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Geplante LABG-Änderungüberwiegendunbefriedigend
Licht und Schatten
Ende September 2015 hat die Landesregierung den Gesetzesentwurf zur Än-
derung des Lehrerausbildungsgesetzes (LABG) beschlossen. Hiermit verknüpft
ist auch die Änderung verschiedener weiterer Rechtsvorschriften, darunter die
Lehramtszugangsverordnung (LZV) unddieOrdnungdesVorbereitungsdienstes
(OVP). Im Vergleich zum Referentenentwurf vonMai 2015wurde zwar bei ein-
zelnenAspektennachgebessert –esbleibtaberweiterhineinigeszubemängeln.
Immerhin: EinenerstenSchritt indie richtige
Richtung geht das Land mit der geplanten
VerlängerungderAuslauffristen fürdenStaats-
examensstudiengang.Dassallerdingsstandard-
mäßignur zwei Semester zusätzlichvorgesehen
sindundweitereVerlängerungennur inHärte-
fällenund fürWiederholungsprüfungenmöglich
sind, reicht sonichtaus.Darüberhinausbieten
die kurzen Übergangsfristen Lehramtsstudie-
renden im Staatsexamensstudiengang keinen
Raum, sich auf neue Herausforderungen wie
die Umsetzung der Inklusion oder den Unter-
richt in internationalenKlassenandenSchulen
vorzubereiten.
Weniger Latein,
mehr Chancengleichheit
Ein Schritt zu mehr Chancengleichheit im
Studium ist die Reduzierung der vorausgesetz-
ten Lateinkenntnisse für Lehramtsstudierende
bestimmter Fächer. Weniger Latein führt nicht
zueinemqualitativ schlechterenStudium, son-
dern schafft vergleichbare Chancen für alle
Studierenden. BislangbedeutetderErwerbdes
LatinumsanderUniversität eineVerlängerung
des Studiums, die nicht in der Studiendauer
vorgesehen ist und nicht zum verlängerten
Bezug von BAföG berechtigt. Allerdings ist es
aus Sicht der GEWNRW kontraproduktiv, dass
Hochschulen über die gesetzlichen Vorgaben
hinausweiterhin Lateinkenntnissebis hin zum
Latinum forderndürfen, obwohldasLanddiese
geradenichterwartet.Esgehtschließlichgerade
darum, Selektion abzubauen und nicht durch
dieHintertür aufrechtzuerhalten.
MischaMeier
Leitungsteam des Referats D
(Aus-, Fort- undWeiterbildung)
der GEWNRW
Maike Finnern
Stellvertretende Vorsitzende
der GEWNRW
Inklusion fest verankert
InderLehramtsausbildung inBachelor-Master-
Struktur solldasThema„Inklusion“bereitsdurch
VereinbarungenderKultusministerkonferenzGe-
genstandsein.Nachdem imReferentenentwurf
desLABG inklusionsorientierteFragestellungen
imStudium–teilweiseüberdieVerschiebungvon
Leistungspunkten–nur indenBildungswissen-
schaftenkonkretisiertausgewiesenwaren, geht
der jetzt vorgelegteGesetzesentwurf immerhin
in die Breite und nimmt statt einer grundsätz-
lichenLeistungspunktverschiebungnebenden
BildungswissenschaftenauchdieFächerexplizit
in die Pflicht. Die Vorgaben hierfür sind aller-
dings nur wenig konkret, sodass abzuwarten
bleibt, ob tatsächlich alle Hochulen diesem
Auftragsubstanziellundernsthaftnachkommen
werden. Studierende, die ihr Studium ab dem
Wintersemester 2016/2017 beginnen, sollen
entsprechende Leistungen erbringen.
Im Vorbereitungsdienst sollen Vielfalt und
Inklusion richtungsweisend fürdieAusbildung in
sämtlichenHandlungsfeldernwerden.Darüber
hinaus soll die Verwendung digitaler Medien
einen größeren Stellenwert erhalten. Unwider-
sprochenbleiben kanndiegrundsätzlicheNot-
wendigkeit solcher Fokussierungen. Es muss
dann allerdings auch der hierfür erforderliche
Rahmen und Raum geschaffen werden. Die
ohnehinbereits verdichtetenundhäufigbelas-
tenden Arbeits- und Ausbildungsbedingungen
imVorbereitungsdienstkönntensichnochweiter
zulastenderLehramtsanwärterInnenverschärfen.
Vollkommenunverständlichbleibt daher, dass
derLABG-GesetzesentwurfkeinerleiKorrekturen
andenmittlerweilevielfachaufgezeigtenFehl-
entwicklungen vornimmt.
Anrechnungsstunden für Fach-
leiterInnenweiterhinunzureichend
Dasmit demReferentenentwurf vorgelegte
Berechnungsmodell für die Vergabe von An-
rechnungsstunden für FachleiterInnenwird im
Gesetzesentwurfnurgeringfügigverändert–und
musssoweiterhinalsnicht tragfähigeingestuft
werden. Neben zu geringen Stundenansätzen
sindvorallemverschiedeneUnkalkulierbarkeiten
alsgrundsätzlichproblematischzuwerten.Voll-
kommen fragwürdigbleibtdieBudgetierung,die
sichdurch lehramtsspezifischeFachleiterInnen-
LehramtsanwärterInnen-Relationenberechnet,
dadieseRelationen jährlichmit demHaushalt
einseitig durch das Land festgelegt werden.
Es liegt jetztandenpolitischenAkteurInnen,
ihrer Verantwortung nachzukommen und im
Rahmen des Gesetzgebungsprozesses entspre-
chend nachzujustieren.
//
LandtagNRW: Gesetzentwurf zur Ände-
rungdes LABG
LandtagNRW: Verordnungsentwürfe zur
LABG-Novelle
DGBundGEWNRW: Stellungnahme zum
Referentenentwurf
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