G G Bestellungen: NDS-Verlag Postfach 102752 45027 Essen Versandkostenfrei im Online-Shop: www.nds-verlag.de Durchblick 2012/2013 Einstieg in den Durchblick Liebe Kollegin, lieber Kollege, für Sie beginnt jetzt der so genannte Vorbereitungsdienst, ihre Ausbildung zum/r Lehrer/in. Mit der Novellierung der Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung (OVP 2011) und der Einführung eines Kerncurriculums als Grundlage für die schulpraktische Ausbildung ist der konzeptionelle Reformprozess der Lehrerausbildung in NRW abgeschlossen. Für Seiteneinsteiger in den Schuldienst ist mit der OBAS (Ordnung für den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst) ein entsprechendes Regelwerk der Ausbildung geschaffen worden. Sie sind dabei, wenn es um das praktische Wirksamwerden der neuen Ausbildungskonzepte geht. Vor Ihnen liegen: I 18 Monate praktische und handlungsfeldorientierte Ausbildung als Lehrer/in mit bedarfsdeckendem Unterricht in Ihrer Ausbildungsschule, I 18 Monate Praxisreflexion bzw. 24 Monate geregelte berufsbegleitende Ausbildung in den Fach- und Kernseminaren des Zentrums für schulpraktische Lehrerbildung nach einem personen- und handlungsfeldorientierten Ausbildungsplan I 18 Monate Beamtenstatus „auf Widerruf“ mit spärlichen, aber regelmäßigen Anwärterbezügen“ bzw. eine zunächst auf zwei Jahre befristete Beschäftigung im Rahmen eines „öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses“ mit tariflicher Vergütung. Für diese vor Ihnen liegende Phase wünschen wir Ihnen viel Erfolg, verbunden mit Freude und Motivation, Elan und Ausdauer. Nehmen Sie sich dabei aber auch genügend Zeit für Ihre persönliche Muße. Wir wollen, dass Sie gut ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer mit einem persönlichen Profil werden, die für ihre wichtige und verantwortungsvolle Arbeit an unseren Schulen gründlich vorbereitet und hervorragend qualifiziert sind. Sie werden so dringend gebraucht! Reformerwartungen und Entwicklungsmöglichkeiten der Schulen, wie sie derzeit allenthalben formuliert und politisch diskutiert werden, sind nicht nur, aber auch davon abhängig, wie es um die Qualität der Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern bestellt ist. Die Reform der Lehrerausbildung und speziell des Vorbereitungsdienstes ist ein ambitioniertes Projekt: Curriculare Straffung, Handlungsfeldorientierung, selbstgesteuertes Lernen, personenorientierte Beratung und Coaching sind die neuen Markenzeichen dieser modernisierten und dem Anspruch nach auch qualifizierten Ausbildung. Ein neues und landesweit verbindliches Kerncurriculum soll die Ausbildung konturieren und strukturieren und Ihnen Qualität und Transparenz gewährleisten. Alle wichtigen schulischen Handlungsfelder sollen in der Ausbildung erschlossen werden. Das Ausbildungspersonal soll praxisgerechte Ausbildungsprogramme entwickeln und die Schulen und Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung übereinstimmende Ausbildungsstandards gewährleisten. 1 Durchblick 2012/2013 Die GEW hat den Reformprozess der Lehrerausbildung in Studium und Vorbereitungsdienst fachlich kompetent und kritisch begleitet. Als Fachgewerkschaft für pädagogische Profis setzt sich die GEW auf vielfältige Weise dafür ein, dass Ihre Ausbildung auf höchstem professionellen Niveau erfolgt und Sie entsprechende Rahmenbedingungen für Ihre Arbeit in Schule und Ausbildungsseminar vorfinden. Inwieweit Anspruch und Wirklichkeit der Lehrerausbildung übereinstimmen, davon werden Sie sich in den nächsten 18 Monaten ein konkretes Bild mit vielen persönlichen Erfahrungen machen können. Wir haben dazu ein Stichwortverzeichnis mit Kurzinformationen zu allen relevanten Aspekten des Vorbereitungsdienstes zusammengestellt, sowie Beiträge und Erläuterungen zu speziellen Themen rund um die zweite Phase der Lehrerausbildung. Damit Sie die GEW auch richtig kennen lernen, stellen wir uns mit Hilfe eines Kurzportraits, Informationen zu unserem Dienstleistungsangebot, sowie mit wichtigen Namen und Adressen vor. In unserer Broschüre „Ihr Plan im Paragrafendschungel“ stellen wir Ihnen gesondert alle für Ihre Ausbildung relevanten Gesetze, Verordnungen und Erlasse zur Verfügung. Mit diesem „Durchblick“ wollen wir Ihnen Tipps, Informationen und Materialien, die nützlich für den Einstieg in den Vorbereitungsdienst sein können, an die Hand geben. Der „Durchblick“ wendet sich nicht nur an Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Sie die „grundständige Lehrerausbildung“ nach dem Universitätsstudium jetzt im Studienseminar absolvieren wollen, sondern auch an Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Sie als sog. Seiteneinsteiger nach den Vorgaben der „Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung (OBAS)“ sich qualifizieren und mit einem erfolgreichen Abschluss eine vollwertige „Befähigung für ein Lehramt an Schulen“ erwerben. Sie sind damit - was die Übernahme in ein Beamtenverhältnis oder Bewerbung auf Funktions- und Beförderungsstellen betrifft -grundständig ausgebildeten Lehrkräften gleichgestellt. Die GEW hat sich von Anfang an dafür eingesetzt, dass diese neue Gruppe von Lehrkräften auf der Basis solider pädagogischer und rechtlich verbindlicher Standards qualifiziert und mit Gewinn – auf der Basis von Gleichberechtigung und voller Anerkennung dieser Ausbildung – in unser Schulsystem integriert wird. Wir wollen letztlich eine Differenzierung nach Lehrkräften erster und zweiter Klasse vermeiden. Vielleicht gibt es im Seminar – trotz aller Anforderungen und der sich entwickelnden Routine im Alltag – auch die Möglichkeit zur Begegnung und zum produktiven Austausch der Erfahrungen zwischen den durch die organisatorischen Veränderungen mittlerweile unterschiedlichsten Ausbildungsgruppen. Neue Anregungen und Impulse für die eigene professionelle Entwicklung sind da nicht ausgeschlossen! Einen guten Start und viel Erfolg wünscht Ihnen Berthold Paschert, GEW-Landesverband NRW 2 Durchblick 2012/2013 Inhalt Wissenwertes zum Vorbereitungsdienst Wissenswertes von A bis Z 4 Mitbestimmung am Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung 28 6 Tipps zur Unterrichtsplanung für Lehrproben 30 Ermittlung des Gesamtergebnisses der Staatsprüfung 31 Die GEW stellt sich vor GEW – Die Bildungsgewerkschaft 32 Die GEW rechnet sich 34 Junge GEW 37 Berufsleitbild der Jungen GEW 38 GEW – im Personalrat 42 GEW – im Internet 46 GEW – „vor Ort“ 48 GEW – Landesgeschäftsstelle 53 Soziale Absicherung und Perspektive Soziale Absicherung der LAA: Besoldung – Beihilfe 55 Lehrerarbeitsmarkt in NRW 58 Service Schulferientermine 61 3 Wissenswertes von A bis Z Wissenswertes von A bis Z Ausbildungsbeauftragte(r) Sie haben die Ausbildungskoordinator/ innen (AKOs) abgelöst und haben weitergehende Aufgaben (siehe §13 OVP) als diese. Wie bisher sind dies „die Unterstützung der Kooperation zwischen Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung und Schulen“ und „die ergänzende Beratung und Unterstützung der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter“, womit sie nach wie vor die wichtigsten Ansprechpartner für die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter (kurz LAA) im Kollegium sind. Dazu kommen „die Koordination von Lehrerausbildung innerhalb der Schulen“ (also nicht nur der Referendarausbildung, sondern der Lehrerausbildung insgesamt, also z.B. auch der Praxissemester) sowie „die Beratung der Schulleitungen“, die beide eher zu erweiterten Schulleitungsaufgaben gehören. Das zeigt sich insbesondere bei der Beurteilung der LAA, denn: „Die Schulleiterin oder der Schulleiter soll vor abschließender Erstellung der Langzeitbeurteilung der oder dem Ausbildungsbeauftragten Gelegenheit zur Stellungnahme zum vorgesehenen Gesamtergebnis geben.“ Damit wird eine bisher schon zum Teil bestehende Praxis zum Recht erhoben, wodurch der/die Ausbildungsbeauftragte ggf. nicht unerheblichen Einfluss auf die Schulleitungsabschlussnote erhält. Sie „sollen regelmäßig selbst als 4 ¡ Ausbildungslehrerin oder Ausbildungslehrer tätig werden und an den ¡ Eingangsund Perspektivgesprächen an ihrer Schule teilnehmen“, womit bisherige häufige Praxis auch hier ausdrücklich festgelegt wird. Wie bisher gilt: „Schulleiterinnen und Schulleiter bestellen im Benehmen mit der Lehrerkonferenz Ausbildungsbeauftragte.“ Eine gemeinsame Ausbildungsbeauftragte oder ein gemeinsamen Ausbildungsbeauftragter kann es dagegen für mehrere Schulen nur noch geben, wenn diese kooperieren. Ausbildungslehrer/innen ... werden manchmal auch Mentor oder Mentorin genannt. Es sind diejenigen Lehrer oder Lehrerinnen an der Ausbildungsschule, bei denen Sie zunächst hospitieren und anschließend auch selbst unterrichten. Sie sind damit die wichtigsten kollegialen Unterstützer im angeleiteten Ausbildungsunterricht. Versuchen Sie auf die konkrete Auswahl Einfluss zu nehmen, indem Sie selbstständig auf die Suche gehen. Jeder weiß am besten, welcher Menschentyp ihm oder ihr liegt. Die Ausbildungslehrer/innen müssen ein Gutachten am Maßstab der „Standards“ der Ausbildung (¡ Kompetenzen und Standards) erstellen, das in die Abschlussbeurteilung der Schulleitung (= Langzeitbeurteilung, § 16 Wissenswertes von A bis Z OVP) einfließt, aber nach wie vor (im Gegensatz zu den Beurteilungsbeiträgen der Fachleiter) keine Note enthält. Zu jedem Gutachten haben Sie das Recht, sich schriftlich zu äußern (¡ Widerspruch/ Gegenäußerung). Ausbildungsunterricht Ausbildungsunterricht im Verständnis der OVP ist das schulpraktische Übungsfeld für LAA, das zunächst von einem/r ¡ Ausbildungslehrer/in verantwortet wird. Aber auch der vom LAA allein verantwortete sog. ¡ Bedarfsdeckende Unterricht (BdU) ist Ausbildungsunterricht. Der Gesamtumfang des Ausbildungsunterrichts wurde von 12 auf 14 Stunden erhöht, was die Belastung der LAA nicht unerheblich gesteigert hat! Trotz verkürzter Ausbildung blieb es dagegen beim gleichen Umfang des BdU und der (zu geringen) Bezahlung! das den ¡ Ausbildungsunterricht ergänzte und folgende typische Elemente enthielt (und daher wohl auch weiter enthalten wird): Hilfen zum LehrerInnensein (u. a. Hilfen zum Zurechtfinden an der Schule und zur Erledigung des täglichen Kleinkrams, Hilfen zur Rollenfindung und Konfliktbewältigung), Schule als Institution (u. a. rechtliche Aspekte), kollegiale Beratung bei schwierigen Situationen in Klassen und Kursen, Leistungsbeurteilung/Korrekturen (u.a. Beurteilung von „Sonstiger Mitarbeit“, Austausch von Korrekturerfahrungen), Teilnahme am Schulleben (u. a. schulspezifische Aufgaben und Schulprogramm, Konferenzen, schulinterne Fortbildung, Projektwochen ...), Kennenlernen von Schul- und Lehreraufgaben (u. a. Beratungsaufgaben, Formen der Förderung und Differenzierung), Zeitmanagement. Auch die ¡ Zentren für schulpraktische Ausbildung (ZfsL) entwickeln ein Ausbildungsprogramm, in dem sie ihre besonderen Ziele und Konzepte festhalten (OVP §10(6)). ¡ „Seminarprogramm“. Ausbildungsprogramm ... wird von jeder Ausbildungsschule (zusammen mit dem ¡ Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung – ZfsL, früher Studienseminar genannt) auf Grundlage des ¡ Kerncurriculums entwickelt und dient als Orientierung für Ihre gesamte schulische Ausbildung (§ 14 OVP). Die ¡ Ausbildungsbeauftragten werden es Ihnen geben und erläutern, da sie insbesondere für deren Durchführung mitverantwortlich sind. Geben Sie dabei Ihre Interessen und Wünsche an. Es umfasst als einen Teil auch das, was bisher „Begleitprogramm“ hieß, BASS Die „Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften“ enthält alle wichtigen Gesetze und Erlasse für die Schulen in NRW. Die BASS erscheint jährlich und liegt in der Schule und im Studienseminar aus. Wichtige Inhalte (BASS-Gliederung): I Schulgesetz NRW (SchulG) (1-1) o Unterrichtsinhalte o Schulpflicht 5 Wissenswertes von A bis Z o Schulverhältnis o Schulpersonal o Schulverfassung I Allgemeine Dienstordnung (ADO) (21-02 Nr. 4) Unterrichtseinsatz, Vertretungsunterricht, Mehrarbeit, Klassenleitungsaufgaben, Beschwerden und Eingaben I Lehrerausbildungsgesetz (LABG) (1-8) I Schulordnung, Schulpflicht (12-0 bis 12-6) I Ordnung der Bildungsgänge (13-1 bis 13-7) I Fördermaßnahmen, schulische Bildungsarbeit, Schulentwicklung etc. (14-0 bis 14-8) I Inhalte und Methoden des Unterrichts (15-0 bis 15-6) I Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte, darin: o OVP (20-03 Nr. 11) o OBAS (20-03 Nr. 17) I Dienstrecht, darin: o Elternzeit für LAA (21-05 Nr. 9) o Sonderurlaub (21-05 Nr. 11) o Nebentätigkeit (21-03 Nr. 1) o Lehrer/inneneinstellung (21-01 Nr. 16) 6 Bedarfsdeckender Unterricht (= BdU, offiziell „selbstständiger Unterricht“) Nach ¡ OVP (= Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung) sollen Sie in den beiden vollständigen Schulhalbjahren in der Mitte der Ausbildung durchschnittlich neun Stunden bedarfsdeckend unterrichten (§11(5)). In den ersten und letzten drei Monaten Ihrer Ausbildung wird kein BdU erteilt. Die BdU-Stunden sind Teil der 14 Stunden Ausbildungsunterricht, für den Unterricht unter Anleitung bleiben also auf Grund des hohen BdU-Anteils relativ wenige Stunden, was von der GEW schon immer kritisiert wurde, wie auch dessen „bedarfsdeckender“ Charakter, denn in Schule und Ausbildung existieren zu wenig Ressourcen für eine effektive, gesonderte Begleitung des BdU. „Die Schulleiterin oder der Schulleiter setzt im Benehmen mit der Seminarleiterin oder dem Seminarleiter die Lehramtsanwärterin oder den Lehramtsanwärter im selbstständigen Unterricht ein. Dabei sind Belange der Ausbildung und Wünsche der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter angemessen zu berücksichtigen.“ (§11(7)) Sie haben also Möglichkeiten, auf die Art des BdU-Einsatzes Einfluss zu nehmen (Gespräche mit Schulleiter, dem Ausbildungsbeauftragten, ggf. dem Seminar). Dabei ist §11(4) von Bedeutung: „Die Lehramtsanwärterin oder der Lehramtsanwärter soll im Verlauf der Ausbildung in unterschiedlichen Jahrgangsstufen sowie, soweit vorhanden, in unterschiedlichen Schulstufen und Bildungsgängen der jeweiligen Schulform eingesetzt werden.“ Dass Sie möglichst in Ihren beiden Ausbildungsfächern eingesetzt wer- Wissenswertes von A bis Z den, ergibt sich aus den Zielen der Ausbildung, ist aber nicht immer selbstverständlich. Der BdU-Einsatz ist außerdem auch in AGs, Team-Teaching oder anderen schulischen Maßnahmen möglich. Beihilfe und Krankenversicherung Lehramtsanwärter/innen sind als Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst beihilfeberechtigt. Es gibt keinen Zuschuss des Dienstgebers zu den Beiträgen einer Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). In Ergänzung der Beihilfe wird zweckmäßigerweise eine Private Krankenversicherung (PKV) abgeschlossen. Die PKV-Unternehmen bieten für Lehramtsanwärter/innen einen sog. beihilfe-ergänzenden Ausbildungstarif an. Hier kann es jedoch aus Altersgründen oder bei besonderen Versicherungsrisiken (Vorerkrankungen, chronische Erkrankungen, aber auch Schwangerschaft) zu Schwierigkeiten kommen, wenn das PKV-Unternehmen den Abschluss einer solchen Versicherung verweigert. Der Zugang zum Ausbildungstarif ist in den PKV-Unternehmen von unterschiedlichen Altersgrenzen abhängig (Bsp.: Die Debeka gewährt Zugang bis zur Vollendung des 39. Lebensjahres). Im Übrigen besteht für die PKV-Unternehmen bei Beamtinnen und Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst kein Aufnahmezwang, wie er für Beamtinnen und Beamten auf Probe in den ersten sechs Monaten nach Beginn dieses Beamtenverhältnisses besteht. In diesem Fall muss die gesetzliche Krankenversicherung aus der Studienzeit oder der bisherige private Krankenversicherungsschutz fortgesetzt werden. Beschwerderecht/Remonstration Jeder Beamte/jede Beamtin hat das Recht, sich bei Benachteiligungen z.B. aus Gründen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, des Alters usw. (ggf. sogar wegen der vollen persönlichen Verantwortung für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die Pflicht [Remonstration]), sich zu beschweren. Aber natürlich muss der Dienstweg eingehalten werden. D.h.: Beschwerden über KollegInnen sind an die Schulleitung, über SchulleiterInnen an das Schulamt bzw. die Bezirksregierung, über FachleiterInnen an den/die Seminarleiter/in zu richten, über die/den Seminarleiter(in) an den/die Studienseminarleiter(in), über den/die Studienseminarleiter/ in an die Bezirksregierung. Es empfiehlt sich aber auch, sogenannte (De-)Eskalationsstufen einzuhalten, indem Sie sich an entsprechende Gremien (im Seminar und in der Schule, z.B. ¡ Lehrerrat) oder auch an die zuständige ¡ Personalvertretung wenden. Bildungsmacher, Bildungsportal „Die Bildungsmacher“ ist das OnlinePraxisportal der GEW NRW – neben der Homepage die neue Infoquelle für alle „Bildungssurfer“. Das Angebot richtet sich vor allem an den Nachwuchs im Bildungssektor: Studierende, ReferendarInnen und LehrerInnen in den ersten Berufsjahren. Unterrichtsentwürfe, Materialien zum Kooperativen Lernen, Infos rund um Recht und Gesetz, Tipps zum Berufseinstieg und zur 7 Wissenswertes von A bis Z Unterrichtsvorbereitung – handfeste Unterstützung für alle, die Bildung machen gibt es unter www.gew-bildungsmacher.de. Die Internetadresse des Schulministeriums heißt: www.schulministerium.nrw.de „Das Bildungsportal“ bietet vielfältige Informationen zum Schulrecht, zum Schulsystem zu aktuellen schul- und bildungspolitischen Themen und wendet sich an Schüler/innen, Lehrer/innen, Eltern, Schulleitungen. Auch die Presse findet hier Informationen. Für LAA sind die Web-Seiten „Zukunftsberuf Lehrer/In“ und speziell LEO – Lehrereinstellung online – interessante und wichtige „regierungsoffizielle“ Informationsquellen rund um Lehrerausbildung und Berufsperspektive. lich festgehalten und von den anderen Teilnehmern ggf. ergänzt. Die dort festgehaltenen Planungen sollen im Laufe der Ausbildung fortgeschrieben werden. Damit ist z.B. das (explizit in der OVP weggefallene) bisherige „Planungs- und Entwicklungsgespräch“, das sog. PEG, mit dem im Sinne der Optimierung der Ausbildung meist gute Erfahrungen gemacht wurden, auch weiterhin nahegelegt, wenn auch die Form offen ist. Nutzen Sie auf jeden Fall diese schon frühzeitige Individualisierung der Ausbildung, indem Sie das Gespräch gut vorbereiten und Ihre Interessen und Wünsche einbringen! Elternzeit und Elterngeld Coaching ¡ „Personenorientierte Beratung“ Eingangs- und Perspektivgespräch Dieses Gespräch soll in den ersten sechs Wochen Ihrer Ausbildung mit einem Seminarausbilder (Ihrer Wahl) und einem Vertreter der Ausbildungsschule (i.d.R. der/die Ausbildungsbeauftragte) stattfinden. Es dient der individuellen Planung Ihrer Ausbildung und des Beitrags von Schule und Seminar dazu (Perspektiven), ausgehend von Ihren schon vorhandenen Kompetenzen. Dazu geht dem Gespräch eine von Ihnen gehaltene Unterrichtsstunde voraus, die ausdrükklich nicht benotet wird. Die Ergebnisse des Gesprächs werden von Ihnen schrift8 LAA haben einen Anspruch auf Elternzeit für das zu betreuende Kind. Sie kann von jedem Elternteil allein oder von beiden gemeinsam genommen werden. Elternzeit ist höchstens bis zum 36. Lebensmonat des Kindes möglich. Allein oder gemeinsam genommene Elternzeit kann auf zwei Zeitabschnitte verteilt werden. Mit Zustimmung der Dienststelle (Bezirksregierung) ist eine Übertragung von bis zu einem Jahr Elternzeit auf die Zeit zwischen dem vierten bis zur Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes, z.B. während des ersten Schuljahres, möglich. Wichtig: Während der Elternzeit darf die Entlassung von Beamt/innen auf Probe oder auf Widerruf (LAA) gegen deren Willen nicht ausgesprochen werden. Die Anmeldefrist für die Elternzeit beträgt sieben Wochen, der Antrag ist auf dem Dienstweg bei der Bezirksregierung (Dezernat 47, das ent- Wissenswertes von A bis Z sprechende Formular gibt es im Seminar) zu stellen. Unabhängig von der Elternzeit kann auch Elterngeld beantragt werden. Das Elterngeld orientiert sich am individuellen Einkommen (grundsätzlich 65% des Nettoeinkommens der letzten 12 Monate, höchstens aber 1.800 EURO pro Monat) und ist für die ersten 12 bzw. 14 Lebensmonate (zusammen zwei „Partnermonate“, wenn auch der Partner min. zwei Monate zuhause bleibt) des Kindes zahlbar. Siehe auch die GEW-Information: „Auch Lehrkräfte werden Eltern: Mutterschutz-Elternzeit-Elterngeld“ Entlassung In der OVP ist die Entlassung eines LAA aus dem Referendariat explizit geregelt (§ 6 Abs. 3). Ein/e LAA kann entlassen werden: a) wegen eines Verhaltens, das zu erheblichen Beanstandungen Anlass gibt oder b) wenn ein Einsatz im BdU bis zum Ende der ersten Hälfte der Ausbildung nicht erfolgen konnte und die Gründe in der Person des LAA liegen. Als Verhalten unter a) werden z. B. „Dienstpflichtverletzungen in Schule oder Studienseminar“ gewertet. Die GEW gewährt ihren Mitgliedern in diesen Angelegenheiten rechtlichen Beistand. Wesentliche Neuerungen dabei sind: I Vom ZfsL gibt es nur noch eine zusammengefasste Langzeitbeurteilung mit Note, in die (nur noch) die beiden Fachbeurteilungen mit Note eingehen, die damit größeres Gewicht erhalten, die aber nicht nur die fachlichen, sondern auch die überfachlichen Kompetenzen in ihrer Gesamtheit beurteilen (§16(2) OVP). Die beiden Fachleiter/ innen sollen nach Beratung untereinander dem Leiter des ZfsL einen gemeinsamen Vorschlag mit Endnote vorlegen. Ist das begründet nicht möglich, wird der Vorschlag vom zuständigen Seminarleiter vorgelegt. (Die „Kernseminarleiter“, ehem. „Hauptseminarleiter“, sind an der Benotung nicht mehr beteiligt.) I Zur Langzeitbeurteilung der Schule siehe unter ¡ „Schulleitung“. I Die Langzeitbeurteilungen haben neben glatten Notenstufen statt zwei nur noch jeweils eine mögliche Zwischennote (1,5, 2,5 oder 3,5). Bei allen Examensleistungen sind die Zwischennoten (z.B. 2,3 = 2-minus und 1,7 = 2plus) weggefallen. Das Gesamtergebnis des Examens wird jetzt auf zwei statt auf eine Dezimalstelle berechnet. Ergebnis der Staatsprüfung / Einzelnoten I An die Stelle der Hausarbeit (10%) treten die beiden ¡ „schriftlichen Arbeiten“ mit je 5%, Die Grafik auf S.10 verdeutlicht, wie sich die Endnote aus den „Langzeitbeurteilungen im Vorbereitungsdienst“ und den „Beurteilungen in der Prüfung“ zusammensetzt (OVP § 34). I Die beiden UPPs haben größeres Gewicht (15 statt bisher 10%), das Kolloquium geringeres (10 statt bisher 20%). 9 Wissenswertes von A bis Z Die LAA erhalten ein Exemplar beider Langzeitbeurteilungen von Schule und ZfsL und aller Beurteilungsbeiträge von Fachleitern/innen und Ausbildungslehrern/ innen. Die beiden Langzeitbeurteilungen müssen im Schnitt mindestens „ausreichend“ (4,0) sein, sonst gilt die Staatsprüfung ohne Prüfungsleistungen als nicht bestanden (§16(5) OVP). Über den jeweiligen Ausbildungsstand während der Ausbildung können Sie jederzeit von den Ausbildern/innen und den Schulleitern/innen Auskunft verlangen. Dieses Recht ist von einer Verwaltungsvorschrift ausdrücklich zum Bestandteil der OVP (§10(5)) erhoben worden. Neu ist auch, dass diese Information dort als Bestandteil der Ausbildungsberatung deklariert wird. Fahrtkosten „Reisen zum Zwecke der Ausbildung“ können nach dem Reisekostengesetz erstattet werden, ein Rechtsanspruch darauf besteht für LAA und Beschäftigte im öffentlichrechtlichen Ausbildungsverhältnis (Seiteneinsteiger) allerdings nicht. Die KannBestimmung ist abhängig von der Haushaltslage. Wenn überhaupt werden die Aufwendungen lediglich bis zur „Höhe der Kosten für die niedrigste Klasse regelmäßig Langzeitbeurteilungen im Vorbereitungsdienst ZfsL 25% Beurteilungen in der Prüfung 1. Schriftliche Arbeit 5% Kolloquium 10% 1. Unterrichtspraktische Prüfung 15% 2. Schriftliche Arbeit 5% 10 Schulleitung 25% 2. Unterrichtspraktische Prüfung 15% Wissenswertes von A bis Z verkehrender Beförderungsmittel“ erstattet, und zwar nur dann, wenn Ausbildungsschule bzw. Seminar nicht am Wohnort liegen. Abrechnungsgrundlage für die Erstattung wird dann die jeweils kürzeste Entfernung zwischen Seminar-Schule bzw. Wohnort-Schule. Kann nachgewiesen werden, dass die Fahrt mit einem privaten PKW die günstigste Anreise zu Schule/ Seminar ermöglicht, wird Wegstreckenentschädigung i.H.v. 0,21 Euro pro gefahrenem Kilometer unter Zugrundelegung der kürzesten verkehrsüblichen Fahrtstrecke gezahlt. Finanzen Die finanzielle Lage der LAA ist katastrophal! Die GEW hat die Landesregierung immer wieder aufgefordert, den gesetzgeberischen Spielraum zur Verbesserung der Besoldung der LAA voll auszuschöpfen. Bislang ist nichts Substantielles dazu geschehen. Die Anwärterbezüge, also das regelmäßige Einkommen im Vorbereitungsdienst, sind letztmalig zum 1. Januar 2012 erhöht worden (Steigerung um 1,9 %). Für ledige Lehramtsanwärter/innen und Studienreferendar/ innen fällt der „Anwärtergrundbetrag“ unterschiedlich hoch aus. Es gibt drei Kategorien, die sich nach dem späteren Eingangsamt als Lehrer, in das der Anwärter nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes unmittelbar eintritt, richten (A12, A13, A13 mit Zulage. Hinzu kommt jeweils ein sog. Familienzuschlag, für den Fall das man verheiratet (Stufe 1) ist bzw. unterhaltspflichtige Kinder (Stufe 2ff) hat. Darüber hinaus gibt es einen Anspruch auf Weihnachtsgeld, die sog. „Sonderzuwendung“, in Höhe von 45 % (!) der maßgeblichen Dezember- bezüge. Urlaubsgeld gibt es nicht mehr. Wird der Vorbereitungsdienst verlängert (im Falle des Nichtbestehens der Prüfung oder aus sonstigen Gründen wie z. B. einer längeren Krankheit), erfolgt eventuell eine Reduzierung der Bezüge. Bei einer Verlängerung wegen Nichtbestehens reduzieren sich in der Regel die Bezüge, und zwar um in der Regel 15 %. Über die Höhe der Reduzierung entscheidet die Bezirksregierung unter Beteiligung des Personalrates. Da die konkreten persönlichen Umstände maßgeblichen Einfluss auf die Entscheidung haben, sollte der oder die Betroffene möglichst frühzeitig mit dem Personalrat Kontakt aufnehmen. Siehe auch den gesonderten Beitrag: ¡ „Soziale Absicherung der LAA“. Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Die Bildungsgewerkschaft GEW ist Mitglied im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Die GEW ist nach dem Zweiten Weltkrieg aus Lehrervereinen hervorgegangen, deren Tradition weit ins 19. Jahrhundert zurück>reicht. Heute versteht sich die GEW bewusst als Gewerkschaft aller Beschäftigten, die im Bildungswesen von der Kindertagesstätte über Schule und Hochschule bis hin zur Einrichtung der Erwachsenenbildung Verantwortung tragen. Die GEW organisiert die im öffentlichen und privaten Schulwesen beschäftigten Kolleginnen und Kollegen aller Schulformen und setzt sich für deren berufliche, soziale und bildungspolitische Interessen ein. Besuchen Sie uns im Netz: www.gew-nrw.de 11 Wissenswertes von A bis Z Gliederung des Vorbereitungsdienstes 1.11. (Einstellung) 1.2. Eingangsund Perspektivgespräch in ersten sechs Wochen 1.8. 1.2. Zwei Halbjahre „Bedarfsdeckender Unterricht“ Prüfungstag mit zwei UPPs und Kolloquium Letzter Monat vorm letzten Halbjahr: Meldung zur Prüfung 1. Ausbildungs- 2. Ausbildungs- 3. Ausbildungsquartal quartal quartal 30.4. 4. Ausbildungs- 5. Ausbildungsquartal quartal 6. Ausbildungsquartal komplettes „Schuljahr“ 1.5. (Einstellung) 1.8. 1.2. Hausarbeit Sie ist abgelöst worden durch die ¡ „Schriftlichen Arbeiten“ Kerncurriculum Mit der Neugestaltung der Lehrerausbildung in NRW gibt es zum ersten Mal auch ein gemeinsames verbindliches und strukturierendes Kerncurriculum für Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung und Ausbildungsschulen. Es verfolgt die Ziele: landesweite Vergleichbarkeit der Ausbildung, Verzahnung der Ausbildungsbereiche (fachliche und überfachliche Ausbildung sowie Ausbildungsschule), Gewährleistung nachhaltiger Ausbildungsqualität und Transparenz für die LAA. Es ist nach sechs 12 1.8. 31.10. Handlungsfeldern aufgebaut und konkretisiert diese durch praxisrelevante Handlungssituationen, von denen es heißt: „LAA haben gegenüber Schule und ZfsL den Anspruch, in allen Handlungssituationen ausgebildet zu werden.“ Dazu werden im Kerncurriculum die Handlungssituationen exemplarisch durch „Erschließungsfragen“ bearbeitet, die in der Ausbildung dann durch Ihre Fragen als LAA modifiziert, ergänzt, ersetzt etc. werden sollen. Denen folgen die dazu gehörenden Ausbildungsinhalte („Inhaltliche Bezüge“) sowie die entsprechenden ¡Kompetenzen und Standards. Auf diese Weise setzt es den Anspruch der individuellen Professionalisierung der LAA fort. Nutzen Sie daher in Ihrem Sinne die Beschäftigung damit in ZfsL und Schule. Das Kerncurriculum ist abgedruckt in der GEW-Arbeitshilfe „Ihr Plan im Paragrafendschungel“. Wissenswertes von A bis Z Kolloquium Der Abschluss des Prüfungstages: das Kolloquium. Nach den beiden unterrichtspraktischen Prüfungen erfolgt am gleichen Tag noch eine mündliche Prüfung von 45 Minuten (bisher 60). „Es soll dem Prüfling ermöglichen, sich mit komplexen pädagogischen Fragestellungen auseinander zu setzen, und zeigen, dass er die geforderten Standards erreicht hat. Das Kolloquium bezieht sich auf zentrale Bereiche des beruflichen Handelns und ist so auszurichten, dass die Fähigkeit zur Auseinandersetzung mit beruflichen Situationen theoriegeleitet nachgewiesen werden kann.“ (OVP § 33(1) und (2)) Die Themen der Prüfung orientieren sich an den ¡ Kompetenzen für den Vorbereitungsdienst. Kompetenzen und Standards für die Ausbildung im Vorbereitungsdienst und die Staatsprüfung Sie sind Teil (Anlage) der neuen OVP 2011 und sollen die Ausbildung vereinheitlichen und allen Beteiligten Orientierung und Maßstäbe dazu geben. Für alle Teile der Ausbildung und der Prüfung sind sie obligatorisch. Sie sind Ausdruck der „neuen Ausbildungspartnerschaft“ zwischen ZfsL und Schulen und sollen helfen, zu abgestimmten Ausbildungsprogrammen und Maßstäben für Ausbildung und Prüfung zu kommen. Daher werden sie mehr oder weniger in allen Ihren Ausbildungsbereichen zum Thema gemacht werden. Für Sie selber sind sie auch Orientierung für Ihre Ansprüche an Ihre Ausbildung. Sie sind gegliedert nach sechs „Handlungsfeldern“ und elf „Kompetenzen“, die jeweils durch Standards konkretisiert werden. Die GEW sieht sie ambivalent: Wenn der hohe Anspruch einer gemeinsamen, am einzelnen LAA orientierten Professionalisierung eingelöst wird, kann das zu einer erheblichen Qualitätssteigerung der Lehrerausbildung führen. Eine schematische Übertragung von Kompetenzen und Standards in die Ausbildung, z.B. in Form von starren Ausbildungsbausteinen, würde diesen Prozess dagegen zumindest erschweren. Krankheit Im Krankheitsfall informieren Sie umgehend Seminar und Ausbildungsschule, nach drei Tagen ist ein Ärztliches Attest mit der voraussichtlichen Dauer der Erkrankung erforderlich. Gemäß „Alimentationspflicht des Dienstherren“ werden die Anwärterbezüge weitergezahlt. Bei längerer Erkrankung, wenn Fehlzeiten von mehr als sechs Wochen vorliegen, kann (nach §7(3) OVP) der Vorbereitungsdienst auf Antrag in der Regel um bis zu sechs Monate verlängert werden. Nehmen Sie in diesem Fall Kontakt mit dem zuständigen Personalrat auf. Lehrämter/Lehramtsbefähigung LAA sollen während ihrer Ausbildung Einsicht in die besonderen Aufgaben und Probleme einer anderen Schulform oder Schulstufe nehmen (§ 12 OVP). Für die LAA an 13 Wissenswertes von A bis Z Berufskollegs wird stattdessen ein vierwöchiges Praktikum vorgeschrieben. Nach § 3 LABG gibt es derzeit folgende Lehrämter: I I Lehramt an Grundschulen Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen I Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen I Lehramt an Berufskollegs I Lehramt für sonderpädagogische Förderung. Die Befähigung zum Lehramt für sonderpädagogische Förderung berechtigt zur Unterrichtserteilung in Förderschulen sowie in anderen Schulformen entsprechend den fachlichen und sonderpädagogischen Anforderung (GU). Die Befähigung zum Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen berechtigt auch zur Erteilung von Unterricht an Berufskollegs. Mit der Lehramtsbefähigung Haupt-, Real- und Gesamtschulen ist der Einsatz in den Jahrgangsstufen 5 bis 10 an Gesamtschulen möglich. LAA, die vor Beginn des Vorbereitungsdienstes für zwei Lehrämter eine Master- oder Erste Staatsprüfung nachgewiesen haben, absolvieren den Vorbereitungsdienst und die Zweite Staatsprüfung für das Lehramt ihrer Wahl. Wer während des Vorbereitungsdienstes ein weiteres Lehramt absolviert, setzt die Ausbildung in dem Lehramt fort, für das die Ausbildung begonnen wurde. Durch Ablegen der Staatsprüfung wird gem. § 15 LABG auch die Lehramtsbefähigung für das weitere Lehramt erworben. 14 Lehrerfunktionen ¡ „Rahmenvorgabe für den Vorbereitungsdienst“ Lehrerleitbild Bei der Reform des Vorbereitungsdienstes war die Entwicklung eines modernen Lehrerleitbildes handlungsleitend. Es ist dem¡ Kerncurriculum vorangestellt. Die neue Lehrerausbildung in NRW bezieht sich auf die von der Kultusministerkonferenz vereinbarten bildungswissenschaftlichen Standards und Kompetenzen in den schulischen Handlungsfeldern. Entscheidend ist die professionelle Entwicklung der Lehrerpersönlichkeit. Der Dachverband der Schweizer Lehrkräfte (LCH) war wohl die erste Lehrerorganisation, die 1993 als Ausdruck professionellen Selbstverständnisses ein Berufsleitbild für Lehrerinnen und Lehrer entwickelt hat. Auch die in der GEW organisierten jungen Lehrerinnen und Lehrer haben sich mit dieser Thematik befasst und auf einer Delegiertenkonferenz ein Lehrerleitbild verabschiedet, um in den Studienseminaren und Schulkollegien über Ansprüche, Möglichkeiten und Grenzen der Arbeit von Lehrerinnen und Lehrern – mithin über ein professionelles Verständnis vom eigenen Beruf – in einem sich im Veränderungsprozess befindlichen Schulsystem zu diskutieren. Das „Berufsleitbild von Lehrerinnen und Lehrern“ der „Jungen GEW“ NRW wird in dieser Broschüre gesondert dokumentiert. Lehrerrat/Lehrerkonferenz Das Schulgesetz sieht vor, dass an jeder Schule ein Lehrerrat zu wählen ist. Als Wissenswertes von A bis Z weitere Gremien der Mitwirkung und Mitbestimmung an unseren Schulen gibt es die Schulkonferenz, die Lehrerkonferenz und die Fachkonferenzen. Die Einrichtung des Lehrerrates soll bewirken, innerschulische Probleme dort zu lösen, wo sie entstanden sind. Er übernimmt also eine wichtige Clearing-Funktion und hat eine starke Vermittlungsaufgabe, für die eine grundlegende Vertrauensbasis unerlässlich ist. Die Lehrerkonferenz hat die allgemeine Aufgabe, über die pädagogische Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit zu beraten, die Zusammenarbeit der Lehrer bei der Gestaltung und Durchführung des Unterrichts zu fördern. In der Schulkonferenz werden die Interessen aller am Schulleben Beteiligten (von der Schulleitung bis zu den Schülern) zusammengeführt. Maßgeblich für die Mitbestimmung im Schulsystem ist ¡ der Personalrat/die Personalvertretung. Lehrprobe ¡ „Unterrichtsbesuch“ Mehrarbeit und Nebentätigkeiten „Über die Ausbildung hinausgehender selbstständiger zusätzlicher Unterricht kann Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern mit ihrer Zustimmung übertragen werden; bis zum erfolgreichen Ablegen der Unterrichtspraktischen Prüfungen jedoch nur im Umfang von bis zu zwei Wochenstunden. Ausbildung und Prüfung haben Vorrang vor der Erteilung zusätzlichen Unterrichts.“ (§11(8)OVP). Das bedeutet: I Für jede Mehrarbeit ist Ihre Zustimmung und außerdem die des Seminars erforderlich (um den Vorrang der Ausbildung zu gewährleisten). I Bis zum Examenstag maximal zwei Stunden, danach maximal sechs (Verordnung über die Gewährung einer Unterrichtsvergütung für Lehramtsanwärter). I Bezahlt wird Mehrarbeit bei LAA ab der ersten Stunde nach den jeweils gültigen Mehrarbeitssätzen (BASS 2122 Nr.22), die Abrechnung erfolgt über die Schule. Von der Mehrarbeit zu unterscheiden ist eine Nebentätigkeit nach Nebentätigkeitsverordnung von bis zu 5 Stunden unterrichtlicher oder bis zu 8 Stunden sonstiger Tätigkeit, die bei der Bezirksregierung (schriftlich auf dem Dienstweg) zu beantragen ist und genehmigt werden muss. Aus arbeitsrechtlichen Gründen genehmigt die Bezirksregierung maximal fünf (sechs nach dem Prüfungstag) Wochenstunden Nebentätigkeit, und zwar für Nebentätigkeit und nebenamtlichen Unterricht zusammen! Wir meinen: Dieser Unterricht trägt zur Unterrichtsversorgung bei, verhindert aber dadurch mögliche Neueinstellungen von Lehrerinnen und Lehrern. Die GEW kritisiert, dass die „schwächsten Mitglieder“ eines Kollegiums zu dieser (bezahlten) Mehrarbeit „angehalten“ werden sollen. Aus den Seminaren wird uns andererseits berichtet, dass immer mehr LAA gezwungen sind, durch Nebentätigkeiten ihre finanzielle Situation zu verbessern. Daher fordern wir eine deutliche Erhöhung der LAA-Besoldung! 15 Wissenswertes von A bis Z Mutterschutz Natürlich gilt auch für Lehramtsanwärterinnen die Mutterschutzverordnung (MuSCHVB). Sechs Wochen vor der Entbindung und acht Wochen nach der Entbindung darf die LAA nicht beschäftigt werden. Außerdem bestehen für Schwangere bestimmte Schutzvorschriften, so dürfen sie z. B. nicht zu Arbeiten herangezogen werden, die eine Gefahr bedeuten könnten (z. B. Pausenaufsicht). Der Vorbereitungsdienst kann aus Gründen des Mutterschutzes auch auf Antrag verlängert werden. ¡ „Elternzeit und Elterngeld“ und „Schwangerschaft und Elternzeit“. Siehe auch die GEW-Information: „Auch Lehrkräfte werden Eltern: MutterschutzElternzeit-Elterngeld“ OVP Die OVP (Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen) bildet den rechtlichen Rahmen des Vorbereitungsdienstes von der Ausbildung bis zur Prüfung. Sie regelt u.a. die Ausbildungsstruktur, deren Dauer und Verantwortlichkeiten sowie Organisation, Ablauf und Ergebnis der Staatsprüfung. Der Wortlaut der OVP ist in der GEW-Arbeitshilfe "Ihr Plan im Paragrafendschungel" dokumentiert. Pädagogische Wochen Pädagogische Wochen sind Veranstaltungen, bei denen Sie aus dem Seminaralltag mal herauskommen und gemeinsam über die verschiedensten Dinge sprechen, diskutieren, 16 streiten und auch einfach nur handeln können. Fahren Sie doch mal eine Woche in ein Tagungshaus und arbeiten dann nach einem eigenen Plan an bestimmten Themen der Ausbildung! Wie das genau aussehen kann, hängt von Ihren Vorstellungen und Ideen im jeweiligen Seminar ab. Was auf jeden Fall vermieden werden sollte, ist, dass die Pädagogischen Wochen zu Blockveranstaltungen zu Hauptseminar-Themen werden. Das ist nicht der Sinn dieser Veranstaltung! Die Erfahrungen zeigen: Pädagogische Wochen sind umso sinnvoller, je stärker die LAA selber die Inhalte bestimmen können. Sie sind auf jeden Fall wichtig, um der Vereinzelung im Seminar entgegenzuwirken. Wenn die Seminarleitung das also nicht selber vorschlägt, dann ergreifen Sie die Initiative! Auch wenn’s jetzt noch etwas früh ist: Viele Seminare führen gegen Ende der Ausbildung eine Pädagogische Woche durch, in der es auch um Einstellungsfragen und Beschäftigungsperspektiven gehen kann/ soll. Laden Sie die GEW dazu ein und profitieren Sie von unserer Kompetenz. Personalakte Über jeden Bediensteten wird bei der Bezirksregierung eine Personalakte geführt. In der Personalakte sind alle „Vorgänge“ über die dienstlichen und persönlichen Verhältnisse des/der Beamten/in enthalten. Die Führung geheimer Personalakten ist unzulässig. Jede/r kann Einsicht in seine/ihre Personalakte nehmen und sich auch Abschriften bzw. zum Teil Kopien machen. Im Zweifelsfall immer beim Personalrat melden. Sie können auch ein Mitglied des Personal- Wissenswertes von A bis Z rats bevollmächtigen, die Personalakte einzusehen. Alle Prüfungsunterlagen werden in einer eigenen Prüfungsakte beim Prüfungsamt geführt. Prüfungsakten gehören nicht alle zu den Personalakten. zuständigen Personalräte erfahren Sie in Ihrer Schule oder im Seminar. Eine schulform- und bezirksbezogene Aufstellung der Listenführer der GEW in den Personalräten finden Sie im Adressteil. Personalrat/Personalvertretung „Personenorientierte Beratung“ Im öffentlichen Dienst, also in den Behörden, öffentlichen Einrichtungen und Betrieben, wie auch in den Schulen und Hochschulen werden nach dem Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) Personalräte gebildet. Die Personalräte/innen, vertreten die konkreten Interessen und Belange aller Kolleginnen und Kollegen, und zwar gemeinschaftlich oder auch als persönliches Individualinteresse (Bsp.: Versetzungswunsch) gegenüber dieser Dienststelle oder deren Leiter/in. Im Schulbereich sind Schulen und Studienseminare keine Dienststellen, wohl aber das Schulamt oder die Bezirksregierung. Im öffentlichen Schuldienst gibt es Personalräte für alle Schulformen. Die Personalvertretung für Lehrerinnen und Lehrer umfasst den örtlichen Personalrat für Grundschulen (Schulamt), den Bezirkspersonalrat jeweils für alle Schulformen auf der Ebene der Bezirksregierung als der maßgeblichen Dienststelle, sowie ebenfalls für alle Schulformen den Hauptpersonalrat beim Schulministerium (als der obersten Dienststelle). Wann wenden Sie sich an den Personalrat? Grundsätzlich immer dann, wenn Sie ein personal- oder dienstrechtliches Problem haben, also bei Abordnungen, Versetzungen, Seminarwechsel, Abbruch der Ausbildung, Fragen des Mutterschutzes oder Elternzeit, aber auch bei sonstigen Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Ausbildung. Die Adressen der für Sie ... ist ein neues verpflichtendes Element in der Ausbildung seit 2011. Es wird von den Leitern/innen der überfachlichen Ausbildungsgruppen (früher „Hauptseminare“), jetzt „Kernseminare“, durchgeführt, die weder an der Benotung noch an der Prüfung des jeweiligen LAA beteiligt sind und dazu eine spezielle Zusatzausbildung erhalten sollen. Sie ist individuell auf jeden LAA zugeschnitten und dient seiner Entwicklung zu einer professionellen Lehrerpersönlichkeit. Dazu ist Ihre aktive Beteiligung und das Einbringen Ihrer Interessen und Wünsche mit entscheidend. Sie findet in verschiedenen Beratungsformen (inkl. Coaching) statt, die mit Ihnen abgestimmt werden. Hier liegen also besondere Chancen der individuellen Förderung für jeden LAA, unabhängig von jeglicher Beurteilung. Prüfungsausschuss Paragraf 31 der OVP bestimmt die Zusammensetzung des Prüfungsausschusses: ein/e Vorsitzende/r (meist ein/e Schulleiter/in) und zwei Seminarausbilder/ innen. Jedes Fach des Prüflings muss mindestens ein Mal vertreten sein. Der bisherige Schulvertreter als viertes Mitglied ist weggefallen. 17 Wissenswertes von A bis Z Problematisch erscheint, dass der Prüfungsausschuss aus mindestens zwei Fremdprüfern besteht, die an der Ausbildung des LAA nicht beteiligt sind. Dadurch ist die Kenntnis des Prüflings und der Zusammenhang zu seiner Ausbildung deutlich eingeschränkt. Zufallsgesichtspunkte spielen nun potentiell eine größere Rolle. Werden die richtigen Fragen gestellt? Dies gilt insbesondere für das abschließende Kolloquium. Merkwürdigerweise können Seminarleiter/innen nicht Vorsitzende des Prüfungsausschusses sein. Sinnvoll ist, dass der Prüfling den bekannten Seminarvertreter vorschlagen kann, d.h. der Fall, dass er keine/n seiner Fachleiter/innen dabei haben möchte, ist mit vorgesehen. Dann sind es allerdings drei Fremdprüfer. Prüfungstag Das gesamte Prüfungsverfahren – beide ¡ unterrichtspraktische Prüfungen (UPP) und ¡ Kolloquium – wird an einem Tag im letzten Halbjahr der Ausbildung durchgeführt. Am Ende dieses Tages werden die fünf Teilnoten für UPPs, schriftliche Arbeiten und Kolloquium sowie das (vorläufige) Gesamtergebnis der Prüfung bekannt gegeben. Das endgültige Gesamtergebnis der zweiten Staatsprüfung wird vom Prüfungsamt ermittelt und mitgeteilt. Für die Vorbereitung ist es nützlich, sich frühzeitig mit dem/der Ausbildungsbeauftragten abzusprechen und sich innerhalb einer Schulgruppe gegenseitig zu unterstützen (Übernahme von kleinen Arbeiten für den Prüfling bzw. Betreuung der Prüfungskommission). 18 Schriftliche Arbeiten So heißen ab der OVP 2011 die erweiterten schriftlichen Unterrichtsplanungen für die beiden ¡ UPPs, die an die Stelle der ¡ Hausarbeit getreten sind. Letztere war sicher bei verkürztem Vorbereitungsdienst nicht mehr möglich. Da ein zweites Staatsexamen aber nach KMK-Vereinbarungen eine ‘schriftliche Arbeit’ enthalten muss, sind diese so ein tragbarer Kompromiss, der im Blick auf eine ohnehin gründliche Planung der UPPs durch die LAA Sinn macht. Sie sollen enthalten: „Ziele, ein oder mehrere didaktische Schwerpunkte und geplanter Verlauf des Unterrichts einschließlich der jeweiligen Begründungszusammenhänge und eine Darstellung der zugehörigen längerfristigen Unterrichtszusammenhänge, in die die Unterrichtsstunde der Unterrichtspraktischen Prüfung eingebunden ist.“ (OVP §32(5) Der Umfang jeder schriftlichen Arbeit soll 10 Seiten nicht überschreiten, beide Teile jeder Arbeit sollen jeweils 5 Seiten umfassen. Schulleitung Sie sind an Ihrer schulpraktischen Ausbildung maßgeblich beteiligt. Sie verantwortet den Unterricht der LAA (vgl. § 9 (1) OVP) und weist den ¡ selbstständigen Unterricht zu (vgl. § 11 (7) OVP). Zudem spielt sie durch die ihre Langzeitbeurteilung (siehe Schaubild dort) eine sehr wichtige Rolle bei der Ermittlung der Note des 2. Staatsexamens. Diese wird von der Schulleitung „auf der Grundlage von eigenen Beobachtungen und der Beurteilungsbeiträge der Wissenswertes von A bis Z ¡ Ausbildungslehrerinnen und Ausbildungslehrer erstellt“ (§16(3) OVP), letztere geben aber nach wie vor keine Note. Wie umfassend diese „Grundlagen“ zu verstehen sind, dazu gibt es an derselben Stelle eine wichtige, neue Konkretisierung in der OVP: „Langzeitbeurteilungen beruhen auf der fortlaufenden Begleitung der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter in allen schulischen Handlungsfeldern.“ Eine Schulleiterbeurteilung auf Grundlage sehr weniger Unterrichtsbesuche oder nur auf Grundlage von Unterrichtsbesuchen kann es also schlechterdings nicht geben. Damit alle Ihre schulischen Aktivitäten während Ihrer Ausbildung berücksichtigt werden, können Sie z.B. rechtzeitig eine Aufstellung darüber für die Schulleitung machen. Die neue OVP hat zur Fundierung der Schulleiterbeurteilung eine weitere Neuerung eingeführt: Der/die Schulleiter/in soll vor der endgültigen Fertigstellung der Beurteilung dem/der ¡ Ausbildungsbeauftragten Gelegenheit zur Stellungnahme zum Gesamtergebnis geben. Bei ihrer Schulkarriere hat die Schulleitung ein gehöriges Wörtchen mit zu reden: Die Schulleitung beurteilt die LAA im Rahmen der Ausbildung; sie spielt eine zentrale Rolle bei den schulscharfen Einstellungen und entscheidet nach etwaiger Anstellung am Ende der Probezeit über die „Bewährung“. Schwangerschaft und Elternzeit Wenn sie wissen, dass Sie schwanger sind, müssen Sie dies umgehend mitteilen, indem Sie der Ausbildungsschule und dem Seminar eine Schwangerschaftsbescheinigung Ihres Arztes vorlegen. Das Seminar setzt daraufhin die Mutterschutz-Frist fest. Für einen Zeitraum von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung werden Sie vom Schuldienst unter Fortzahlung der Dienstbezüge befreit, sog. Mutterschutz. Wichtig: Bei einer Geburt vor dem errechneten Entbindungstermin verlängert sich die Schutzfrist von acht Wochen um den Zeitraum, der vor dem errechneten Termin nicht in Anspruch genommen werden konnte. Spezielle Regelung gibt es bei Mehrlings- und Frühgeburten. Nicht vergessen: Nach dem freudigen Ereignis der Bezirksregierung und dem LBV eine Geburtsurkunde vorlegen! Spätestens sieben Wochen vor dem gewünschten Termin muss ein Antrag auf ¡ Elternzeit bei der Bezirksregierung eingereicht werden. Schwerbehinderte Menschen Anspruch auf individuelle Rücksichten im Schulalltag und Vorbereitungsdienst erlangen Lehrkräfte und LAA mit längerfristigen gesundheitlichen Einschränkungen nur über die Beantragung eines Schwerbehindertenausweises. Ein entsprechender Antrag ist bei der kommunalen Antragsbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt zu stellen. Rechtsgrundlage ist das Sozialgesetzbuch IX (SGB IX): Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen. Die Richtlinien zu deren Durchführung im öffentlichen Dienst in NRW sind vom Schulministerium für den Schulbereich per Runderlass geregelt (BASS 21-06 Nr.1). Dieser Runderlass umfasst auch die Verfahrensgrundsätze im Bereich der Ausbildung und Prüfung, wonach der Vorbereitungsdienst so zu gestalten ist, dass „schwer19 Wissenswertes von A bis Z behinderte Menschen die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben können, ohne dass sie infolge ihrer Behinderung unzumutbar belastet werden.“ Sowohl im Rahmen der Ausbildung als auch bei allen Fragen rund um die Einstellung in den Schuldienst sollten LAA mit längerfristigen gesundheitlichen Einschränkungen sich an die Schwerbehinderten-Vertretung, die nach dem SGB IX und dem Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) umfassende SchutzAufgaben haben, wenden (Bildungsportal: Schwerbehindertenvertretung). Schwierigkeiten mit Ausbildungslehrer/innen, Fachund Seminarleiter/innen Probleme zwischen LAA und Ausbildern, ob in der Schule oder im Seminar, kommen immer wieder vor. Sie haben unterschiedlichste Ursachen, häufig gibt es Interessendivergenzen oder es sind kommunikative Dissonanzen, die eine Rolle spielen. Manchmal mag man/frau auch einfach den Typ nicht, mit dem man/frau es zu tun hat. Beziehungsprobleme gibt es dort, wo Menschen zusammenkommen. In der Ausbildung ist es aber wichtig, dass LAA, die sich in der strukturell schwächsten Rolle im Ausbildungssystem befinden, nicht permanent „den Kürzeren“ ziehen. Die Lehrerausbildung ist kein rechtsfreier Raum, und häufig gibt es „Bündnisgenossen“, die Partei ergreifen und helfen können. Offene Gespräche, in denen die Pflicht zur Beratung eingefordert wird, sind dann sicher ein Mittel. Darüber hinaus sollten Sie in so ei20 nem Fall versuchen, im Fachseminar oder mit anderen betroffenen LehramtsanwärterInnen zu reden. Schwierigkeiten mit dem/ der FachleiterIn betreffen ja u. U. das ganze Fachseminar. Gemeinsam kann man Probleme besser lösen als allein! Unter Umständen können auch die gewählten Gremien im Studienseminar, wie etwa der Vermittlungsausschuss, oder auch der SprecherInnenrat, weiterhelfen – gerade bei Problemen im Seminar (vgl. Beitrag ¡ „Mitbestimmung am Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung“). In den Schulen ist es meistens hilfreich, wenn alle oder zumindest mehrere LehramtsanwärterInnen sich besprechen, die Hilfe und Unterstützung der AusbildungslehrerInnen einfordern. Natürlich müssen die Ausbildungsbeauftragten gesondert und ausdrücklich erwähnt werden. Sie können – einerseits – Konfliktpartei sein; sie können jedoch – andererseits – auch zur Konfliktlösung beitragen. Schließlich muss natürlich die neue Möglichkeit genannt werden, sich mit dem/der Ausbilder/in zu besprechen, der für Ihre „personenorientierte Beratung“ zuständig ist. Zu dieser Aufgabe gehört auch die Beratung bei Schwierigkeiten und Konflikten. Seiteneinstieg Da die Unterrichtsversorgung in Mangelfächern allein durch grundständig ausgebildete Lehrkräfte nicht gesichert werden kann, stellt das Land seit vielen Jahren sogenannte "Seiteneinsteiger" ein. Diese werden berufsbegleitend ausgebildet Wissenswertes von A bis Z - entweder zwei Jahre nach der Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung (OBAS), die mit Staatsexamen (wie bei LAAs) abgeschlossen wird und anschließend eine Verbeamtung ermöglicht, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, - oder ein Jahr nach dem Erlass zur „Pädagogischen Einführung in den Schuldienst“. Die OBAS (Stand April 2011) regelt die berufsbegleitende Qualifikation von Absolventen mit einem nicht lehramtsbezogenen Hochschulabschluss und mindestens zweijähriger Berufserfahrung oder Kinderbetreuung in zwei Unterrichtsfächern oder beruflichen Fachrichtungen. Damit haben diese „Seiteneinsteiger“ weitgehend vergleichbare Professionalisierungsperspektiven für den Lehrerberuf. Damit eine Forderung der GEW erfüllt, nicht grundständig ausgebildeten Einsteigern in den Schuldienst die Möglichkeit zu geben, sich berufsbegleitend zu gleichwertigen Lehrkräften zu qualifizieren und auch alle Aufstiegschancen des Berufs wahrnehmen zu können. Sehr unterschiedliche Erfahrungen gibt es allerdings mit den praktischen Erfahrungen der OBAS-Ausbildung: Häufig werden die durchschnittlich sechs Anrechnungsstunden eines/einer Lehrers/Lehrerin in Ausbildung während der gesamten Ausbildungszeit als für die Ausbildung als zu gering kritisiert bzw. die verbleibende selbständige Unterrichtsbelastung als zu hoch neben einer vollen Ausbildung. Das ist sicherlich zumindest zum Teil berechtigt, führt diese Belastung doch oft zu Schwierigkeiten bei den Betroffenen oder gar zum Abbruch der Ausbildung. Die Pädagogische Einführung (Stand Dezember 2011) soll Seiteneinsteiger ohne Befähigung zu einem Lehramt im Sinne des Lehrerausbildungsgesetztes (LABG)auf ein Dauerbeschäftigungsverhältnis (im Tarifbeschäftigungsverhältnis) vorbereiten. Diese Einführung besteht aus einer zwei- bis dreimonatigen Orientierungsphase (ab Schuljahres- oder Schulhalbjahresbeginn) und einer neunmonatigen Intensivphase (ab 1.5. oder 1.11.), die durch Schule und ZfsL gestaltet werden. Die Lehrkräfte erhalten für die Ausbildung fünf Anrechnungsstunden auf ihre Unterrichtsverpflichtung. Die Pädagogische Einführung endet nicht mehr mit einem Leistungsbericht des Schulleiters, sondern nur noch mit einer Bescheinigung über die Intensivphase durch das ZfsL. Die GEW hält diese Art der Qualifizierung für den Lehrerberuf im Gegensatz zur OBAS für völlig unzureichend. LABG, OBAS und Erlass zur Pädagogischen Einführung sind abgedruckt in der GEWArbeitshilfe „Ihr Plan im Paragrafendschungel“. (Fach- und Kern-) Seminare In den „fachbezogenen und überfachlichen Ausbildungsgruppen“ (OVP §10) (auch Fachund Kernseminare, früher Hauptseminare) findet der mehr „theoretische“ Teil der Ausbildung statt. Während die Schulen Ort der praktischen Ausbildung sind, soll in den Seminaren eine theoriegestützte Reflexion dieser Praxis und eine Aufarbeitung und Anwendung der pädagogischen Theorien stattfinden. Die Seminare sind aber von 21 Wissenswertes von A bis Z unterschiedlicher Qualität. Es gibt Veranstaltungen, in denen überzeugend „Praxis“ aufgearbeitet wird. Es soll aber auch Seminare geben, wo der Theorie-PraxisTransfer nicht so überzeugend gelingt und die Tauglichkeit pädagogischer Konzepte für die Schulwirklichkeit zumindest fragwürdig ist. Versuchen Sie, eigene Vorstellungen, Ideen und Fragen in die Seminare einzubringen. Es ist Ihre Ausbildung. Die Dauer der Seminare beträgt sieben Stunden pro Woche. Wenn aufgrund der großen LAAZahl Gruppen geteilt werden, so wird diese Vorgabe zugunsten intensiverer Arbeit zum Teil unterschritten. Dies ist sinnvoll. gilt mindestens genauso für das Ausbildungsprogramm der Schule, das (seit der OVP 2011, siehe § 14) Schule und ZfsL gemeinsam entwickeln sollen. Es bietet sicherlich auch für die LAA Chancen der Transparenz und Einflussnahme. Seminartag Den Seminarveranstaltungen wird durch die OVP (§ 10 (2)) wöchentlich ein Tag zur Verfügung gestellt. Die GEW befürwortet den Seminartag z. B. wegen Austauschmöglichkeiten Kooperation von LAA, verminderter Zeit- und Organisationsaufwand bei den LAA für die Ausbildung am Seminar. Seminarsprecher/in ¡ „Mitbestimmung am Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung“ Seminarprogramm / Ausbildungsprogramm Im Seminarprogramm, seit 2011 ¡ „Ausbildungsprogramm“, gem. (§ 10 (6) OVP) werden die besonderen Ziele, Konzepte und Schwerpunkte der Ausbildungsarbeit im ¡ ZfsL festgelegt. Die Beteiligung der LAA an der Ausgestaltung des Seminarprogramms kann nur empfohlen werden und müsste eigentlich selbstverständlich sein. Da durch die Neugestaltung des Vorbereitungsdienstes auch in der Seminararbeit Veränderungen absehbar und erforderlich sind, sollte bereits zu Beginn des Referendariats das Ausbildungsprogramm kritisch im Seminar und in der Schule diskutiert werden. Dasselbe 22 Seminarkonferenz/Konferenz des Zentrums für schulpraktische Lehrerausbildung ¡ „Mitbestimmung am Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung“ Sozialhilfe/Hartz IV Gegebenenfalls kann als „finanzielle Überbrückung“ nach dem Ende des Vorbereitungsdienstes bis zur Beschäftigung im Schuldienst „Arbeitslosengeld II“ (oder Hartz IV) dienen. Als Leistungsarten dieser Grundsicherung für Arbeitssuchende sind Dienstleistungen und Geld- und Sachleistungen vorgesehen. Im ALG II enthalten sind: 374 Euro monatliche Regelleistung, Wissenswertes von A bis Z Kosten für angemessenen Wohnraum, incl. Heizkosten, Beiträge zur Krankenversicherung, evtl. Mehrbedarf (z.B. bei Schwangerschaft, Krankheit oder Behinderung). Um Leistungen zu erhalten, muss man einer umfassenden Mitwirkungspflicht nachkommen. Wer in einer sog. Bedarfsgemeinschaft lebt, muss von dieser, falls möglich, unterstütz werden. Als Bedarfsgemeinschaften zählen Ehen, „eheähnliche Gemeinschaften“ und die Eltern. Anrechenbar auf die Regelleistung sind eigenes Einkommen und Vermögen. Im Bedarfsfall wenden Sie sich an ihre Agentur für Arbeit (ehem. Arbeitsamt) oder eine Beratungsstelle vor Ort. Die Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen in Berlin – www.erwerbslos.de – vermittelt Kontakte und Adressen und gibt Informationen. Unterricht nach der Zweiten Staatsprüfung Zwischen Prüfung und Ende des Vorbereitungsdienstes erfolgt der Unterrichtseinsatz von LAA im gewohnten Umfang, also 14 Unterrichtsstunden pro Woche. Die Ausbildung geht regulär weiter und daran soll sich auch der selbstständige Unterricht in den Ausbildungsschulen orientieren. Unterricht zu Vertretungszwecken soll nur mit Einverständnis des LAA erteilt werden (§ 11 (8) OVP – siehe auch ¡ „Mehrarbeit“), und zwar bis zum erfolgreichen Ablegen der unterrichtspraktischen Prüfungen nur im Umfang von bis zu zwei Wochenstunden. Die Vergütung dieser zusätzlichen Unterrichtsstunden wird als Mehrarbeit vergütet (Stundensätze derzeit zwischen 20,27 EURO und 28,13 EURO, Stand: April 2011). Weiterhin gilt die Verpflichtung zum Besuch der Seminarveranstaltungen, die bis zum Ende des Vorbereitungsdienstes stattfinden. Unterrichtsbesuch Unterrichtsbesuche dienen sowohl der Anleitung, Beratung, Unterstützung als auch der Benotung durch die Ausbilder oder Ausbilderin. Benotet werden Unterrichtsbesuche nur durch die Fachleiter/ innen, nicht durch die überfachlichen Ausbilder. Die beiden Funktionen „Beratung“ und „Benotung“ sind nicht oder nur schwer zu trennen, und so wird eigentlich jeder Besuch in die Benotung des/der Fachleiters/in eingehen, egal, ob er als Beratungs- oder Benotungsbesuch tituliert worden ist. Lehrproben werden für viele LAA sinnvoller, wenn es ermöglicht wird, andere LAA daran teilnehmen zu lassen und auch in der Nachbesprechung mit dieser Runde zu diskutieren (siehe unten). So lernen alle Teile. Das Hinzuziehen der Ausbildungslehrer/in ist in der Regel äußerst sinnvoll, denn nur er/sie kennt die Klasse gut genug, um etwas über das Umfeld der Unterrichtsstunde zu sagen. Es ist möglich, dass Ausbilder zusammen eine Lehrprobe durchführen. Dies führt zu einer terminlichen Entlastung beider Seiten und ist in der Nachbesprechung häufig aufschlussreicher als die Sicht eines Einzelnen. „In den beiden Fächern finden, auch im Rahmen des selbstständigen Unterrichts, in der Regel insgesamt zehn Unterrichtsbesuche statt, zu denen die Lehramtsanwärterin oder der Lehramtsanwärter eine kurzgefasste Planung vorzulegen hat.“ „Die Seminarausbilderinnen und Seminarausbilder legen im Benehmen mit der Lehr23 Wissenswertes von A bis Z amtsanwärterin oder dem Lehramtsanwärter die Termine für die Besuche fest.“ Das heißt, sie werden nicht einseitig vom Ausbilder/in festgelegt. Das legt die neue OVP inzwischen fest (bisher nur die Verwaltungsvorschriften). Dasselbe gilt auch für Unterrichtsbesuche bei Seminarausbildern und Mitreferendaren, beides sinnvolle und bewährte Elemente der Ausbildung. Ohnehin gilt: Planen Sie Ihre Unterrichtsbesuche nach Ihren Vorstellungen und Bedürfnissen und besprechen Sie das rechtzeitig mit ihren Ausbildern. Verteilen Sie außerdem Ihre Unterrichtsbesuche frühzeitig (in Absprache mit den Ausbildern) auf den in Frage kommenden Zeitraum, dann kommen Sie zur Prüfungszeit nicht unnötig in Stress. Unterrichtspraktische Prüfung Im Kern nichts anderes als eine Lehrprobe. Die am Prüfungstag zu absolvierenden Lehrproben werden als Unterrichtspraktische Prüfung (UPP) bezeichnet. Anders als bei den Lehrproben ist nun jedoch der ganze ¡ Prüfungsausschuss beim Unterricht dabei. Nach der UPP führen Prüfling und Prüfungsausschuss (vor der Bewertung) ein Gespräch von etwa 15 Minuten, in dem Planung und Durchführung des Unterrichts reflektiert werden. Dies ist eine wichtige Neuerung der OVP 2011 (§32(7)), denn bisher heißt es nur: „Nach der Prüfung ist dem Prüfling Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.“ Außerdem durfte diese Stellungnahme bei der anschließenden Beurteilung der UPP durch den Prüfungsausschuss nicht berücksichtigt werden. Jetzt wird das Gespräch ausdrücklich bei der Notenfindung berücksichtigt (§32(8)). Damit wird der 24 Tatsache wieder Rechnung getragen, dass die kritische und selbstkritische Betrachtung des eigenen Unterrichts zu den wichtigsten Merkmalen eines guten Lehrers gehört. Urlaub/Sonderurlaub LAA nehmen wie alle Lehrerinnen und Lehrer ihren (Erholungs-)Urlaub während der Schulferien. Daneben kann aber zum einen aus wichtigen persönlichen Gründen und zur Teilnahme an z. B. staatsbürgerlichen oder religiösen Veranstaltungen bis zu fünf Tagen im Jahr Sonderurlaub gewährt werden, „soweit dienstliche Gründe nicht entgegenstehen“. Zum anderen kann auch z. B. für bestimmte Gewerkschaftsveranstaltungen (Seminare o. ä.) oder nichtamtliche Fortbildungen Sonderurlaub gewährt werden. Für Sonderurlaub bis zu drei Tagen ist der/ die Seminarleiter/in zuständig, darüber hinaus die Schulaufsichtsbehörde (Antrag auf dem Dienstweg an die Bezirksregierung). Vertretungsunterricht Auch LAA können zu Vertretungsunterricht herangezogen werden. Hiermit ist die klassische Vertretung gemeint, dass heißt z.B. beim Ausfall einer Kollegin durch Krankheit, also kurzfristig. Ferner gibt es die Vorschrift, dass es nur einzelne Stunden in bekannten Klassen oder Kursen sein dürfen. Überschreiten also diese Stunden die 14 Stunden Ausbildungsunterricht, zählen sie als vergütbare ¡ Mehrarbeit. Die GEW fordert zugunsten einer optimalen Ausbildung, dass LAA nicht zusätzlich durch Vertretungsunterricht belastet werden. Wissenswertes von A bis Z Vorzeitige Beendigung des Vorbereitungsdienstes Die Problematik ist evident: nicht alle LAA, die den Vorbereitungsdienst beginnen, beenden ihn auch erfolgreich mit der Zweiten Staatsprüfung. Wie hoch die Abbrecherquote ist, wissen wir nicht. Fakt ist, dass dieses Problem existiert und die Gründe dafür unterschiedlich sind: strukturelle Gründe, Probleme mit den Ausbildern, Überbelastung und zu großer Stress, persönliche Probleme oder auch eine berufliche Alternative, vielleicht weil der Lehrerberuf doch nicht der Traumberuf ist. Es gibt gute, individuelle Gründe einen Schlusspunkt zu setzen. Doch gibt es auch Problemkonstellationen, die ein offenes Gespräch oder eine intensive Auseinandersetzung lohnen. Gerade dann, wenn der Stress im Vorbereitungsdienst Anlass für einen Abbruch der Ausbildung sein kann, lohnt die Auseinandersetzung im Seminar, schließlich sind es allzu oft nicht nur einzelne LAA, die diesem Stress in der Ausbildung ausgesetzt sind. Neben diesem gemeinschaftlichen Vorgehen, mit welchem Ausgang auch immer, gibt es auch individuelle Strategien: Wäre nicht auch die Versetzung an ein anderes Seminar oder an eine andere Schule eine Perspektive? Wenden sie sich an den zuständigen Personalrat. Eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis ist jederzeit möglich. Ein entsprechender Antrag – Antragsformular im Seminar/ZfgL erhältlich – ist auf dem Dienstweg an die Bezirksregierung, zu stellen. Eine spätere Fortsetzung des Vorbereitungsdienstes ist jedoch nur möglich, wenn ein „wichtiger Grund vorliegt. Als „wichtige Gründe“ dabei gelten: Familienzusammenführung, Kindererziehung, alleinige Verantwortung für einen ärztlich anerkannten Pflegefall, längere schwere Erkrankungen, berufliche Weiterqualifizierung für den Lehrerberuf außerhalb des Vorbereitungsdienstes. Ausbildungsfachliche sind keine „wichtigen Gründe“ in diesem Sinne. (OVP §5(2)) Mit der OVP 2011 (§6(4)) gibt es eine wichtige Neuerung bei der Behandlung eines solchen Antrags. „Bei einer Entlassung auf eigenen Antrag entscheidet die Bezirksregierung aufgrund der Angaben der Antragstellerin oder des Antragstellers über das Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne des § 5 Absatz 2 Satz 4 im Zeitpunkt der Entlassung und informiert zuvor über die Folgen der Entlassung.“ Wurde früher erst bei der Wiedereinstellung geprüft, ob ein wichtiger Grund vorlag, so geschieht das jetzt schon bei der Antragstellung, so dass für die Betroffenen Rechtssicherheit über die spätere Fortsetzung des Vorbereitungsdienstes besteht. Nach der Antragstellung zur Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst wird man/ frau außerdem über die mit der Entlassung verbundenen Auswirkungen belehrt. Achtung: Erfolgt die Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst vor dem 1. April eines Jahres ist die Sonderzuwendung des Vorjahres (das „Weihnachtsgeld“) zurück zu zahlen. Bitte beachten Sie! Wenn das Prüfungsverfahren bereits begonnen hat (mit der entsprechenden Mitteilung des Prüflings im letzten Monat vor Beginn des letzten Halbjahres (§29(2) OVP), müssen Sie mit dem Antrag auf Entlassung (bei der Bezirksregierung) einen Antrag auf Rücktritt von der Prüfung (beim Prüfungsamt) stellen. Sonst gilt ein nicht vom Prüfungsamt genehmigter Rücktritt als Nichtbestehen der Prüfung. 25 Wissenswertes von A bis Z Weihnachtsgeld/ Sonderzuwendung Mit den Anwärterbezügen für den Monat Dezember erhalten LAA eine jährliche Sonderzahlung (Weihnachtsgeld). Die Sonderzahlung beträgt 45% der maßgeblichen monatlichen Bezüge und berechnet sich nach den Bezügen des Monats Dezember. Die Höhe der Sonderzahlung richtet sich auch nach der Anzahl der absolvierten Ausbildungsmonate pro Jahr. Die Minderung beträgt für jeden vollen Monat ein Zwölftel. Der Anspruch auf die Sonderzahlung ist für LAA gegeben, wenn sie am 1. Dezember in der Ausbildung sind, diese mindestens bis einschließlich 31. März des Folgejahres absolvieren und – ganz entscheidend! – „seit dem ersten nicht allgemein freien Tag des Monats Oktober ununterbrochen oder im laufenden Kalenderjahr insgesamt sechs Monate bei einem öffentlich-rechtlichen Dienstherren in einem hauptberuflichen Dienst- oder Arbeitsverhältnis oder einem Ausbildungsverhältnis gestanden haben“ (Sonderzahlungsgesetz NRW). Das heißt: LAA, die am 1.11. ihre Ausbildung beginnen, bekommen grundsätzlich keine Sonderzuwendung unmittelbar, sondern erst im Folgejahr, dann aber für ein volles Jahr. LAA, die am 1.5. ihre Ausbildung beginnen, bekommen zu Weihnachten eine Sonderzuwendung in Höhe von 8/12 (für acht Ausbildungsmonate von Mai bis Dezember) ihrer Dezemberbezüge. Da die Ausbildung im Oktober des Folgejahres endet, gibt es dann keine Sonderzuwendung mehr. LAA, die vor Ausbildungsbeginn 1.11. einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst nachgehen, evtl. Fristvertrag zur Unterrichtserteilung an einer Schule, und deshalb insgesamt auf mindestens sechs Monate Beschäftigungszeit 26 kommen, haben Anspruch auf Anteile Sonderzuwendung. Ebenso LAA, die nach Beendigung des Vorbereitungsdienstes Ende Oktober unmittelbar eine (befristete) Stelle im Schuldienst annehmen, haben Anspruch auf die (volle) Sonderzuwendung. Widerspruch/Widerspruchsrecht und Gegenäußerung Immer wieder taucht die Frage auf, wann LAA „Widerspruch“ einlegen können. In einem rechtlich so fixierten Raum wie der Lehrerausbildung regelt diese Frage das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) sowie spezielle Vorschriften der OVP. Das sog. Widerspruchsverfahren ist zwingende Voraussetzung für die Durchführung eines verwaltungsgerichtlichen Prüfungsanfechtungsverfahrens. Dies gilt auch trotz des sog. Bürokratieabbaugesetzes, das für berufsbezogene Prüfungen weiterhin das Vorverfahren vorschreibt. So bestimmt § 68 Abs. 1 VwGO, dass vor Erhebung der Anfechtungsklage Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit des Verwaltungsaktes in einem Vorverfahren nachzuprüfen sind. Dieses Vorverfahren beginnt mit der Erhebung des Widerspruchs (§ 69 VwGO). Dieses Rechtsmittel setzt allerdings voraus, dass es sich bei der anzufechtenden Maßnahme um einen Verwaltungsakt handelt (§ 35 VwVfG). Unproblematisch kann gegen das Gesamtprüfungsergebnis des Staatsexamens in Form eines Widerspruches vorgegangen werden, da es sich bei der schriftlichen Feststellung des Ergebnisses der Prüfung um einen anfechtbaren Verwaltungsakt i. S. des § 35 VwVfG handelt. Die Begründung enthält dann die Angabe, gegen Wissenswertes von A bis Z welche Teilnote sich der Widerspruch richtet. Gegen die Langzeitbeurteilungen von Schulleitung und ZfsL kann schon vorher „Gegenäußerung“ gem. §16(5) eingelegt werden und zwar innerhalb einer Woche nach Erhalt. Lassen Sie sich in jedem Fall von einem Personalrat beraten! Zahlung der Bezüge Häufig kommt das für die Zahlung der Bezüge zuständige Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) mit der Überweisung nicht rechtzeitig über und eine Mitteilung über die Besoldungsabrechnung bleibt aus. Als „Praxis für den Einstieg“ hat sich folgender Modus entwickelt: Anfang des ersten Ausbildungsmonats überweist das LBV eine Abschlagszahlung für den laufenden Monat, zum Monatsende erfolgt die Überweisung für den Folgemonat einschließlich des noch zu verrechnenden Restbetrages. Danach sollte dann regulär immer zu Anfang des Monats die Bezüge für den laufenden Monat überwiesen werden. Empfehlung: Falls es nicht so laufen sollte wie geplant, machen sie Druck bei Ihrem/ Ihrer zuständigen Sachbearbeiter/in! Tel.-Nr. des LBV: 02 11-89 6-01. Es ist wenig genug, was Sie bekommen, Sie sollten nicht länger als unbedingt erforderlich darauf warten. Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) Gemäß Lehrerausbildungsgesetz (LABG 2009) ist der Vorbereitungsdienst für ein Lehramt an Schulen und an staatlichen Zentren für schulpraktische Lehreraus- bildung zu absolvieren. In den fünf Bezirken gibt es 33 ZfsL. Sie sind als schulform- und schulstufenübergreifende Organisation für die Ausbildung der LAA zuständig, die schulformbezogene Ausbildung erfolgt in den Seminaren. Zuweisung zu den Schulen Die Leiterin bzw. der Leiter der Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung weisen die LAA den Schulen zu. Da LAA bedarfsdecken eingesetzt werden, besteht die Gefahr, dass eine fachbezogene Begleitung an der Schule nur ungenügend erfolgen kann, da dort ggf. großer Mangel gerade in den betreffenden Fächern herrscht, also wenig Ausbildungslehrer/ innen vorhanden sind. Einer solchen Zuweisung widerspricht aber der „Gesamtverantwortung für die Ausbildung“ (§9 OVP), wonach eine solche Zuweisung nicht erfolgen darf. Zuweisung zu den Seminaren Laut Auskunft des Schulministeriums erfolgt die Zuweisung zu den Seminaren immer so weit wie möglich entsprechend den Wünschen und Vorstellungen der BewerberInnen. Das schreibt auch die OVP in §20(2) vor. Trotzdem landen möglicherweise manche weit weg von ihrem Wunschort. Versetzungen sind aber prinzipiell auch nach der Zuweisung möglich, wenn auch meist schwierig zu realisieren. Stellen Sie möglichst schnell einen Antrag an die Bezirksregierung und informieren Sie auch die zuständigen Personalräte, damit unzumutbare Zuweisungen möglichst noch korrigiert werden können. 27 Mitbestimmung am Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Mitbestimmung am Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Für Partizipation und Mitbestimmung in der zweiten Phase der Lehrerausbildung gab es bis 2004 eine „Seminarkonferenzordnung“ mit paritätischer Mitbestimmung. Die „Geschäftsordnung der Zentren für schulpraktische Lehrerbildung (vormals der Studienseminare für Lehrämter an Schulen)“ (GO), dokumentiert in der GEWArbeitshilfe „Ihr Plan im Paragrafendschungel“, ist stärker hierarchie- und leitungsorientiert und bildet die neue Seminarstruktur nach der Zusammenlegung von lehramtsbezogenen Seminaren mit einer (Gesamt-)Leitung ab. Die Konferenz des Zentrums für schulpraktische Lehrerausbildung ist oberstes (und einzig explizit beschlussfassendes) Gremium des Studienseminars. Stimmberechtigt ist der Leiter bzw. die Leiterin des Studienseminars, die LeiterInnen der Seminare sowie je zwei gewählte FachleiterInnen und je drei „Auszubildende“ pro Seminar. Sie entscheidet über - Grundsätze der Zusammenarbeit im Studienseminar, mit den Schulen und anderen Einrichtungen, - das Studienseminarprogramm, - Grundsätze der Organisation der Ausbildungsveranstaltungen sowie - die Beantragung und Verteilung von Haushaltsmitteln. 28 - Außerdem empfiehlt sie Grundsätze zur Leistungsmessung und -beurteilung. Diesen für die Ausbildung wichtigsten Entscheidungen können die Gremien der einzelnen Seminare dem Wortlaut der GO nach nur zuarbeiten, nicht selbständig in ihrem Bereich entscheiden. War die frühere „Seminarkonferenz“ wirklich paritätisch besetzt (Seminarleiter/in, sechs Fachleiter/ innen und sieben LAA), so entscheidet jetzt bei Stimmgleichheit die Stimme des Studienseminarleiters bzw. der -leiterin. Auch die Anforderungen an die gewählten LAA in der Studienseminarkonferenz sind deutlich gestiegen: Waren es früher sieben, die die Belange ihres (Schulform-) Seminars mit entschieden, sind es jetzt drei pro Seminar, die die Belange aller Teilseminare behandeln und beurteilen. Die Seminarkonferenz der Teilseminare ist an die Stelle der bisherigen „Fachleiterkonferenz“ getreten und besteht aus dem Seminarleiter bzw. der Seminarleiterin, allen Seminarausbildern und nur drei gewählten „Auszubildenden“. Die Seminarkonferenz „berät“ nur über Dinge wie die Zusammenarbeit am Seminar oder mit den Schulen, Grundsätze der Organisation der Ausbildungsveranstaltungen oder Anträge an andere Gremien. Von entsprechenden Beschlüssen steht in der GO nichts, obwohl es ohne solche eigentlich nicht geht. Mitbestimmung am Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Die Konferenz der Auszubildenden an jedem Seminar besteht aus allen „Auszubildenden“ mit einem bzw. einer gewählten Vorsitzenden aus ihrer Mitte. Sie kann „Vorschläge zur Gestaltung der Ausbildung in Seminar und Schule“ und Anträge an andere Gremien beschließen. Neben diesen drei Gremien können (nach §6 (2) GO) weitere Konferenzen und Gremien gebildet werden, also z.B. „alte“ bewährte Einrichtungen beibehalten werden wie der „Vermittlungsausschuss“, der in persönlichen und dienstlichen Angelegenheiten auf Verlangen eines Betroffenen vermittelte, oder auch paritätische Seminargremien, wie die frühere „Seminarkonferenz“ (siehe oben). Das gilt insbesondere für den SprecherInnenrat und den Sprecher bzw. die Sprecherin der LAA Diese führt die GO nicht mehr auf, wodurch ihr „neuer Geist“ besonders deutlich wird! Die GEW empfiehlt, dieses für die Interessenvertretung der LAA wesentliche eigenständige Arbeitsgremium auch weiterhin zu bilden. Angesichts der veränderten Mitbestimmung an den ZfsL wird also Engagement und Phantasie erforderlich sein, um den Interessen der LAA auch weiterhin ausreichend Gehör und Einfluss zu verschaffen! 29 6 Tipps zur Unterrichtsplanung für Lehrproben 6 Tipps zur Unterrichtsplanung für Lehrproben 1 2 Planen Sie so, daß Sie mindestens eine Phase Schülerselbsttätigkeit in der Stunde haben (Stillarbeit, Gruppenarbeit etc.)! 3 Planen Sie begründbar! Sie werden im nachfolgenden Gespräch erläutern müssen, warum Sie dieses oder jenes gemacht haben. 4 Planen Sie solidarisch! Ihre schriftliche Unterrichtsskizze sollte eine Skizze bleiben. Liefern Sie nicht 6 Seiten ab, wenn 1-2 gefordert werden! 5 Planen Sie taktisch! Sie müssen in Lehrproben nicht gegen Ihre pädagogischen Prinzipien verstoßen, aber ob Sie gerade bei einer solchen Gelegenheit die pädagogische Revolution eröffnen sollten... 6 30 Planen Sie realistisch! Nehmen Sie sich immer nur „die Hälfte“ vor. Planen Sie langfristig! Ferien, Feiertage, Elternsprechtage, Gruppenhospitationen etc. „stehlen“ Ihnen genug Unterrichtsstunden, die Sie brauchen, um die Summe der geplanten Lehrproben vernünftig unterzubringen. Faustformel: Verteilen Sie die Lehrproben frühzeitig auf den in Frage kommenden Zeitraum (in Absprache mit den Ausbildern) und Sie kommen zur Prüfungszeit nicht unnötig in Stress. Ermittlung des Gesamtergebnisses der Staatsprüfung Ermittlung des Gesamtergebnisses der Staatsprüfung (gemäß § 34 OVP) Die Ermittlung der Gesamtnote des Zweiten Staatsexamens kann anhand des folgenden Rasters ermittelt werden. Der erste Teil dient der Festlegung der Note aus der Langzeitbeobachtung durch Ausbildungsschule und Seminar. Der zweite Teil umfasst die Prüfungsleistungen in den beiden Fächern (UPP und Schriftliche Arbeit) sowie im Kolloquium. Das Gesamtergebnis (Ziffernnote mit zwei Dezimalen hinter dem Komma) wird in Worten festgehalten. Rechtsgrundlage ist § 34 der OVP i.d.F. vom 10.4.2011. (Dokumentation in der GEW-Publikation „Ihr Plan im Paragrafendschungel“, 19. Auflage 2012, vergl. auch Grafik S. 10 in dieser Broschüre) I. Langzeitbeurteilungen (gerade oder Zwischennoten, z.B. 2,0 oder 2,5) 1. Schulleitung x5 = 2. ZfsL x5 = Summe = 1 1 :2 = 2 II. Prüfungsleistungen (nur gerade Noten) Schriftliche Arbeit I x1 = UPP I x3 = Schriftliche Arbeit II x1 = UPP II x3 = 1,3 Kolloquium x2 = Summe der gewichteten Noten = 1 2 3 4 1,3 : 20 = 4 Drei der vier Teilnoten (Langzeitbeurteilungen und UPPs) müssen zum Bestehen min. 4,00 sein. Muss zum Bestehen mindestens 4,00 sein, sonst findet die Prüfung gar nicht erst statt. (§16(5) OVP) Durchschnitt der beiden UPPs muss zum Bestehen mindestens 4,00 sein Auf zwei Dezimalstellen ohne Rundung, muss zum Bestehen min. 4,00 sein. Gesamtergebnis/Gesamtnote in Worten: ______________________ Nach § 34 (1) der OVP hat die Gesamtnote folgende Notenbezeichnung: bis 1,49 = sehr gut 1,50 – 2,49 = gut 2,50 – 3,49 = befriedigend 3,50 – 4,00 = ausreichend > 4,00 = mangelhaft 31 GEW GEW – Die Bildungsgewerkschaft Was wir wollen! Die GEW – das sind bundesweit ca. 270.000 Frauen und Männer, in NRW mehr als 45.000, die in pädagogischen Berufen arbeiten, in Schulen, in Jugendhilfe und Sozialarbeit, an Hochschulen, wissenschaftlichen Instituten und Forschungseinrichtungen sowie in Einrichtungen der Erwachsenen- bzw. Weiterbildung. Gemeinsam mit den anderen Gewerkschaften im DGB kämpft die GEW für die Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen, für den Ausbau des sozialen Rechtsstaates und der demokratischen Gestaltung der Gesellschaft. Die GEW ist die Gewerkschaft für alle, die im Bildungswesen Verantwortung tragen. Gewerkschaftliche Tarifpolitik – in enger Abstimmung mit den anderen DGB-Gewerkschaften – ist für uns ein zentrales Mittel zur Wahrnehmung der beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen unserer Mitglieder. Wir bekennen uns zum Streikrecht als elementarem Grundrecht aller abhängig Beschäftigten, das auch Beamtinnen und Beamten nicht länger vorenthalten werden darf. Die GEW ist parteipolitisch unabhängig, aber nicht unparteiisch. Das bedeutet: Wir ergreifen Partei für die im Bildungsbereich Beschäftigten, für die Entwicklung und den Ausbau eines demokratischen Bildungswesens. 32 Punkte, die uns wichtig sind I Bildung ist Menschenrecht. Sie fördert soziale Integration. Wir setzen uns für ein inklusives Bildungssystem und für das längere gemeinsame Lernen ein. I Das öffentlich finanzierte, in staatlicher Verantwortung stehende Bildungswesen hat für uns eindeutigen Vorrang vor privaten Bildungseinrichtungen. I Der Ausbau des Bildungswesens ist eine Investition in die Zukunft. Die GEW wendet sich gegen unvernünftige Sparpolitik auf Kosten der Jugend und zu Lasten der Lehrerinnen und Lehrer. I Die Hochschulen sind personell so auszustatten, dass sie den künftigen Anforderungen an Lehre und Forschung in gesamtgesellschaftlicher Verantwortung gerecht werden und eine qualifizierte Ausbildung aller Studentinnen und Studenten gewährleisten können. I Die GEW fordert ein Weiterbildungssystem unter öffentlicher Verantwortung. Weiterbildungsprogramme müssen integrale Bestandteile einer aktiven Sozial-, Kultur- und Beschäftigungspolitik in der Region sein. I Die GEW setzt sich für gleiche Rechte und berufliche Aufstiegsmöglichkeiten für Frauen und Männer ein, u. a. durch Frauenförderpläne. Wir bekennen uns zum Gender Mainstreaming! GEW I Die GEW fordert volle Verhandlungs- und Mitbestimmungsrechte für alle Beschäftigten, auch für die Beamtinnen und Beamten. Sie tritt für ein einheitliches Personal- und Dienstrecht im öffentlichen Dienst ein. I Die GEW kämpft für die volle tarifvertragliche Absicherung aller Beschäftigten, auch der Beschäftigten an privaten Bildungseinrichtungen. Für die Lehrkräfte fordern wir eine Entgeltordnung im TV-L und eine einheitliche Vergütung, die dem Niveau der Beamten entspricht. I Die GEW fordert eine aktive Einstellungspolitik. Für die Zukunftsaufgaben Inklusion und heterogene Schülerschaft, Ausbau von Ganztagsschulen müssen zusätzliche Lehrkräfte eingestellt werden. Ein Stufenplan für kleinere Klassen, wie von der GEW gefordert, sorgt für mehr Bildungsqualität und weniger Belastungen der Lehrkräfte. Aktiv für eine „bessere Schule“ Gewerkschaftliche Arbeit beginnt am Arbeitsplatz. In den Schulen bilden die GEW-Mitglieder eine Betriebsgruppe und wählen ihre Vertrauensfrau bzw. ihren Vertrauensmann. Viele Kolleginnen und Kollegen aus der GEW sind im Personalrat oder im lehrerrat ihrer Schule und setzen sich für die Interessen anderer ein. Vielfältig sind die Kontakte und Begegnungen von GEW-Mitgliedern am Ort. In den Fachgruppen kommen die Kolleginnen und Kollegen einer Schulform zusammen; auf Mitgliederversammlungen werden die wesentlichen Diskussionen geführt und Entscheidungen getroffen – alle Mitglieder können sich daran direkt beteiligen. GEW-Arbeit vor Ort kann auch heißen, aktive Kommunalpolitik zu betreiben. In Zeiten knapper öffentlicher Kassen und Mängelverwaltung an den Schulen kommt es auf jeden Euro an. Auch hier lohnt sich gewerkschaftliches Engagement! 33 GEW Die GEW rechnet sich – Service rund um die Bildungsgewerkschaft! Engagement für Gesellschaft und Beruf und attraktive Dienstleistungen für die Mitglieder – in der GEW sind das zwei Seiten einer Medaille. Wenn unsere Mitglieder aktiv ihre berufliche Situation gestalten und für die Zukunft der Bildung eintreten, brauchen sie nicht nur Sicherheit und verlässliche Informationen, sondern sie können von ihrer Gewerkschaft als Solidargemeinschaft auch Serviceleistungen verlangen. Wir wollen, dass Sie Ihr Recht bekommen! Das Repertoire gewerkschaftlicher Dienstleistungen ist groß! Es umfasst traditionelle Aufgaben wie den gewerkschaftlichen Rechtsschutz und die gewerkschaftliche Bildung, umfassende Information und individuelle Beratung, sowie eine Reihe geldwerter Vorteile, alles exklusiv für die Mitglieder der GEW! I Verletzung der Aufsichtspflicht Der gewerkschaftliche Rechtsschutz, umfassend – von der juristischen Beratung bis zur Prozessvertretung. Die GEW übernimmt die Kosten, z. B.: I Probleme mit dem Lehrereinstellungsverfahren I Eingruppierung I Dienstunfall I Disziplinarverfahren Ihr Risiko hat jetzt Grenzen! Unsere Berufshaftpflicht schützt Sie wirksam und umfassend, ob bei Personen- oder Sachschäden, Regressschutz inklusive, schnell und unbürokratisch. Unter anderem: I bei Ihrer gesamten dienstlichen Tätigkeit I bei Klassenfahrten, bei der Beaufsichtigung von Schülerinnen und Schülern I bei der Vorbereitung, Leitung und Durchführung von Veranstaltungen I bei Verlust des Schlüssels der Schließanlage von Schule oder Einrichtung 34 GEW Wir helfen sparen! Ihre Dosis Theorie und Praxis! Vom Verbraucherschutz über den Versicherungsservice bis zum Reisekostenzuschuss. Wir haben starke Kooperationspartner – die Verbraucherzentrale NRW, die docura-Versicherung und der GdP-Reiseservice – mit den wir Sonderkonditionen für Sie ausgehandelt haben. Nutzen Sie die Angebote unserer Partner zu Ihrem – geldwerten – Vorteil. Hier ein Auszug aus der Service-Palette: Gut informiert sein, kompetent den Alltag in Schule und Bildungseinrichtungen bewältigen. Die GEW hilft und hat für Sie eine gute Dosis Theorie und Praxis parat. Unser Angebot für Sie: I Verbraucher-Telefon der Verbraucherzentrale zum Sonderpreis I Kostenlose Nutzung der „infothek“ des Verbraucherschutzes I Kostenloser Ratgeber des Verbraucherschutzes I Die neue Internetseite gew-bildungsmacher.de präsentiert Unterrichtsentwürfe, Materialien zum Kooperativen Lernen, Infos rund um Recht und Gesetz, Tipps zum Berufseinstieg und zur Unterrichtsvorbereitung – handfeste Unterstützung für alle, die Bildung machen, I Publikationen zu Pädagogik und Recht aus dem NDS-Verlag, I Günstige Versicherungstarife bei Lebens-, Unfall-, Kfz-, Gebäudeversicherungen I Seminare, Fortbildungen, Training über die gewerkschaftliche Bildung der GEW und die GEW-Abteilung Bildung des DGB-Bildungswerks NRW. I Reisekostenzuschuss für Ihre individuelle Urlaubsreise Sie sehen, es lohnt sich! Testen Sie uns, werden Sie Mitglied in der GEW! I Reisedienstleistungen für Ihre Urlaubsplanung 35 Junge GEW Junge GEW – Mehr als schlaue Sprüche Der Vorbereitungsdienst ist anders als das Studium – ganz anders. Statt Grund- und Hauptstudium, Vorlesung, Leistungsnachweis und Mensa – BDU, OVP, Kernseminar, MentorIn und Hospitation. Damit Du mit Deinen Problemen und Fragen in der schwierigen Phase des Vorbereitungsdienstes nicht alleine bist, gibt es in der GEW-NRW die „Junge GEW“. Dort findest Du junge Leute, die ihre Ausbildung gerade beenden oder in den letzten Jahren beendet haben. I Wir helfen bei (fast) allen Fragen zur Organisation des Vorbereitungsdienstes. I Wir beraten bei rechtlichen Fragen. I Wir vermitteln Kontakte zu Personalräten und GEW – Gruppen vor Ort. I Wir unterstützen durch Vermittlung vor Ort im Seminar, in der Schule. I Wir bieten aktuelle Informationen zum Lehrerlnneneinstellungsverfahren. I Wir organisieren Veranstaltungen, Seminare und Workshop zu Themen, die für LAA und junge Lehrerinnen/Lehrer interessant und wichtig sind. I Wir vertreten die Interessen junger Menschen im Erziehungsbereich nach innen und außen. I Wir suchen auch immer engagierte LAA für die Arbeit an schul- und gesell- schaftspolitischen Fragestellungen. Falls Du also Fragen, Anregungen oder Probleme hast, wende Dich einfach an uns, komm bei unseren Veranstaltungen vorbei oder schreib uns eine Email. Nur durch Deine Rückmeldung an uns können wir wirklich an den Dingen arbeiten, die Euch, dem LehrerInnenachwuchs in NRW, wirklich wichtig sind! Kontakt: jungegew@gew-nrw.de www.gew-bildungsmacher.de, www.junge-gew-nrw.de 37 Junge GEW Unser Berufsleitbild von Lehrerinnen und Lehrern Junge GEW – im GEW-Landesverband NRW Prozess Selbstverpflichtung Das vorliegende Berufsleitbild von Lehrerinnen und Lehrern ist in einem Arbeitsprozess der Jungen GEW NRW entstanden. In zwei Wochenendseminaren und mehreren Arbeitssitzungen einer Redaktionsgruppe wurde der vorliegende Text entwickelt. Auf den Wochenendseminaren wurden persönliche, berufliche und gewerkschaftliche Leitbilder entworfen, die bei der Erstellung des Textes eingeflossen sind. Das so entstandene Leitbild wurde der Landesdelegiertenversammlung im Oktober 2001 vorgelegt, dort beraten und beschlossen. Die Junge GEW versteht dieses Leitbild als Selbstverpflichtung: Wir versuchen nach den Grundsätzen des Leitbildes zu arbeiten und uns ganz bewusst daran zu messen und messen zu lassen. Wir wollen uns in Schule und Gesellschaft aktiv einsetzen für die Realisierung dieser Utopie. Utopie Die im Text formulierten Aspekte sind in vielen Teilen Wunschvorstellungen, wie wir in der Schule arbeiten wollen und zeigen auf, welche Rahmenbedingungen für uns notwendig sind. Vorstellungen Grundgedanke für die Erstellung eines Leitbildes war, dass wir als Gruppe innerhalb der Gewerkschaft ganz konkrete schulformunabhängige Vorstellungen von dem Berufsbild einer Lehrerin oder eines Lehrers haben. Anspruch Wir haben für uns wichtige Aspekte des Berufes dargestellt und die Vielschichtigkeit unserer Arbeit verdeutlicht. Dabei erheben wir nicht den Anspruch, alles berücksichtigt zu haben. 38 Individualität Der Jungen GEW ist wichtig, dass mit diesem Leitbild nicht eine einheitliche Lehrerin oder ein einheitlicher Lehrer beschrieben wird, sondern dass das Leitbild Raum für individuelle Stärken, Schwächen und Schwerpunktsetzungen von Kolleginnen und Kollegen bietet. Es geht uns ebenso nicht darum ein Anforderungsprofil für „gute Lehrerinnen und Lehrer“ zu entwickeln, sondern dieses Leitbild spiegelt unsere Vorstellungen vom Lehrerberuf wider. Deshalb ist der Text bewusst in der „Wir“-Form verfasst. Junge GEW Stand-Punkt Wir wollen uns nicht für unseren Beruf rechtfertigen, sondern transparent machen, was es heißt Lehrerin oder Lehrer zu sein. Dabei ist uns klar, dass wir besonders im Blickpunkt der Öffentlichkeit stehen, weil jeder verschiedenste schulische Erfahrungen gesammelt und somit eigene Lehrerbilder mitgenommen hat. Diesen Blicken stellen wir uns mit dem Leitbild und machen eine Darstellung unseres Berufsverständnisses öffentlich. Grundsätze Schulbildung ist Voraussetzung für die aktive Teilhabe an einer demokratischen Gesellschaft. Schule muss daher selbst nach demokratischen Grundsätzen gestaltet sein. Sie kann dieser grundlegenden Aufgabe dann gerecht werden, wenn der Staat ihre inhaltliche und finanzielle Unabhängigkeit gewährleistet. Nur so ist Chancengleichheit für alle möglich. Den äußeren Rahmen von Schule bilden Schulträger, Schulaufsicht, Politik, Wirtschaftsunternehmen im dualen System sowie Gewerkschaften und Verbände. Daneben versucht eine Vielzahl von Interessengruppen Einfluss auf die Gestaltung von Schule zu nehmen. Trotz dieser Dependenzen ist es notwendig, dass konkrete Entscheidungen in der Schule unabhängig von direkter äußerer Einflussnahme bleiben. Wir treffen Entscheidungen auf der Grundlage pädagogischer Notwendigkeiten und der Bedürfnisse von SchülerInnen, Eltern und LehrerInnen. Wir wirken in den Gremien, die Schule bestimmen, mit um für unsere Vorstellungen von Schule zu werben und sie über diese Wege durchzusetzen. Wir betrachten die Integration der Menschen aus gesellschaftlich benachteiligten Gruppen als unsere besondere Aufgabe. Hierbei denken wir unter anderem an Menschen mit Behinderungen, mit Migrationshintergrund und an solche, die aufgrund ihrer sexuellen oder konfessionellen Orientierung Benachteiligungen erfahren. Wir prägen mit unserer Persönlichkeit die Schule Wir sind Fachleute für Schule. Wir sind eigenständige Persönlichkeiten mit Stärken und Schwächen. Das findet seinen Widerhall in unserer Einstellung zum Beruf und in unserem Verhalten im Unterricht. Wir sind positives Vorbild, weil wir Menschen persönlich ansprechen, Meinungen ernst nehmen und damit die Bereitschaft wecken, Meinungen zu vertreten. Dadurch prägen wir maßgeblich die Schule. Zu den beruflich notwendigen persönlichen Qualifikationen zählen neben fachlichem Grundlagenwissen auch Methoden- und Sozialkompetenz sowie Kritik- und Konfliktfähigkeit. Wir sind in der Lage, unsere Arbeit selbstkritisch zu reflektieren. Bei unserer Arbeit stoßen wir immer wieder an Grenzen unserer Kompetenzen und persönlichen Belastbarkeit. Wir nehmen unseren Bildungsund Erziehungsauftrag ernst Wir verwirklichen allgemein anerkannte Erziehungsideale entsprechend den geltenden Richtlinien. Die Motivation für unsere 39 Junge GEW Arbeit entspringt unserem persönlichen pädagogischen Anliegen. Ziel ist es, den Schülerinnen und Schülern Wege zur Lebensbewältigung aufzuzeigen. Wir wollen Kinder und Jugendliche zu Selbstständigkeit, Ehrlichkeit und Offenheit befähigen. Sie sollen in der Lage sein, ihre eigenen Stärken und Schwächen treffend einzuschätzen. Jedes Kind wird von uns in seiner Individualität ernst genommen. Seine Neugierde wird geschätzt. Wir geben Sicherheit und Geborgenheit, sind aber auch unangenehm und „treten auch schon mal jemanden in den Hintern“. Bei der Integration von Menschen aus gesellschaftlich benachteiligten Gruppen sind wir Wegbereiter. Wir vermitteln Basiskompetenzen Basiskompetenzen sind für uns qualifiziertes Grundwissen und die Fähigkeit selbstständig damit umzugehen. Zudem vermitteln wir Methoden-, Ich- und Sozialkompetenz. Wir fördern selbstständiges Lernen. Die vielfältigen Lerninhalte, -formen und -wege ergeben sich aus der Lebenswirklichkeit der SchülerInnen und fließen in diese zurück. Dieser adressatInnengerechte Unterricht ermöglicht positive Lernerlebnisse. Wir beachten die Situation von Menschen aus benachteiligten Gruppen sowie den Gedanken der reflexiven Koedukation. Damit fördern wir die Freude am Lernen und Lehren. Diese wird auch durch unsere eigene Begeisterung unterstützt. Wir sind kompetent durch Aus- und Weiterbildung. Grundlage bildet ein wissen40 schaftliches Studium. Die ständige Reflexion unseres Tuns zeigt uns die Defizite in unserem professionellen Handeln. Wir beheben diese durch qualifizierte Fortbildungsmaßnahmen. Wir arbeiten im Team Wir arbeiten an einem gemeinsamen Arbeitsplatz. Wir sorgen uns um ein gutes Arbeitsklima. Deshalb fördern wir das Arbeiten im Team. Pädagogische und fachliche Probleme diskutieren wir mit Kolleginnen und Kollegen, wir geben Hilfestellungen und finden Lösungen. Bei gemeinsamen Aufgaben diskutieren wir pädagogische Leitlinien, erarbeiten Kompromisse und stellen einen Konsens her, der von allen umgesetzt wird. Wir bringen unsere persönlichen Vorstellungen von Erziehung und Unterricht ein und respektieren die individuellen Vorstellungen der anderen. Wir nehmen Anregungen und Erfahrungen älterer Kolleginnen und Kollegen an und setzen durch unsere eigenen Erfahrungen neue Impulse. Dabei betrachten wir unsere eigenen Leitlinien kritisch. Entscheidungen, die die gesamte Schule betreffen, werden auf Dauer weniger von der Schulleitung allein getroffen. Wir übernehmen kompetent und eigenverantwortlich einzelne Aufgaben im Schulleben, entlasten uns dadurch gegenseitig und stellen schulische Entscheidungen auf eine breite Basis im Kollegium. Wir bilden aus Wir arbeiten nicht nur mit Schülerinnen und Schülern. Gleichzeitig sind wir kompe- Junge GEW tent für die Ausbildung von Erwachsenen, denn wir bilden Lehrerinnen und Lehrer in den verschiedenen Phasen ihrer Ausbildung aus. Wir arbeiten nicht nur an Schulen, sondern auch an Universitäten und Studienseminaren. Dies nutzen wir um unseren Blickwinkel zu verändern. Wir sind offen für neue Ideen, die durch Ausbildungssituationen in die Schule getragen werden. Wir arbeiten auch außerhalb des Unterrichts Für uns ist Schule nicht nur Unterricht, sondern bietet in ihrer räumlichen und sachlichen Ausstattung auch einen Ort für die Vor- und Nachbereitung von Unterricht, die Beratung von SchülerInnen, Eltern und KollegInnen sowie die Arbeit mit dem Umfeld der Schule. Wir organisieren für SchülerInnen, Eltern und andere Gruppen einen verlässlichen Rahmen mit festen Unterrichts- sowie verlässlichen Sprechzeiten. Wir streben auf allen Ebenen unserer Arbeit eine ständige Weiterentwicklung an, indem wir innovationsbereit und offen sind. Wir lassen uns durch Rückschläge nicht entmutigen. Das Mittel der Evaluation nutzen wir, um fundierte Rückmeldungen über unsere Arbeit zu erhalten. Die Ergebnisse der Evaluation sowie die Arbeit selbst machen wir nach innen und außen transparent und stellen uns den Reaktionen. Wir benötigen fest verankerte Ruhephasen, um Entwicklungen beobachten und reflektieren zu können und um Energie zurückzugewinnen. Wir kooperieren mit Institutionen und Interessengruppen innerhalb und außerhalb des Bildungssystems Unsere Schülerinnen und Schüler erleben Erziehung und Bildung in verschiedenen Institutionen innerhalb und außerhalb des Bildungssystems: in Kindergärten, Grundschulen, Sonderschulen, Sekundarschulen, Hochschulen und Betrieben, aber auch in Jugendverbänden, Freizeiteinrichtungen, Museen, in Religionsgemeinschaften, in der Familie, durch weitere staatliche Einrichtungen, in Therapien. Um eine Kontinuität des Lehrens, Lernens und Erziehens sicherzustellen, ist Zusammenarbeit notwendig. Gemeinsam gestalten wir die Erziehung und Bildung zum Wohle der Schülerinnen und Schüler. In unserer Bildungsarbeit greifen wir auf Kompetenzen zurück, die in den Lern- und Lebensgruppen der Schülerinnen und Schüler erworben wurden. Wir vermitteln unsererseits Kompetenzen, die in diesen Gruppen notwendig sind. Dies wird gewährleistet durch Informationsaustausch zwischen allen beteiligten Fachkräften. Insbesondere die Eltern werden durch aktive Mitarbeit an der Erziehung und Bildung ihrer Kinder in der Schule beteiligt. Wir beraten Schülerinnen und Schüler sowie Eltern im Hinblick auf die Schullaufbahn, berufliche Perspektiven, Freizeitgestaltung und eine verantwortungsbewusste Lebensführung. Hierbei kooperieren wir mit außerschulischen Fachkräften (Arbeitsamt, Jugendamt, SozialpädagogInnen, schulpsychologischer Dienst, ÄrztInnen). 41 GEW GEW im Personalrat Grundschulen Bezirksregierung Arnsberg Ingrid Schipper Kühlingstr. 30 44309 Dortmund Tel. 0231 2019 66 Fax 0231 3102 21 h.schipper@dokom.net Volker Maibaum Ehmsenstr. 35 A 44269 Dortmund Tel. 0231 9482089 maibaum-gew-dortmund@ t-online.de Bezirksregierung Detmold Sabine Unger Bielefelder Str. 489 a 32758 Detmold Tel. 05232 850375 Fax 05232 987009 Gew-owl@t-online.de Hans-Dieter Elbracht Menzelstr. 68 33613 Bielefeld Tel. 0521 889637 pankratz.elbracht@t-online.de Bezirksregierung Düsseldorf Eckehard Vogt Dieselstr. 7 42719 Solingen Tel. 0212 13030 eckehard.vogt@alice-dsl.net Helga Krüger Zietenstr. 25 42281 Wuppertal Tel. 0202 507126 Fax 0202 507126 krueger.wtal@t-online.de Bezirksregierung Köln Renate Eidems Sankt Rochusweg 56 41812 Erkelenz Tel. 02431 4782 Fax 02431 971806 renateeidems@aol.com Walter Lohne Münsterstr. 3 52076 Aachen Tel. 02408 145813 W.Lohne@t-online.de Bezirksregierung Münster 42 Hauptschulen Gabriele Daldrup Mendelweg 12 48607 Ochtrup Tel. 02553 5310 gabriele.daldrup@t-online.de Hans-Jürgen Evers Augustin-Wibbelt-Str. 1 46325 Borken Tel. 02861 62179 gew@h-j-evers.de GEW Förderschulen Realschulen Gesamtschulen Rita Hötzel Charlottenstr. 10 58453 Witten Tel. 02302 690943 rita.hoetzel@gmx.de Wolfgang Lüddecke Beethovenstr. 4 58553 Halver Tel. 02353 3417 Tel. 02353 903818 wolfgang.lueddecke@t-online.de Ulrich Kriegesmann Sauerbruchstr. 4 58453 Witten Tel. 02302 699485 Fax 02302 699485 ulkrie@versanet.de Barbara Ritter Bödingsheide 30 33397 Rietberg Tel. 05244 1714 barbaritt@aol.com Gerhard Rieke Klosterstr. 19 34414 Warburg Tel. 05641 743289 gerd_rieke@web.de Dietmar Winsel Tegelweg 51 33102 Paderborn Tel. 05251 5068345 Fax 05251 5068346 Dwinsel@gmx.de Karl van den Mond Stöckmannstr. 62 46045 Oberhausen Tel. 0211 4755010 (PR-Büro) Fax 0211 4755990 (PR-Büro) PR-Foerderschulen@brd.nrw.de Edeltraud Schwindt Asberger Str. 92 a 47228 Duisburg Tel. 02065 89667 Fax 02065 899524 EdSchwindt@aol.com Claudia Paar Fr.-v.-d.-Schulenburg-Str.51 41466 Neuss Tel. 02131 470358 fpaar@t-online.de Marion Nowotny Alteburger Str. 60 50678 Köln Tel. 0221 1473267 (PR-Büro) Fax 0221 1472896 (PR-Büro) marion.nowotny@brk.nrw.de Elke Büßer Auf Dem Heidchen 17 51519 Odenthal Tel. 02174 4352 elkebuesser@aol.com Emmy Schul Erzbergerallee 66 52066 Aachen Tel. 0241 9971256 emmy.schul@gmx.de Bettina Marzinzik Bramgaustr. 4 46325 Borken Tel. 02861 61320 marzinzik@t-online.de Hedwig Brüggenkamp Geiststr. 63 59302 Oelde Tel. 02522 61448 Fax 02522 937661 HedBrueggenkamp@aol.com Kerstin Grebenstein Dernekamp 86 48249 Dülmen Tel. 02594 948512 kerstin@grebensteins.de 43 GEW GEW im Personalrat Gymnasien Bezirksregierung Arnsberg Harald Wunderlich Adalbertstr. 105 44149 Dortmund Tel. 0231 178817 Fax 0231 146020 har.wunderlich@cityweb.de Ulrich Roseneck Feldgarten 45 44388 Dortmund Tel. 0231 636912 u.roseneck@t-online.de Bezirksregierung Detmold Martina Reinking-Heer Umradstr. 9 32432 Minden Tel. 0571 85377 mareky@t-online.de Michael Gebauer Horstmanns Feld 51 33739 Bielefeld Tel. 05206 6918 Fax 05206 6918 hmgebauer@t-online.de Bezirksregierung Düsseldorf Renate Aust Metzkauser Str. 36 40625 Düsseldorf Tel. 0211 283518 Fax 0211 283728 renate.aust@gmx.net Joachim Jankowski Pulverweg 32 47051 Duisburg Tel. 0203 299850 Fax 0203 2983552 jjankowski@t-online.de Bezirksregierung Köln Martin Pötz Koelhoffstraße 1 50676 Köln Tel. 0221 136444 martin.poetz@gmx.de Dietrich Weinkauf Schillingsrotter Str. 56 50996 Köln Tel. 0221 3989620 d.weinkauf@t-online.de Bezirksregierung Münster 44 Berufskolleg Katharine Plümer-Krabbe Lönsstr.15 48145 Münster Tel. 0251 3944478 Helmut Hermes II. Bickestraße 19 44263 Dortmund Tel. 0231 418186 hh@bk-ostvest.de GEW Hauptpersonalrat beim MSW Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW Grundschulen Gesamtschulen Rixa Borns Oberschlesier Str. 77 48151 Münster Tel. 0251 776001 Fax 0251 799762 rixaborns@t-online.de Irene Pasternak Baumblüte 16 45133 Essen Tel. 0201 7988968 Fax 0201 7988979 i.pasternak.hpr@t-online.de Hauptschulen Gymnasien Hans-Wilhelm Bernhard Bördestr. 10 59590 Geseke Tel. 02942 6195 Fax 02942 78763 HnsBrnhrd@aol.com Uwe Lämmel Buchenweg 9a 32429 Minden Tel. 0571 53143 uwe-laemmel@t-online.de Berufskolleg Förderschulen Gerhard Weidemann Enfieldstr. 209 45966 Gladbeck Tel. 02043 42668 Fax 02043 42603 gerd.weidemann@gew-nrw.de Klemens Lüchtefeld Schatenstr. 16 33604 Bielefeld Tel. 0521 286616 Fax 0521 2704077 kl.luechtefeld@t-online.de Realschulen Maike Finnern Babenhauser Str. 194 33619 Bielefeld Telefon 0521 56169663 maike.finnern@web.de 45 Immer einen Klick voraus: www.gew-nrw.de Du suchst aktuelle Informationen aus der Bildungspolitik in NRW? Du willst genau wissen, was am Arbeitsplatz Bildung gerade passiert? Natürlich kannst Du Dich durch 259.000 Google-Ergebnisse klicken. Aber unter www.gew-nrw.de kommst Du schneller ans Ziel. Das gewisse Extra für Mitglieder Dein Nachname und Deine zehnstellige GEW-Mitgliedsnummer sind die Eintrittskarte zu exklusiven Vorteilen und Services. I I 46 Online-Archiv: Bildungspolitische Entwicklungen, Gesetzesänderungen, Musterschreiben und vieles mehr – so sieht modernes, individuell nutzbares Medienmanagement aus. Service-Bereich: GEW-Lehrerkalender, Wandplaner, Ferienkalender oder Schulgesetzbroschüre – bestell’s kostenlos! I I Web-Code: Kurze Zahlenkombinationen in unseren Broschüren bringen Dich online auf direktem Weg zur passenden Information. Fotogalerie: E-Cards versenden, an Fotowettbewerben teilnehmen – weil Bilder manchmal mehr sagen als Worte. Infos auf dem Silbertablett Nachrichten gibt es überall. Deshalb kannst Du Dir bei uns genau die aussuchen, die zu Dir passen. I RSS-Feed: Der kürzeste Weg zu den aktuellsten Schlagzeilen der Bildungsgewerkschaft I Newsletter: Alle Themen der Bildungsgewerkschaft – alle 14 Tage neu I Schulpost: Das kompakt geschnürte Infopaket für Schulen in NRW I Webinfo: Schneller Zugriff auf alle Presse- und Medieninfos der GEW in NRW I VL-Aktuell: Unsere Unterstützung für die GEW-Vertrauensleute 47 GEW Bezirk Arnsberg Vorsitz Dortmund Geschäftsstelle Bürozeiten Internet Ulrich Roseneck Luisenstr. 30 44137 Dortmund 0231 148881 Mo – Do 10 – 17 Uhr Fr 10 – 14.30 Uhr Dortmund.gew-nrw.de geschaeftstelle@ gew-dortmund.de Elberfelder Str. 57 58095 Hagen 02331 31162 Mo + Do 16 – 17 Uhr Di 13 – 14 h Hagen.gew-nrw.de gew-hagen@t-online.de Hagen Hamm Gabriele Breitkreutz 02381 25582 Hamm.gew-nrw.de GBreitkr@web.de Herne Peter Velten 02323 60842 Herne.gew-nrw.de peter-velten@t-online.de Olpe Mechthild Eisenblätter 02761 3836 Olpe.gew-nrw.de mechthildeisenblaetter@gmx.de Bochum Ulrich Kriegesmann Ennepe-Ruhr Jürgen Angrabeit 0234 502196 Hochsauerland Roswitha Franz Alte Hattinger Str. 19 Mo, Di, Mi 11 – 17 Uhr Bochum.gew-nrw.de info@gew-bochum.de 44789 Bochum 0234 434699 Enneperuhr.gew-nrw.de angrabeit.j@arcor.de Kaiser-Otto-Ring 6 a nach Vereinbarung 34431 Marsberg Hochsauerland.gew-nrw.de roswitha.franz@gew-hsk.de 02992 5757 Märkischer Kreis Wolfgang Lüddecke 02353 3417 Siegen Franz-Josef Roggenbuck 02745 351 Siegen.gew-nrw.de fjroggenbuck@web.de Soest Wolfgang Marciniak Unna 48 Maerkischerkreis.gew-nrw.de wolfgang.lueddecke@web.de Gerda Gnad 02383 3453 Ulrichertor 4 59494 Soest 02921 3541499 Soest.gew-nrw.de gewsoest@web.de Unna.gew-nrw.de gerda.gnad@gmail.com GEW Bezirk Detmold Vorsitz Geschäftsstelle Bürozeiten Internet Paderborn Bernd Beuerbach 305251 640275 Paderborn.gew-nrw.de beuerbach@t-online.de Höxter Eberhard Gäse 05531 809409 Hoexter.gew-nrw.de gew-hx@online.de Bielefeld Michael Gebauer Gütersloh Barbara Ritter 05244 1714 Guetersloh.gew-nrw.de barbaritt@aol.com Herford Friedel Böhse 05731 83390 Herford.gew-nrw.de Friedel.Boehse@web.de Lippe Rolf Langhorst 05231 69744 Lippe.gew-nrw.de gew-lippe@email.de August-Bebel-Str. 135 33602 Bielefeld 0521 173317 Mo, Di + Do 12 – 18 Uhr Minden-Lübbecke Klaus Gerlich 0571 710668 Bielefeld.gew-nrw.de gew-bielefeld@gmx.de Minden.gew-nrw.de klausgerlich@aol.com Bezirk Düsseldorf Bürozeiten Internet Vorsitz Geschäftsstelle Düsseldorf Detlef Polt Friedrich-Ebert- Str. 34-38 Mo + Di 13.30 – 17.30 Uhr Duesseldorf.gew-nrw.de 40210 Düsseldorf Mi 10 – 14 Uhr gew-duesseldorf@t-online.de 0211 363902 Do 13.30 – 16.30 Uhr Essen Jörg Kuhlmann Hollestr. 3 45127 Essen 0201 223281 Mo, Di, Do 14 – 17.30 Uhr Essen.gew-nrw.de Mi 10 – 15 Uhr info@gew-essen.de 49 GEW Bezirk Düsseldorf Vorsitz Geschäftsstelle Bürozeiten Internet Kleve Walter Seefluth 02831 6052 Kleve.gew-nrw.de w-seefluth@t-online.de Krefeld Philipp Einfalt 02151 563735 Krefeld.gew-nrw.de peinfalt@aol.com Mönchengladbach Reinhold Schiffers Moenchengladbach. gew-nrw.de gew-mg@gew-mg.de Mülheim Alois Mayer Nockwinkel 18 45277 Essen 0201 583607 bitte erfragen Muelheim.gew-nrw.de a.grunwald@gew-mh.de Oberhausen Cornelia Schimanowski Friedrich-Karl-Str. 24 46045 Oberhausen 0208 807085 bitte erfragen Oberhausen.gew-nrw.de mail@gew-oberhausen.de Remscheid Jürgen Gottmann 02191 661130 Solingen Eckehard Vogt Viersen Agatha Weber 02162 34860 Wuppertal Helga Krüger Paradestr. 21 42107 Wuppertal 0202 440261 Mo – Do 14 – 18 Uhr Wuppertal.gew-nrw.de gew.wuppertal@t-online.de Duisburg Norbert Müller Wrangelstr. 13 47059 Duisburg 0203 311323 Mo – Fr 14 – 17 Uhr Duisburg.gew-nrw.de geschaeftsstelle@ gew-duisburg.de Mettmann Axel Jost 02102 80037 Mettmann.gew-nrw.de axel_jost@t-online.de Rhein-KreisNeuss Sylvia Decker 02131 531435 Neuss.gew-nrw.de sylviadecker@gmx.de Wesel 50 Rheydterstr. 328 bitte erfragen 41065 Mönchengladbach 02161 209633 Marie-Luise Planer 02064 43990 Wesel.gew-nrw.de ml.planer@t-online.de Remscheid.gew-nrw.de jgottmann@t-online.de Dieselstr. 7 42719 Solingen 0212 13030 Solingen.gew-nrw.de eckehard.vogt@alice-dsl.net Viersen.gew-nrw.de agathaweber@t-online.de GEW Bezirk Köln Vorsitz Geschäftsstelle Bürozeiten Internet Regionalverband Aachen Holger von Bötticher Dennewartstr. 17 52068 Aachen 0241 37010 Mo 14 – 17 Uhr Di, Mi, Do 13 – 17 Uhr Aachen.gew-nrw.de gew.aachen@t-online.de Bonn Joachim von Maydell Endenicher Str. 127 53115 Bonn 0228 653955 Di, Do + Fr 14 – 17 Uhr Bonn.gew-nrw.de buero@gew-bonn.de Düren Peter Erken Kämergasse 27 52349 Düren 02421 17443 Mi 15.30 – 18.00 Uhr Euskirchen Beate Klinke Endenicher Str. 127 53115 Bonn 0228 653955 Di, Do + Fr 14 – 17 Uhr Euskirchen.gew-nrw.de gew.euskirchen@web.de Heinsberg Klaus-Dieter Lange Köln Klaus Minartz Dueren.gew-nrw.de ghs-guerzenich@t-online.de Heinsberg.gew-nrw.de gew-kreis-heinsberg@gmx.de Hans-Böckler-Platz 1 50672 Köln 0221 516267 Mo, Di, Do 10 – 16 Uhr Mi, Fr 12 – 16 Uhr Koeln.gew-nrw.de gew-koeln@netcologne.de Leverkusen Norbert Arnold 02174 498791 Leverkusen.gew-nrw.de arnnor@t-online.de Rhein-Erft-Kreis Hubert Wolter 02233 45518 Erftkreis.gew-nrw.de hubertwolter@gmx.de Oberberg. Kreis Jürgen Schäffler Körner Str. 35 Mo 14 – 16 Uhr 51 643 Gummersbach Mi 10 – 12 Uhr 02261 61920 Do 15 – 17 Uhr Rhein.- Berg. Kreis Angela Blömer 02202 964507 Rhein- Sieg-Kreis Michael Liß Oberberg.gew-nrw.de kv@gew-oberberg.de Rheinberg.gew-nrw.de bloemera@gmx.de Kaiserstr. 108 53721 Siegburg 02241 1277763 Mo 15 – 17 Uhr Do 10 – 12 Uhr Rheinsieg.gew-nrw.de info@gew-rheinsieg.de 51 GEW Bezirk Münster Vorsitz Geschäftsstelle Bürozeiten Internet Bottrop Jutta Britze 02045 402902 Bottrop.gew-nrw.de j-britze@versanet.de CoesfeldLüdinghausen Edith Kellers 02594 85853 Coesfeld.gew-nrw.de gew-coe@t-online.de Gelsenkirchen Karl-Heinz Mrosek Münster Clemens Roggenbuck Zumsandestr. 35 48145 Münster 0251 33908 Mo, Mi, Fr 9 – 12.30 Uhr Mo, Di, Do 14 – 17 Uhr Muenster.gew-nrw.de gew-muenster@t-online.de Borken Hans-Jürgen Evers Di 15 – 17 Uhr Borken.gew-nrw.de kvborken@gew-borken.de Essener Str. 88 Mo, Do 9 – 12 Uhr 45899 Gelsenkirchen Di, Mi 15 – 18 Uhr 0209 513759 Elbinger Weg 9 46325 Borken 02861 602309 Recklinghausen Heinzbert Peeters 02369 204629 Gelsenkirchen.gew-nrw.de gew-ge@gmx.de Recklinghausen.gew-nrw.de pr@hpeeters.de Steinfurt Zumsandestr. 35 48145 Münster 0251 33908 Mo, Mi, Fr 9 – 12.30 Uhr Mo, Di, Do 14 – 17 Uhr Steinfurt.gew-nrw.de kontakt@gew-steinfurt.de Warendorf 52 Heinrich Schmidt Peter Kumpf Zumsandestr. 35 48145 Münster Mo, Mi, Fr 9 – 12.30 Uhr Mo, Di, Do 14 – 17 Uhr 0251 33908 Warendorf.gew-nrw.de ger-912@versanet.de GEW Landesgeschäftsstelle Allgemeine Geschäftszeiten der GEW 8.00 Uhr - 16.30 Uhr Nünningstr. 11, 45141 Essen Sammelnummer Telefon 0201 / 2 94 03 01 GEW Service Telefon 0201 / 2 94 03 33 Telefax 0201 / 2 94 03 34 Rechtsberatung Telefon 0201 / 2 94 03 37 Telefax 0201 / 2 94 03 53 53 GEW SERVICE-LINE : Essen - 0201 / ... GEW Service-Nummern der GEW-Landesgeschäftsstelle GEW Rechtsschutz Landesrechtsstelle / Verwaltung 2 94 03 38 Telefonische Rechtsberatung Montag bis Donnerstag13.30 bis 16.00 Uhr Freitag 10.00 bis 12.00 Uhr Rechtsschutz-Telefax 2 94 03 37 2 94 03 53 Mitgliederverwaltung Die Anfangsbuchstaben... A bis F 2 94 03 43 G bis Schl 2 94 03 44 Schm bis Z 2 94 03 42 Telefax 2 94 03 45 GEW Servicetelefon Montag-Donnerstag 11.00 bis 16.00 Uhr Freitag 10.00 bis 13.00 Uhr GEW Servicefax 2 94 03 33 2 94 03 34 Abteilung Bildung, GEW im DGB - Bildungswerk Weiterbildung der GEW 54 2 94 03 26 Soziale Absicherung der LAA Soziale Absicherung der LAA: Besoldung – Beihilfe Besoldung der Lehramtsanwärter und Studienreferendare In NRW werden jedes Jahr weit über 16.000 Lehramtsanwärter und Studienreferendare ausgebildet. Schon in ihrer Ausbildung stehen sie verantwortlich vor der Klasse und erwirtschaften mit dem bedarfsdeckenden Unterricht (BDU) 2.100 Lehrerstellen. Damit spart das Land jährlich 100 Mio. EURO Personalkosten. Verantwortung und Engagement in Schule und Studienseminar stehen nach wie vor im krassen Gegensatz zur sozialen Lage der LAA. Ihre finanzielle Situation ist katastrophal, die monatlichen Bezüge sind eine Zumutung für junge Erwachsene in der Ausbildung, zumal dann, wenn sie Familie haben. Von den monatlichen Aufwendungen für Fahrtkosten, Unterrichtsmaterialien, Fachlektüre etc. ganz zu schweigen. Die fatale Konsequenz: viele LAA und Referendare sind gezwungen, neben ihrer Ausbildung, und womöglich zu deren Lasten, noch jobben zu gehen. Neben den monatlichen Anwärterbezügen gibt es eine (anteilige) Sonderzuwendung als „Weihnachtsgeld“ in Höhe von 45% der jeweiligen Bezüge. Urlaubsgeld gibt es nicht. GEW-Kampagne: Wir fordern 1.600 EURO! Die GEW hat in der Tarif- und Besoldungsrunde 2009 eine Unterschriftenkampagne zur Erhöhung der Anwärterbezüge durchgeführt. Da das Land NRW nach der Föderalismusreform die alleinige Verantwortung für die finanzielle Lage der Lehramtsanwärter und Studienreferendare hat und die Anwärterbezüge eigenständig regeln kann, hat die GEW die Landesregierung damals aufgefordert, die Anwärterbezüge auf 1.600 EURO anzuheben, in einem ersten Schritt um mindestens 120 EURO. Der große Erfolg blieb aus: Es gab zunächst eine Erhöhung um 60 EURO, prozentual mehr als für die Lehrkräfte im Beamtenverhältnis. Die weitere lineare Steigerung der Anwärterbezüge in den nächsten Jahren betrug 1,2% (1.3.2010), 1,5% (1.4.2011) und 1,9% (1.1.2012). Das Thema angemessene LAA-Bezüge bleibt auf der politischen Agenda der GEW. 55 Soziale Absicherung der LAA Beihilfe und Krankenversicherung für LAA Im Referendariat sind LAA „Beamte auf Widerruf“. Beamte auf Widerruf sind von der Sozialversicherung befreit. Im Rahmen der Fürsorgepflicht des Landes erhalten LAA im Krankheitsfall eine „Beihilfe“ zu den entstandenen Krankheitskosten. So werden in der Regel 50 % der Krankheitskosten von der Beihilfestelle erstattet. Wie hoch der Beihilfeanspruch ist hängt ganz von Ihrer persönlichen Situation ab: Der Beihilfebemessungssatz (Anteil der erstatteten Kosten) beträgt: a) für den Beihilfeberechtigten selbst 50 % (70 % bei zwei oder mehr Kindern) b) für den berücksichtigungsfähigen Ehegatten 70 % c) für ein berücksichtigungsfähiges Kind 80 % Privat krankenversichern Da die Beihilfestellen in der Regel nur 50 % tragen stellt sich die Frage, wie man am besten den Differenzbetrag (zu 100 %) absichert. Die Versicherung muss also nur die andere Hälfte der Kosten abdecken und ist daher in der Regel recht kostengünstig. Frauen zahlen deutlich mehr – eine mögliche Schwangerschaft wird in der privaten Krankenversicherung eben als „Kostenrisiko“ betrachtet! Die Preise der privaten Versicherungen (aber auch Leistungen) sind durchaus unterschiedlich, Vergleiche lohnen sich. Wer wäh56 rend des Studiums in der gesetzlichen Krankenversicherung ist, kann diese im Vorbereitungsdienst freiwillig fortsetzen (allerdings dann ohne Beitragszuschuss des Arbeitgebers). Dies beeinträchtigt den Beihilfenanspruch, kann aber ggfs. nach dem Vorbereitungsdienst von Vorteil sein. Bitte beachten Sie: I Der Beihilfeantrag ist grundsätzlich von der/dem Beihilfeberechtigten selbst zu stellen und zu unterschreiben. Erstattungsanträge durch sonstige Personen (Partner, Familienangehörige) nur mit entsprechender Vollmacht des/der Beihilfeberechtigten. I Eine Beihilfe wird nur gewährt, wenn sie innerhalb eines Jahres nach Entstehung der Aufwendungen spätestens jedoch nach einem Jahr nach Ausstellung der Rechnung beantragt wird. Für Heilkuren, häusliche Pflege, Zuschussgewährung gibt es spezielle Antragsgebühren I Lediglich Aufwendungen im Umfang von mehr als 100,– Euro können bei der Beihilfe beantragt werden. Ausnahme: Beihilfeaufwendungen, die die Summe in einem Zeitraum von zehn Monaten nicht überschreiten, werden abweichend dann beglichen, wenn sie einen Betrag von 15,– Euro) übersteigen. I Bei Vorlage von Beihilfeanträgen sind die amtlichen Formblätter zu verwenden, die bei den zuständigen Festsetzungsstellen angefordert werden können. I Grundsätzlich Originalbelege dem Beihilfeantrag beifügen, sie werden nach Bearbeitung zur Vorlage bei der privaten Krankenkasse zurückgeschickt. Soziale Absicherung der LAA I Die Beihilfe darf zusammen mit den erbrachten Leistungen eine Versicherung sowie ggfs. zusätzliche finanzielle Leistungen aus Rechtsvorschriften oder arbeitsvertraglichen Vereinbarungen die dem Grunde nach beihilfefähiger Aufwendungen nicht übersteigen (also: kein „Geschäft“ bei der Rückerstattung vorgestreckter Auslagen). Da mit dem Tage der Beendigung des Vorbereitungsdienstes – also mit Aushändigung des Zeugnisses – die Beihilfeberechtigung als Beamter entfällt, ist dringend zu empfehlen, sich rechtzeitig mit der privaten Krankenversicherung über die Fortsetzung und Aufstockung des Krankenversicherungsschutzes zu verständigen, wenn nicht ein Übertritt in die gesetzliche Krankenversicherung möglich ist oder die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe oder ein sonstiges Beschäftigungsverhältnis erfolgt. Wegen der sehr begrenzten Beitrittsmöglichkeiten zur gesetzlichen Krankenversicherung nach Beendigung des Vorbereitungsdienstes stellt sich bereits vor seinem Beginn die Frage, ob die studentische Krankenversicherung nach Ablauf des Studiums für die Übergangszeit, für die Dauer des Vorbereitungsdienstes und die Zeit danach als freiwillige Versicherung fortgesetzt werden soll. 57 Lehrerarbeitsmarkt in NRW Lehrerarbeitsmarkt in NRW Rund 100.000 Lehrerstellen werden in Nordrhein-Westfalen im Zuge des Generationenwechsels in den Lehrerzimmern in den nächsten zwanzig Jahren neu besetzt. Das macht fast 2/3 aller Stellen aus. Allenthalben gute Aussichten also für den Berufseinstieg trotz zurückgehender Schülerzahlen? Ja, aber den Freifahrtsschein in den Lehrerberuf gibt es nicht, dazu ist die Lage schulform- und fachspezifisch zu differenziert. Klar, wer bei der Wahl des Einsatzortes flexibel ist, hat bei der Einstellung in den Schuldienst die besseren Chancen. Einstellungsperspektiven in den Schuldienst haben direkt mit bildungs- und haushaltspolitischen Entscheidungen zu tun, teils auch mit aktuellen Stimmungslagen. Die Landesregierung hat politisch garantiert, die „demografische Rendite“ für Qualitätsverbesserungen bis 2015 im Schulsystem zu belassen, also für kleinere Klassen, Inklusion, Ganztag und individuelle Förderung mehr Lehrerinnen und Lehrer zu beschäftigen. Bundesweit ist eine neue Debatte über den Lehrerarbeitsmarkt entbrannt. Die GEW hat eine Bedarfsrechnung der Kultusministerkonferenz wegen ungenauer Datenbasis und zu niedriger Bedarfszahlen kritisiert. Insgesamt ist der Lehrerarbeitsmarkt in Deutschland gespalten: Künftig zu wenig ausgebildete Lehrkräfte, vor allem im Osten und in bestimmten Fächern, ausreichende Nachwuchsversorgung in vielen westlichen Bundesländern, teils auch ein Überangebot an Lehrkräften. 58 Für NRW ergibt sich nach den aktuellen Berechnungen des Schulministeriums folgendes differenziertes Bild. Für Bewerberinnen und Bewerber mit Grundschullehramt gibt es leider nur noch eingeschränkte Beschäftigungsaussichten; ein Schulformwechsel in die Sekundarstufe I könnte aber ihre Einstellungschancen deutlich verbessern. Auch eine Weiterqualifikation im Bereich der Förderpädagogik verbessert nachhaltig die Einstellungschancen. Lehrkräfte mit einem SI-Lehramt haben insgesamt die besten Aussichten auf einen Job, vor allem dann wenn sie in einem Hauptfach oder in Kunst, SoWi, Physik, Musik, Hauswirtschaft, Französisch und Informatik ausgebildet wurden. Die relativ hohen Einstellungskontingente fürs Gymnasium oder für die Gesamtschule werden – bedingt durch den doppelten Abiturjahrgang – ab 2013 nur durch einen politisch gewollten Einstellungskorridor auf vergleichbarem Niveau gehalten. Ab 2016 wird dort der Bedarf an neuen Lehrkräften zurückgehen, weil dann auch die Zahl der Berufsaustritte deutlich rückläufig ist. Mathematik und (in weitaus geringerem Maße) Latein bieten beste Chancen, auch die Naturwissenschaften bleiben gefragt. Die Lage an den Berufskollegs ist günstig. Maschinen- und Elektrotechnik, Gesundheit und Sozialpädagogik bieten nach wie vor ziemlich gute Einstellungschancen. Kombinationen aus beruflichen und allgemein bildenden (Haupt-) Fächern werden von den BKs gerne nachgefragt. Für das Lehramt Sonderpädagogische Förderung bietet der Lehrerarbeitsmarkt in NRW politisch beschlossene schrittweise Umbau zu einem inklusiven Schulsystem beste Perspektiven. Schon jetzt ist der Lehrermangel groß, die Universitäten bilden zu wenige Studierende mit diesem Lehramt aus. Gefragte Fachrichtungen insbesondere: Hören und Kommunikation sowie Sehen und vor allem emotionale und soziale Entwicklung (Quelle: MSW NRW, Prognosen zum Lehrarbeitsmarkt NRW, Stand 03/2011). Insgesamt bietet die hier nur kurz skizzierte Situation schulform- und fächerspezifisch nach wie vor gute Einstellungschancen auch für Seiteneinsteiger/innen. Für die GEW ist klar: Seiteneinsteiger/innen können – entsprechende qualifizierte Ausbildung und Professionalisierung vorausgesetzt – eine Bereicherung für die Schulen in NRW sein. Sie sollten dann auch gleichwertige berufli- che Aufstiegs- und entsprechende Einkommensmöglichkeiten wie grundständig ausgebildete Lehrkräfte haben. Die GEW bleibt am Ball, wenn es um die Steigerung der Attraktivität des Berufs, um bessere Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen sowie um angemessene Bezahlung geht. Die Erhöhung der Altersgrenze für die Übernahme ins Beamtenverhältnis in NRW auf 40 Jahre, versehen mit klarer definierten Ausnahmeregelungen, ist ein eindeutiger politischer Erfolg der GEW. Mit Blick auf die unsaubere Konkurrenz der Bundesländer, manche Länder verbeamten bis 45, andere sogar bis 50, fordert die GEW perspektivisch eine bundeseinheitliche Verbeamtungsgrenze und für die Tarifbeschäftigten eine Entgeltordnung, die ihnen die ökonomische Gleichstellung mit den verbeamteten Kolleginnen und Kollegen ermöglicht. Welche Stelle – welches Geld? Einstellung in den öffentlichen Schuldienst nach „grundständiger Lehrerausbildung“ Regelaltersgrenze* Schulform Besoldung/Vergütung < 40 Jahre > 40 Jahre < 40 Jahre > 40 Jahre < 40 Jahre > 40 Jahre < 40 Jahre > 40 Jahre < 40 Jahre > 40 Jahre A 12 EG 11 TV-L A 12 EG 11 TV-L A 13 EG 13 TV-L A 13 mit Zulage EG 13 TV-L mit Zulage A 13 mit Zulage EG 13 TV-L mit Zulage * bei Vorliegen der Ausanahmetatbestände Verlängerung bis max. 6 Jahre Grundschule Hauptschule, Realschule, Gesamtschule (Sek. I) Förderschule Gesamtschule (Sek. II) Gymnasium, Berufskolleg A = Besoldungsgruppe EG = Entgeltgruppe Informationen für die jeweilige individuelle Situation gibt es bei der GEW „vor Ort“. Achtung: Stufenzuordnung in den EG und Besoldungsdienstalter (BDA) nach persönlichen Voraussetzungen 59 Lehrerarbeitsmarkt in NRW Möglichkeiten für den Seiteneneinstieg im Schuldienst NRW mit Universitäts- bzw. Fachhochschulabschluss (derzeit generell keine Möglichkeiten des Seiteneinstiegs bei Grund- und Förderschulen) Ausbildungsniveau Beschäftigung Hochschulabschluss an Schulform Qualifizierungsmaßnahme Entgeltgruppe in Qualifizierungsphase Dauerbeschäftigungsverhältnis nach Qualifizierung Tarifbeschäftigung nach Entgeltgruppe Beamtenverhältnis der Besoldungsgruppe Universität Hauptschule Pädagogische Einführung OBAS 10 TV-L 11 TV-L 10 TV-L 11 TV-L Nein Ja / A 12 Universität Realschule Pädagogische Einführung OBAS 11 TV-L 11 TV-L 11 TV-L 11 TV-L Nein Ja / A 12 Universität Gesamtschule/ Pädagogische Sekundarst. I Einführung OBAS 11 TV-L 11 TV-L 11 TV-L 11 TV-L Nein Ja / A 12 Universität Gesamtschule/ Pädagogische Sekundarst. II Einführung OBAS 12 TV-L 13 TV-L 12 TV-L 13 + Zulage Nein Ja / A 13Z Universität Gymnasium Pädagogische Einführung OBAS 12 TV-L 13 TV-L TV-L 12 TV-L Nein Ja / A 13Z Universität Berufskolleg Pädagogische Einführung OBAS 12 TV-L 13 TV-L 13 + Zulage TV-L Nein Ja / A 13Z Fachhochschule Hauptschule Pädagogische Einführung 10 TV-L 12 TV-L 13 + Zulage Nein Fachhochschule Realschule Pädagogische Einführung 10 TV-L TV-L 10 TV-L Nein Fachhochschule Gesamtschule/ Pädagogische Sekundarst. I Einführung 10 TV-L 10 TV-L 10 TV-L Nein Wichtig: Das sich aus den Entgelt- bzw. Besoldungsgruppen ergebende tatsächliche Einkommen hängt von verschiedenen Faktoren ab wie einschlägiger Berufserfahrungen, Zeiten der Vorbeschäftigung im öffentlichen Dienst, Entwicklungs- bzw. Dienstaltersstufen und der Abzüge durch Steuern und Sozialversicherungen. 60 Schulferientermine Schulferientermine Schuljahr 2012/2013 Ferien Erster Ferientag Letzter Ferientag Sommer Montag, 9. Juli 2012 Dienstag, 21. August 2012 Herbst Montag, 8. Oktober 2012 Samstag, 20. Oktober 2012 Weihnachten Freitag, 21. Dezember 2012 Freitag, 4. Januar 2013 Ostern Montag, 25. März 2013 Samstag, 6. April 2013 Pfingsten Dienstag, 21.Mai 2013 Schuljahr 2013/2014 Ferien Erster Ferientag Sommer Montag, 22. Juli 2013 Letzter Ferientag Dienstag, 3. September 2013 Herbst Montag, 21. Oktober 2013 Samstag, 2. November 2013 Weihnachten Montag, 23. Dezember 2013 Dienstag, 7. Januar 2014 Ostern Montag, 14. April 2014 Samstag, 26. April 2014 Pfingsten Dienstag, 10. Juni 2014 Schuljahr 2014/2015 Ferien Erster Ferientag Letzter Ferientag Sommer Montag, 7. Juli 2014 Dienstag, 19. August 2014 Herbst Montag, 6. Oktober 2014 Samstag, 18. Oktober 2014 Weihnachten Montag, 22. Dezember 2014 Dienstag, 6. Januar 2015 Ostern Montag, 30. März 2015 Samstag, 11. April 2015 Pfingsten Dienstag, 26. Mai 2015 Sommerferien Ferien Erster Ferientag Letzter Ferientag 2015 Montag, 29. Juni 2015 Dienstag, 11. August 2015 2016 Montag, 11. Juli 2016 Dienstag 23. August 2016 Rd. Erl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung (MSW) 61 PRAXISHILFEN Sieben GEW-Praxishilfen für ReferendarInnen und junge LehrerInnen Raus aus dem Stress Wege zu mehr Lebensfreude, Gesundheit und Wohlbefinden Die Absicht dieser Broschüre ist es, Ihre Kompetenz im Umgang mit Stress zu erweitern und Sie zu unterstützen, den Stress aktiv zu meistern. Dies geschieht weniger durch theoretisches Wissen, als vielmehr durch bewusstes Wahrnehmen und praktisches Tun. Auf geht`s Tipps und Hilfen für Referendarinnen und Referendare Die GEW bietet für Referendarinnen und Referendare konkrete Hilfestellungen in der zweiten Ausbildungsphase. Die Situation am Studienseminar und die Ausbildung in der Schule - sie werden zum Thema. Praxisnah und konkret. Zeitmanagement Feierabendgarantie für junge Lehrerinnen und Lehrer „Feierabendgarantie“ – vielleicht ein bißchen übertrieben. Dennoch: Wir bieten Tipps und Informationen, wie der aufreibende Berufsalltag durch eine verbesserte Organisation und Planung besser zu bewältigen ist. So wird der Feierabend oder das ruhige(re) Wochenende zumindest etwas wahrscheinlicher. Das Logbuch für junge Kapitäne Tipps und Hilfen für BerufseinsteigerInnen Für neueingestellte Lehrerinnen und Lehrer bietet das Logbuch ganz konkrete Hilfe im Berufsalltag. Im neuen Kollegium ‘heimisch’ werden, den ersten Elternabend vorbereiten – hier wird es zum Thema. Eigenes Erleben an der neuen Schule war der Erfahrungshintergrund der beiden Autorinnen. Von Soft Skills und harten Fakten Tipps zum Einstieg in pädagogische Berufe Eine der größten Herausforderungen an eine Berufseinsteigerin oder einen Bewerber ist heute das Wissen um die eigenen fachlichen und persönlichen Kompetenzen, Potentiale und Entwicklungsmöglichkeiten. Wir helfen Ihnen, sie zu finden. 62 Konflikt als Chance Als integrales Kernelement jedes schulischen Handelns beeinflussen Konflikte unsere tägliche Arbeit. Von der Art und Weise des Umgangs mit diesen Störungen hängt die persönliche Zufriedenheit und der Erfolg von Lehrern und damit auch von Schülerinnen und Schülern maßgeblich ab. Unterrichtsstörungen Der Umgang mit schwierigen Situationen im Unterricht – er gehört zum Job und wird gelernt. Allheilmittel gibt es dabei gewiss nicht. Dennoch kann es helfen, den einen oder anderen Hinweis nachzulesen und die eigene pädagogische Praxis zu erweitern. Die Praxishilfen bestellen Sie bitte bei: GEW NRW, Frau Gabi Opitz, Nünningstr. 11, 45141 Essen, e-mail: Gabi.Opitz@gew-nrw.de Bitte senden Sie mir I Unterrichtsstörungen I Zeitmanagement Feierabendgarantie für junge Lehrerinnen und Lehrer I Konflikt als Chance I Raus aus dem Stress Wege zu mehr Lebensfreude, Gesundheit und Wohlbefinden I Das Logbuch für junge Kapitäne Tipps und Hilfen für BerufseinsteigerInnen I Auf geht`s Tipps und Hilfen für Referendarinnen und Referandare I Von Soft Skills und harten Fakten Tipps zum Einstieg in pädagogische Berufe 63 Impressum Herausgeber: Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Landesverband Nordrhein-Westfalen, Nünningstr. 11, 45141 Essen Redaktion: Berthold Paschert Stand: März 2012 © Neue Deutsche Schule Verlagsgesellschaft mbH, Nünningstr. 11, 45141 Essen Für 4,- Euro im Monat Mitglied in der GEW Wir bieten Leistungen, die überzeugen! Angebote „vor Ort” für LAA Beratung und Informationen - umfassend Fortbildungen im Weiterbildungsprogramm der GEW Tag der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter, LAA-Tag ... und Aktionen BRO_183_705 Hilfen beim „Ausbildungsstress” oder bei der Stellensuche