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ARBEITSPLATZ
EndeMärz2015habensichdieTarifgemeinschaftdeutscherLänder (TdL)undder
dbbbeamtenbundund tarifunion (dbb) auf eine Entgeltordnung für Lehrkräfte
verständigt. Diese ist am1. August 2015 inKraft getreten. DadieGEWdieEnt-
geltordnungnichtvereinbarthat,giltsie fürderenMitgliedergrundsätzlichnicht.
Der Zustand der unterschiedlichen Tarifbindung wird sowohl von Arbeitgeber-
als auch vonGewerkschaftsseitealsunbefriedigendempfunden, ohnedass sich
derzeit konkrete Lösungen abzeichnen.
Neue Entgeltordnung für Lehrkräfte
MSW: Streikrecht bleibt unberührt
Um das umfangreiche Tarifwerk für die Be-
troffenen verständlicher zu machen, erhielten
alleLehrkräfteEndeAugust2015eine innerhalb
der TdL abgestimmte Information über das
Landesamt fürBesoldungundVersorgung (LBV
NRW).AusNummer1desSchreibensergibtsich
zunächst,dassGEW-MitgliederndieMöglichkeit
eingeräumt wird, die sich aus der Entgeltord-
nungergebendenVerbesserungenebenfalls in
AnspruchzunehmenoderaberderAnwendung
der Entgeltordnung zuwidersprechen.
Umstrittener Passus
Zusätzlich und vorsorglich wird für Tarif-
beschäftigte in NRW für die Frage eines Wi-
derspruchs inNummer 5auf Folgendes hinge-
wiesen: „SolltenSieausdrücklichoderaufandere
Weise (zumBeispiel durchTeilnahmeaneinem
Streik der GEW, der die Tarifierung einer Ent-
geltordnung für Lehrkräfte fordert) bekunden,
dassSiedieAnwendungdermitdemdbbabge-
schlossenenEntgeltordnung für Lehrkräfteauf
IhrArbeitsverhältnisablehnen (sieheNummer1),
wirddas LandNordrhein-Westfalenprüfen, ob
IhremWunschaufAbschlusseinesgeänderten
Arbeitsvertrages entsprochenwerden kann.“
DerHinweisauf diemöglichenFolgeneiner
Teilnahme an Streiks führte zu Meinungsver-
schiedenheiten: So stand der Vorwurf eines
„Einschüchterungsversuchs“ (nds 9-2015,
Bildunterschrift
Oliver Bals
Gruppenleiter imMinisterium für
Schule undWeiterbildung, Bereich21
(Dienstrecht, Personalvertretung und
Personalangelegenheiten Schul-
bereich)
Seite28), einer „Drohung“ (nds10-2015, Seite
28) oder gar des Versuchs einer „Nötigung“
(Schreiben von Dorothea Schäfer, Vorsitzende
der GEW NRW, vom 22. September 2015 an
dasMinisterium für Schule undWeiterbildung
(MSW) imRaum.
KlärendesGespräch imMSW
Auf Einladung von Staatssekretär Ludwig
Hecke kam es im November 2015 zu einem
klärenden Gespräch imMSW, an dem unter
anderemdieLandesvorsitzendederGEW,Doro-
theaSchäfer, undderVorstandsvorsitzendedes
ArbeitgeberverbandesNRW (AdLNRW), Bernd
Pieper, teilnahmen. InderBesprechungkonnten
AdL NRW undMinisterium ihre Position noch
einmal verdeutlichen:
◆◆
Das Streikrecht bleibt selbstverständlich
unberührt.
◆◆
Mit der ErgänzungunterNummer 5werden
dieLehrkräfte lediglichdaraufhingewiesen,
dassnebendemausdrücklichenWiderspruch
inSchriftformauchdurchTeilnahmeanbei-
spielsweiseStreikmaßnahmendieAblehnung
derEntgeltordnungkonkludent (durchschlüs-
siges Verhalten) erklärt werden kann.
◆◆
Unabhängig davon, ob ausdrücklich oder
durchkonkludentesVerhaltendieAblehnung
der Entgeltordnung zumAusdruckgebracht
wird, ist weiter vorgesehen, dass vonseiten
des Arbeitgebers einÄnderungsvertrag vor-
bereitet wird, aus dem sich ergibt, dass der
Tarifvertrag über die Eingruppierung und
die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der
Länder auf dasArbeitsverhältnis individuell
keineAnwendungfindet.Obderangebotene
Änderungsvertrag letztlich akzeptiert wird,
entscheidet allein die betroffene Lehrkraft.
◆◆
ZurKlarstellungwirdnochmalsdaraufhinge-
wiesen, dasssich für Lehrkräfte, dieüberden
31. Juli2015ohneVeränderungderTätigkeit
weiterbeschäftigtwerden, anderbisherigen
Eingruppierungnichtsändert. Insbesondere
treten keine Verschlechterungen ein.
DieBesprechungsteilnehmerInnenwaren sich
einig, dass mit diesen Klarstellungen auf kei-
nen Fall das Streikrecht der GEW-Mitglieder
infrage gestellt wird. Der Terminwar zugleich
einBelegdafür, dassessich lohnt,miteinander
imGespräch zu bleiben.
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Foto: johny schorle/ photocase.de
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