Arbeit zufolge ist indenSommerferien2014die
Zahl der zusätzlicharbeitslosgemeldetenLehr-
kräftebundesweitum6.400gestiegen.Mit400
zusätzlichen Arbeitslosen in NRW ist das Plus
imLändervergleichamgeringstenausgefallen,
aber immernochnennenswert, gegenüberdem
Wert aus 2013aber deutlichgeringer: Damals
waren indenSommerferienzusätzlichüber700
Lehrkräfte arbeitslos gemeldet.
Esgeht um eineinhalbMonatsgehälter
PerErlassvom22.Mai2009hattedasMSW
verfügt,dassunterbestimmtenVoraussetzungen
tarifbeschäftigte LehrerInnen, deren Arbeits-
verhältnis lediglich bis zu den Sommerferien
befristet ist, bis zum letzten Ferientag vergütet
werden. LAA, die ihren Vorbereitungsdienst
zum 30. April beendet haben, profitieren von
dieser Regelungaber nicht.Wer eineStelle zur
Vertretung erhält, bekommt die Sommerferien
nicht automatischbezahlt – zumBeispiel dann
nicht, wenn der Vertrag bis zum letzten Schul-
tag vor Ferienbeginn abgeschlossen ist, eine
Entscheidung über eine Weiterbeschäftigung
oder auch die Zuweisung einer unbefristeten
Stelle imNachrückverfahrenaber erst kurz vor
dem neuen Schuljahr fällt.
DiesePraxis istungerecht!Zumaldiejenigen
LAA, die zum 31. Oktober eines Jahres fertig
werden, das Problem inder Regel nicht haben.
FürdieBetroffenenstellteseinefinanzielleHärte
dar, geht es doch letztlich um die Bezahlung
von eineinhalbMonatsgehältern.
KlarePerspektiven schaffen!
DieGEWNRWhat sichandasSchulministe-
rium gewandt und fordert eine Änderung des
maßgeblichen Erlasses zur Beschäftigung von
Vertretungslehrkräften.Aufgrundderbestehen-
denErlasslage ist die Sommerferienbezahlung
nurdanngesichert,wennbereits zumSchuljah-
resende feststeht, dass eineAnschlussbeschäf-
tigung – befristet oder unbefristet – feststeht.
BeibefristeterBeschäftigungmussdieBeschäf-
tigungsdauer insgesamt im Verhältnis 3:1 zur
Ferienzeit stehen. Würde – so die Forderung
der GEW – die Zeit des Vorbereitungsdienstes
der LAA ausdrücklich als Beschäftigungszeit
angesehen, fielen sie unter folgende Erlass-
regelung: Wer am 1. Februar eines Jahres in
einemBeschäftigungsverhältnisstehtundeinen
Vertrag bis zu den Sommerferien hat, wird bis
zum Ende der Sommerferien bezahlt.
Nachdem der betreffende Erlass schon für
eineEntspannungder Situationvieler befristet
beschäftigter Lehrkräfte gesorgt hat, geht es
jetzt darum, noch bestehende Ungerechtig-
keiten zu beseitigen. Das Land soll sich seiner
Fürsorgepflicht stellen. Die GEWNRW fordert
klareBeschäftigungsperspektiven für Lehramts-
absolventInnenundeinegerechteRegelungaus
einemGuss!
Berthold Paschert
Berthold Paschert
Referent für Hochschule und
Lehrerausbildung der GEWNRW
Eswäreein fatalesSignal inZeitendes Lehrer-
mangels, wenn das LandNordrhein-Westalen
jungen Menschen, die Lehrkraft werden wol-
len und hierfür bereits viel investiert haben,
diesen Weg durch bürokratische Hürden er-
schwert oder sogar versperrt. Die GEW NRW
fordert die Landesregierung deshalb auf, die
Gespräche mit den Vertretungen der Studie-
renden zeitnah fortzusetzen und Regelungen
im Sinne der betroffenen Studierenden mit
denUniversitäten zu vereinbaren.
Dorothea Schäfer,
Vorsitzende der GEWNRW
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