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INFOTHEK
Teilnahmeverpflichtung amUnterricht
Die TeilnahmeverpflichtungamUnterricht legt der Erlass „Teilnahme
am Unterricht und sonstigen Schulveranstaltungen“ des Ministeriums
für Schule und Weiterbildung fest: „Die bisherigen Erlasse zu den Re-
gelungsbereichenwerden zusammengefasst, gestrafft und geringfügig
inhaltlich geändert. Ziel ist es, dass alle Vorgaben für die Praxis rund
um schulische Teilnahmeverpflichtungen in einem einzigen Regelwerk
zusammengestellt sind.“DieGEWNRWhatte – unabhängig von einem
formalen Beteiligungsverfahren – Gelegenheit, Anmerkungen zum
Entwurf zu formulieren. AufAnregungder Bildungsgewerkschaftwurde
aufgenommen, dassauch „politischeVeranstaltungenvonGewerkschaf-
ten“ besondere Bedeutung für SchülerInnen haben und daher zu einer
Beurlaubung führen können. Zudemhat sichdieGEWNRW erfolgreich
dafür eingesetzt, dass unterschiedliche Religionen durchgängig gleich
behandelt werden.
Erlass desMSW
Webcode234317
Lernmittelfreiheit
Die „Verordnungüber dieDurchschnittsbeträge unddenEigenanteil
nach Paragraf 96 Absatz 5 Schulgesetz“ – Durchschnittsbeträge und
Eigenanteil bei Lernmitteln – wurde geändert. Die Änderungsverord-
nung vollzieht schulrechtliche Änderungen nach, wie die Einbeziehung
der Sekundarschule, die Begrifflichkeit „Gemeinsames Lernen“ statt
„Gemeinsamer Unterricht“ und vieleweitere.
ÄnderungsverordnungdesMSW
Webcode234253
Zeugnisse und Bescheinigungen
Das Schulministerium hat den Erlass „Zeugnisse, Bescheinigungen
überdieSchullaufbahn“neugefasst.Dadurchwurdendiebishergültigen
RegelungenandieaktuelleRechtslageangepasst. ZudemgehtdasMSW
davon aus, dass dieNeufassung eine bessere Lesart ermöglicht.
Erlass desMSW
Webcode234329
Kommunale Kosten von Inklusion
Die Präsidentindes Verfassungsgerichtshofs für das LandNordrhein-
Westfalen informiert den Landtag über die Verfassungsbeschwerde
bezüglich der kommunalen Kosten der Umsetzung des 9. Schulrechts-
änderungsgesetzes: „Die BeschwerdeführerInnen sehen sich in je un-
terschiedlichem Ausmaß mit erheblichen Unterdeckungen bei den
inklusionsbedingtenSach-und/oderPersonalkostenkonfrontiert. Insgesamt
beläuft sich das Defizit auf einen zweistelligen Millionenbetrag.“ Die
Auflistungen zeigendie entstandenenbeziehungsweise inAnrechnung
gebrachtenKosten.
Auflistungdes Verfassungsgerichtshofs
Webcode: 234300
zum Schu l recht
Wi ssenswer tes
5. Schulrechtsänderungsgesetz
Mit dem 5. Schulrechtsänderungsgesetz vom 5. April 2011 wurde
der sogenannteEinschulungsstichtagdauerhaft auf den30. September
eines jeden Jahres festgesetztunddamit zugleichdas zunächstgeplante
weitere Vorziehen des Einschulungsalters gestoppt. Nun wurden die
Auswirkungenevaluiert –nicht einvernehmlich zwischendemMSWund
den kommunalen Spitzenverbänden.
Evaluation desMSW
DasMSW legt dem Landtagden „Bericht über dieAuswirkungendes
5. Schulrechtsänderungsgesetzes“ vor. EsgehtumdiemitdiesemGesetz
gestoppte Vorverlegung des Einschulungsalters. Im Zentrum stehen
Fragender Konnexität –nicht der Pädagogikoder der Schulwirklichkeit.
Bericht desMSW
Webcode: 234312
Stellungnahme der Kommunalen Spitzenverbände
Die kommunalen Spitzenverbände machen von der Möglichkeit Ge-
brauch, eineeigeneStellungnahmegegenüberdemLandtagabzugeben.
Der Stellungnahme ist eine harsche Kritik am Verhalten des MSW zu
entnehmen.
Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände
Webcode: 234325
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Termine vonAbiturprüfungen 2016/2017
Abitur 2017
Das MSW hat den Erlass „Rahmentermine und Terminierung der
schriftlichenPrüfungen indeneinzelnenFächern (Fachprüfungstermine)
für die zentralenAbiturprüfungen2017“ neu gefasst.
Erlass desMSW
Webcode: 234330
Abitur berufliches Gymnasium 2017
DasMSWhatdenErlass „Termine fürdieDurchführungder zentralen
Abiturprüfungen 2017 im Beruflichen Gymnasium (Bildungsgänge D
1 - D28APO-BKAnlageD)“ neu gefasst.
Erlass desMSW
Webcode: 234331
Abitur Weiterbildungskolleg 2016
DasMSWhatdenErlass „RahmentermineundTerminierungder schrift-
lichenPrüfungen indeneinzelnenFächern (Fachprüfungstermine) für die
zentralenAbiturprüfungen2016andenWeiterbildungskollegs“neugefasst.
Erlass desMSW
Webcode: 234332
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