Bundeskongress Schulsozialarbeit
Schulsozialarbeit gesetzlich sichern
AnfangDezember2015war dieStadtDortmundAnziehungspunkt für über600
Fachkräfte der Schulsozialarbeit. Nicht der weltgrößte Tannenbaum auf dem
Weihnachtsmarkt, sondern einBundeskongresswar der Grund, aus demgesam-
tenBundesgebiet auf demUniversitätscampus aufzulaufen. Das Forum4 stand
ganz imZeichenvon „EnergieundChancen“.DortveranstaltetenGEWNRWund
ver.di NRWgemeinsam einenWorkshop zum Tarif- undArbeitsrecht.
Foto: time./photocase.de
DasForum4 richtetedenBlickaufdasgrund-
legende Selbstverständnis der Fachkräfte und
bot eine Übersicht über deren vielfältige Ver-
netzung. Es präsentierte Außenansichten auf
dasArbeitsfeldSchulsozialarbeit,methodische
Beispielezur individuellenPotenzialentwicklung
undChancenförderungsowiezumEnergieerhalt
inder eigenenProfessionalität. Gemäßdiesem
AnspruchsetztendieGewerkschafterInnen ihren
SchwerpunktaufdenArbeitsplatzSchulsozialar-
beit und seine Rahmenbedingungen.
Gewerkschaftlicher Rahmen
für dieSelbstorganisation
Im erstenWorkshop standen insbesondere
die befristeten Verträge zur Diskussion: Ge-
werkschaftssekretärin Susanne Uhlenkott von
ver.di machte deutlich, dass Recht undGesetz
die eine Seite sind, dass aber vor allem der
gewerkschaftlicheOrganisationsgrad über die
Durchsetzungsmöglichkeiteneigener Interessen
entscheidet.
Der Dortmunder GEW-Vorsitzende Volker
Maibaum schilderteamBeispiel desDortmun-
derAktionskreises Schulsozialarbeit, wiedurch
öffentliche Aktionen gesellschaftlicher Druck
aufgebaut werden konnte, sodass die über 80
StellenausdemBildungs- undTeilhabepaket in
Dortmund im Sommer 2015 erneut verlängert
wurden. „EswarendiebeidenGewerkschaften
ver.diNRWundGEWNRWhier inDortmund,die
denKollegInnendenAktionsrahmengegeben
haben. Ohne gewerkschaftliche Organisation
hätte es auch keine eigene Organisiertheit
gegeben“, erläuterte das Moderationsteam.
Die Gewerkschaften waren somit der richtige
Rahmen für die Selbstorganisation.
SchulsozialarbeiterInnen
inden Landesdienst
Deutlichwurdeauch,dassdieAuseinanderset-
zungnichtbeendet ist:DieTeilnehmerInnendes
WorkshopsberichtetenüberdievielenHilfskon-
struktionenvon freienTrägern,Kommunenoder
garElterninitiativen, umSchulsozialarbeitorga-
nisatorisch indenSchulenabzusichern.Häufig
bleibendabei die InteressenderBeschäftigten
auf der Strecke. Die tarif- undarbeitsrechtliche
UnsicherheitdesAnsatzes„Schulsozialarbeitals
Projektarbeit“entsprichtnichtdem inhaltlichen
Anspruch von Schulsozialarbeit im Sinne einer
langfristigenunddauerhaftenBeziehungsarbeit
an den Schulen. Nur wenn Schulsozialarbeit
zum integralen Bestandteil des schulischen
Bildungs- undErziehungsauftragwird, können
auchdieUnsicherheitendurchBefristungund
dieUngerechtigkeiten inderBezahlungbehoben
sowie allgemein bessere Arbeitsbedingungen
erzielt werden.
Deshalb müssen sich die Gewerkschaften
weiterhin dafür einsetzen, dass Schulsozial-
arbeit über das Schulgesetz auch hier inNRW
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nds 1-2016
abgesichertwird. Schulsozialarbeitgehört zum
Bildungsauftrag des Landes undmuss an das
Schulministerium angedockt werden. Damit
wärendieFachkräftederSchulsozialarbeitauch
Landesbeschäftigte, die denMitwirkungsrege-
lungenanSchulenundderpersonalrechtlichen
Vertretung der Personalräte unterliegen. Hier
zeigt sich, dass eineBildungsgewerkschaftwie
die GEW auch die Interessenvertretung der
Bildungsbeschäftigten ist.
PädagogischerGlanzpunkt
Der zweite Bundeskongress am 4. und 5.
Dezember2015wurdegetragenvomKoopera-
tionsverbundSchulsozialarbeit, inder auchdie
GEWvertreten ist, sowievonderFachhochschule
Dortmundundder StadtDortmund. Zwei Tage
intensiveDiskussion imPlenum, Informations-
austausch in fünfForenmitüber50Workshops
und eineAbschlusserklärung zur Zukunft der
SchulsozialarbeitmachtendenBundeskongress
zu einem pädagogischen Glanzpunkt. Die
enorme Beteiligung unterstrich nicht zuletzt
denhohenStellenwertderSchulsozialarbeit.
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VolkerMaibaum
Vorsitzender des Stadtverbandes
Dortmund der GEWNRW