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INFOTHEK
Anonymisiertes Bewerbungsverfahren
DasSchulministeriumunddieLandesinitiative „MehrMigrantInnen in
denöffentlichenDienst – InterkulturelleÖffnungder Landesverwaltung“
erläutern,warumdasanonymisierteBewerbungsverfahrenandenSchulen
nicht zumEinsatzkommt: „KulturelleVielfalt inderGesellschaft spiegelt
sichauch indenKlassenräumenderSchulenwider.Umdenverschiedenen
Nationalitäten der SchülerInnen gerecht zu werden, möchten Schulen
oftmals gezielt und auf ihre regionale Situation bezogen Lehrkräfte
als potenzielle BewerberInnen ansprechen, die aufgrund ihrer eigenen
Herkunft, ihres eigenen Migrationshintergrundes oder ihrer eigenen
ausländischen Sprachkenntnisse unter anderem SchülerInnen mit Mi-
grationshintergrund schulischundauchgegebenenfalls außerschulisch
betreuen können. Diese Lehrkräfte stellen für die Schulen einenmulti-
lingualenund interkulturellenGewinndar.DieSchulenmöchtenüberdie
AnforderungeneinesanonymisiertenBewerbungsverfahrenshinausgehen
undwerbenausdrücklich inStellenausschreibungender jeweiligenSchule
unter der Rubrik ‚Hinweise und Erwartungen’ für Bewerbungen dieser
Lehrkräfte. Deshalbgreifendie Schulenmittlerweilenichtmehr auf das
anonymisierte Bewerbungsverfahren zurück, sondern versuchen in Stel-
lenausschreibungengezielt, bei BewerberInnen, die denNationalitäten
ihrer SchülerInnen entsprechen, zuwerben und diese anzusprechen.“
Umsetzungsbericht der Landesinitiative
Webcode234540
zum Schu l recht
Wi ssenswer tes
Ausbildungs- und Prüfungsordnungen
Gymnasiale Oberstufe: Evaluation des Schulministeriums
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung legt die Evaluation
der Ausbildungs- und Prüfungsordnung der gymnasialen Oberstufe
(APO-GOSt) vor, die zum Schuljahr 2012/2013 neu gefasst wurde: „In
mindestens jährlich stattfindenden Landesdezernentenkonferenzen
‚Gymnasiale Oberstufe’ besteht die Gelegenheit, Fragen zu klären, die
imZusammenhangmit demAbitur odermit derAnwendungderAusbil-
dungs- undPrüfungsordnungentstehen. [...]AlleamPrüfungsverfahren
Beteiligten sind der Auffassung, dass sich die seit dem Abitur 2013
novelliertenBestimmungenderAPO-GOSt inderPraxisbewährthaben.“
DashierbeschriebeneEvaluationsverfahrengenügtdenVorgabennicht,
die ansonsten für die Auswertung schulpolitischer oder pädagogischer
Projekte formuliert werden.
Bericht der Landesregierung
Webcode234522
Sekundarstufe I: Verordnungsentwurf
DasMinisterium für Schule undWeiterbildung legt in der Folge des
12. Schulrechtsänderungsgesetzes einenEntwurf zurÄnderungderAus-
bildungs- und Prüfungsordnung der Sekundarstufe I (APO-S I) vor: „Die
abschlussbezogenen Regelungen für die kooperative Sekundarschule
werdenandieneuenRegelungen für dieRealschulemitHauptschulbil-
dungsgang ab Klasse 7 angepasst (§§ 29 Absatz 2 und 3, 40 Absatz
2, 41 Absatz 1, 42 Absatz 1 und 43 Absatz 1 APO-S I). In Paragraf 4
Absatz 5APO-S I werden erstmals Regelungen zum jahrgangsübergrei-
fenden Unterricht für alle Schulformen aufgenommen. Die weiteren
Änderungen in den §§ 11 und 12 Absatz 1 APO-S I waren aufgrund
des Eingriffscharakters dieser zugangsbeschränkendenRegelungenaus
denVerwaltungsvorschriften auf die Verordnungsebene hochzuzonen.“
Verordnungsentwurf APO-S I
Webcode234557
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Zentralabitur 2015: Bewertung der Ergebnisse
DasMinisterium für SchuleundWeiterbildung legtdenGesamtbericht
zumZentralabitur2015vor: „NachdenbeidenSchulformengetrennt liegt
dieDurchschnittsnotederGymnasienmit2,42um0,03Prozentpunkteüber
derNotedesvorausgegangenenAbiturjahrgangs, andenGesamtschulen
mit 2,68 um 0,01 Prozentpunkte über dem Ergebnis des Vorjahres. Die
Differenz indenNotendurchschnitten zwischenGymnasienundGesamt-
schulenhat sichdamit indiesem Jahrwieder etwasvergrößert. [...] Inden
durchschnittlichenPrüfungsnotender einzelnenFächer (Gymnasiumund
Gesamtschule zusammen) spiegelt sichwider, dass die Jungen imAbitur
insgesamt wieder schlechter abschnitten als dieMädchen.“
Gesamtbericht zum Zentralabitur 2015
Webcode234521
Auslaufende Schulen
Am Beispiel Kreis Mettmann bilanziert die Landesregierung einmal
mehr die Vakanzen bei Schulleitungen. Schulauflösungen erfordern of-
fenbar keineLeitung, denn „Stellenbesetzungbislangnicht erfolgreich–
Schule läuft aus“ scheint häufig in die Praxis umgesetzt zu werden.
Es gibt aber auch solche Fundstellen: „Stelle unbesetzt seit: 12. März
2010; voraussichtlicheBesetzung: unbekannt, Stellewird immer wieder
ausgeschrieben.“
KleineAnfrage
Webcode234577
Zugewanderte Kinder und Jugendliche
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung veröffentlicht die
Information „Maßnahmen für zugewanderte Kinder und Jugendliche“
(Stand:30.November2015). SieenthältAussagenzu folgendenPunkten:
rechtliche Grundlagen der Schulpflicht, Ressourcen, Infrastruktur und
Umsetzung in der Schule.
InformationdesMSW
Webcode234593