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THEMA
Die Mehrheit der aktuell 49 Kommunalen Integrationszentren in Nordrhein-
Westfalen führtmit allen inder Kommunegemeldetenneu zugewandertenund
geflüchtetenFamilienundunbegleitetenMinderjährigeneineErstberatungdurch.
Unter anderem BeraterInnen, LehrerInnen, DolmetscherInnen, PsychologInnen
und SozialarbeiterInnen arbeitenHand inHandmit dem Ziel, die schulpflichti-
genKinder und Jugendlichen schnellst- undbestmöglich indas Schulsystem zu
integrieren.
NachdemSchulgesetzParagraf34Absatz1
sind in Nordrhein-Westfalen alle neu zuge-
wanderten und geflüchteten Kinder und Ju-
gendlichen schulpflichtig, sobald sie in einer
Kommunegemeldet sind.Gemeinsammitallen
hier lebendenKindernundJugendlichenwerden
unterrichtet
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Menschen aus EU-Mitgliedstaaten (EU-
Binnenwanderung aus Südosteuropa, zum
Beispiel aus Bulgarien undRumänien)
◆◆
MenschenausNicht-EU-Mitgliedstaaten (zum
Beispiel ausdenBalkanstaaten, vorwiegend
SintiundRomaausSerbien,Mazedonienund
Bosnien-Herzegowina)
◆◆
geflüchteteMenschenmit Familie
◆◆
geflüchteteunbegleiteteMinderjährige (zum
Beispiel ausKriegsgebieten, vorwiegendaus
demarabischenRaumundausafrikanischen
Ländern)
Jugendliche, die nicht mehr der Schulpflicht
unterliegen, erhalten über die Jugendämter
Bildungs- und Ausbildungsangebote. Die Zu-
ständigkeit liegt beimMinisterium für Familie,
Kinder, Jugend, Kultur und Sport.
Foto: Lokomotiv110/ fotolia.com
Institutionenübergreifende
Netzwerkarbeit
In den Erstberatungen der Kommunalen
Integrationszentren werden die persönlichen
Daten aufgenommen und unter anderem fol-
gende Themen imGespräch vertieft:
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Erwartungen der neu zugewanderten und
geflüchteten Familien
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Klärung der bisherigenBildungsbiografie
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EinschätzungdermitgebrachtenPotenziale
undKompetenzen
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Informationen zumnordrhein-westfälischen
Schulsystem – auch durch mehrsprachiges
Informationsmaterial
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sprachliche Voraussetzungen der neu zu-
gewanderten und geflüchteten Kinder und
Jugendlichen
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Überlegungen zu Schulzuweisungen
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Hinweise zur Einschulungsuntersuchung im
Gesundheitsamt
DieKommunalen Integrationszentren sinddie
koordinierende Institution innerhalbder regional
ausgebildeten Netzwerke. Im Sinne der neu
Der Ausbau unterstützender
Netzwerke ist von großer
Bedeutung, um das Erlernen der
deutschen Sprache und darüber
die Integration in die
Gesellschaft zu erleichtern.
zugewandertenundgeflüchtetenFamilienund
unbegleitetenMinderjährigen ist esbesonders
wichtig, dass Akteure wie beispielsweise das
Einwohnermeldeamt, die Ausländerbehörde,
das Gesundheitsamt, die Schulaufsicht, der
Schulträger und das Regionale Bildungsbüro
eng zusammenarbeiten. Auch der Ausbau
von unterstützenden Netzwerken mit Kompe-
tenzteams, Volkshochschulen, Büchereienund
Sportvereinen istvongroßerBedeutung,umdas
ErlernenderdeutschenSpracheunddarüberdie
Integration in dieGesellschaft zu erleichtern.
Integration indasdeutscheSchulsystem
Die einzelnen Organisationsmodelle der
Beschulung hängen stark von den örtlichen
Gegebenheiten und Möglichkeiten ab: Im
Kreis Unna gelingt das Go-In-Modell, bei dem
neu zugewanderte Kinder und Jugendliche an
Schwerpunktschulen ab dem ersten Schultag
ineinerRegelklasse imBereichder Primar- und
Sekundarstufe Iunterrichtetwerden.Sieerhalten
imRahmen des Regelunterrichts eine additive
Sprachförderung. In vielen Städtenmit hohen
Verbundder Kommunalen Integrationszentren inNRW
Schulische Integration
koordinieren