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nds 1-2016
Klaus-Dieter Heß
Technologieberatungsstelle beim
DGBNRW e.V.
allgemeinen oder persönlichen Informationen
durchdie Schulbehörde oder die Schulleitung.
Technisch bislang getrennte Einzelsysteme
wie ein schulischer Maildienst, das Moodle-
Lernsystem, Raum- oder Ressourcenbuchungs-
systeme, Dateiserver oder Log-in zu elektro-
nischen Medien können eingebunden oder
ersetzt werden. AuchMaterial aus der Lehrer-
fortbildung, das rechtlich auf die Benutzung
durch Lehrende beschränkt ist, kann hier zur
Verfügung gestellt werden. In der Nutzung in
KlassenundmitSchülerInnenkanndieLehrkraft
ihreAufgabenundVorbereitungsschritte fürden
Unterricht an die SchülerInnen versenden, im
Unterricht verteilte oder erstellte Dokumente
in dieDateiablage legen.
GrundfragenundVorüberlegungen
Wenn die Schule über die betrieblichen
Nutzungskonzepte von LOGINEO NRW ent-
scheidet, sollte zunächst ein arbeitsorga-
nisatorischesbeziehungsweisepädagogisches
Konzepterarbeitetwerden:WelcheRolle spielt
dieE-Mail-Kommunikation imUnterricht?Wer-
den Hausaufgaben elektronisch bearbeitet?
Können Lehrkräfte selbst entscheiden, obund
wann siewelcheE-Mailsbeantworten?Werden
persönlicheKalenderzurgemeinsamenPlanung
freigegeben? Gibt es schulische Richtlinien
hierzu?Grundfragenwiediese sollten in einer
Dienstvereinbarung festgehalten werden, die
auch das datenschutzkonforme Verhalten der
Beteiligtenbei ZugriffvonprivatenEndgeräten
regeln sollte.
Dochwas ist zu tun,wenndie IT-Ausstattung
einer Schule ungenügend ist? Wie kann sie
verbessertwerden?Nachdergültigen„Vereinba-
rungzwischendemLandunddenKommunalen
Spitzenverbänden in NRW über die Arbeits-
teilung bei der Wartung und Verwaltung von
Computerarbeitsplätzen, Multimediaeinrich-
tungenundNetzwerken inSchulen“ von2008
müssen Schulen eine ausreichendeAnzahl an
Computerarbeitsplätzen für die unterschied-
lichen Nutzungsansprüche vorhalten, zum
Beispiel in Computerräumen, Medieninseln,
Medienecken inKlassenräumenoder inSelbst-
lernzentren.DieAusstattungmitComputernetz-
werken istprimärAufgabedesSchulträgers, sie
ist jedochaufdiespezifischenNutzungsansprü-
che einer jeden Schule abzustimmen.
Hier schließt sichauchdieFragean, ob,wie
und in welchem Umfang persönliche Geräte
vonLehrkräftenoderSchülerInnenangebunden
werdendürfen.Dieses sogenannte „Bringyour
own device“ wird in vielen Betrieben bereits
praktiziert. Auch in den öffentlichen Verwal-
tungen nutzenmittlerweile knapp50 Prozent
derBeschäftigtenprivateLaptops,Smartphones
oder Tablets für dienstliche Aufgaben. Lehr-
kräfte tun dies auch, in der Regel zu Hause.
Eine gute Voraussetzung für die Nutzung in
der Schule wäre ein schulweites WLAN und
einegemeinsameEinführungder Lehrkräfte in
die Nutzung von LOGINEONRW, umHemm-
schwellen zu überwinden. Auch SchülerInnen
sindnichtgrundsätzlich „digitalnatives“; ihnen
wurdeniebeigebracht,wiesiemitSmartphones
arbeiten können. Gemeinsames Lernen mit
digitalen Medien bleibt Erziehungsauftrag
unter Nutzung der schulischen Angebote wie
demMedienkompass NRW.
WiekannschließlichdieBetreuungskapazität
an den Schulen – etwa durch Medienbeauf-
tragte – fortentwickelt und an die infrastruk-
turellenErfordernissevonLOGINEOangepasst
werden? Bei Konzeption, Aufbau und War-
tung von Computernetzwerken unterscheidet
Fortbildungsinitiative
Schuleonline – Lernen inder digitalenWelt
LOGINEO NRW ist Teil der Initiative „Schule
online – Lernen in der digitalenWelt“ des Landes
NRW. Diese umfasst:
◆◆
den Medienpass NRW, mit dem SchülerInnen an
1.700 Grundschulen und 500 weiterführenden
Schulen dokumentieren, welche Medienkompe-
tenzen sie in der Schule erworben haben und
LehrkräfteAnregungen für die Einbindung inden
Unterricht erhalten.
◆◆
die Entwicklungdigitaler Lernmittel, zumBeispiel
digitaler Schulbücher wie mBook NRW für den
Geschichtsunterricht und BioBook für den Bio-
logieunterricht.
◆◆
die MedienberaterInnen in den 53 Kompetenz-
teams für die Lehrerfortbildung NRW, die mit
ihremAngebot „Lernmittel undMedienberatung“
die Schulen bei der Entwicklung von fachbe-
zogenen Lernmittelkonzepten unterstützen.
man zwischen First-Level-Support –hier: durch
die Schule – und Second-Level-Support – hier:
durchdieSchulträger.Entscheidend ist,dassdie
Medienbeauftragtender Schuleals First-Level-
Support ausreichend qualifiziert werden, ein
schulisches Medienkonzept entwickeln, die
Lehrkräfte in der Nutzung der Technik bera-
ten, einen ordnungsgemäßen Systemzustand
gewährleistenundkleinereStörungenbeheben.
HierfürwäreeinUmfangvoneinerEntlastungs-
stunde pro 20 Rechner zu kalkulieren, so die
Empfehlung der Gesellschaft für Informatik.
Die erforderliche Fortbildung wird durch die
MedienberatungNRWangeboten.DerSecond-
Level-Support durch die Kommune umfasst
Aufstellung, Einrichtung, Verkabelung und
ReparaturderGeräteundNetzwerkesowiedas
Sicherheitskonzept fürdas Internet.Diezentrale
BereitstellungderBasis-IT-InfrastrukturLOGINEO
NRW durch kommunale IT-Dienstleister kann
dabei Aufwände für die Konzipierung und
Umsetzung eigener Ansätze reduzieren und
damit Personal entlasten.
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